Forfettario oder Impatriati-Regime: was sich für wen lohnt

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Kurz gefasst
  • Worum es geht: Sie eröffnen in Italien eine partita IVA (italienische Umsatzsteuernummer) und müssen sich zwischen zwei Steuerregimen entscheiden: dem Pauschalregime für Kleinunternehmer (regime forfettario) und dem Impatriati-Regime (Regime für zuziehende Arbeitskräfte, Art. 5 D.Lgs. 209/2023).
  • Nicht verwechseln: Gemeint ist hier nicht die Pauschalsteuer für vermögende Neuansässige nach Art. 24-bis TUIR (italienisches Einkommensteuergesetz) mit 300.000 € im Jahr auf alle ausländischen Einkünfte. Das ist ein anderes Regime für andere Menschen — dazu haben wir einen eigenen Beitrag.
  • Kurz gesagt: Das forfettario besteuert einen pauschal ermittelten Gewinn mit 15 %, in den ersten fünf Jahren einer neuen Tätigkeit mit 5 %, bei Einnahmen bis 85.000 € im Jahr. Das Impatriati-Regime stellt 50 % der Einkünfte von der IRPEF (italienische Einkommensteuer natürlicher Personen) frei — 60 % mit mindestens einem in Italien ansässigen minderjährigen Kind —, bis 600.000 € im Jahr und für fünf Steuerperioden.
  • Die Regel, die alles entscheidet: Beide Regime sind in derselben Steuerperiode unvereinbar, und ein späterer Wechsel ist für dieselbe Tätigkeit unter derselben Umsatzsteuernummer nicht zulässig. Sie entscheiden also einmal — am Anfang.
  • Für Leser aus dem DACH-Raum: Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige brauchen kein Visum. Beide Regime hängen an der steuerlichen Ansässigkeit in Italien, nicht am Aufenthaltstitel.

Nach Italien zu ziehen ist nicht nur eine Entscheidung über das Leben, sondern auch eine über die Steuern. Wer eine partita IVA eröffnet — vielleicht nach Jahren im Ausland —, steht immer vor derselben Frage: Pauschalregime oder Impatriati-Regime?

Das klingt nach einem technischen Detail, betrifft aber weit mehr als die Steuerlast: Es bestimmt, wie Sie arbeiten, planen und wachsen. Die beiden Regime verkörpern zwei entgegengesetzte Sichtweisen auf das italienische Steuersystem. Das Pauschalregime steht für Einfachheit und dauerhafte Stabilität; das Impatriati-Regime ist ein Anreiz, der internationale Fachkräfte anziehen soll — Menschen, die zurückkommen und Wert mitbringen.

Und zwischen diesen scheinbar weit auseinanderliegenden Philosophien steht eine neue Generation international arbeitender Menschen, die Italien als Basis zum Arbeiten, Leben und Investieren betrachtet.

Zwei Steuermodelle mit unterschiedlicher Seele

Das Pauschalregime für Kleinunternehmer (regime forfettario)

Das Pauschalregime, eingeführt mit dem Gesetz Nr. 190 von 2014, wurde für kleine Unternehmerinnen und Freiberufler geschaffen, die einen vereinfachten steuerlichen Rahmen suchen.

Es sieht eine einzige Ersatzsteuer vor — 15 %, in den ersten fünf Jahren einer neuen Tätigkeit 5 % —, die an die Stelle der IRPEF, der regionalen und kommunalen Zuschläge und der IRAP (italienische Regionalsteuer auf Produktionstätigkeiten) tritt.

Die Bemessungsgrundlage wird ermittelt, indem auf die Einnahmen oder Honorare ein gesetzlich festgelegter Ertragskoeffizient angewandt wird — bei beratenden Berufen zum Beispiel 78 %. Tatsächliche Ausgaben werden also nicht abgezogen: Das System unterstellt für alle denselben pauschalen Kostenanteil.

Das begünstigt, wer geringe strukturelle Kosten hat, und benachteiligt jeden, der investiert oder Mitarbeitende beschäftigt. Die Einnahmengrenze liegt bei 85.000 € im Jahr; sie ist auch für 2026 unverändert geblieben.

Beim Überschreiten ist zu unterscheiden: Bei Einnahmen zwischen 85.000 € und 100.000 € endet das Regime ab dem Folgejahr, oberhalb von 100.000 € entfällt es sofort im laufenden Jahr. Hinzu kommen zwei weitere Grenzen: Ausgaben für Personal und ähnliche Arbeitsleistungen dürfen 20.000 € im Jahr nicht übersteigen, und für 2026 gilt weiterhin die auf 35.000 € angehobene Schwelle für gleichzeitig bezogene Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder Rente.

Der zentrale Vorteil bleibt die Einfachheit: keine ordentliche Buchführung, keine Umsatzsteuerverwaltung, keine komplexen Abzüge. Das Pauschalregime ist, kurz gesagt, das Regime der operativen Freiheit — mit einer niedrigen Decke.

Das Impatriati-Regime

Das Impatriati-Regime verfolgt einen völlig anderen Zweck: hoch qualifiziertes Humankapital und im Ausland erwirtschaftete Wertschöpfung nach Italien zu holen.

Geltende Rechtsgrundlage ist Art. 5 des Gesetzesdekrets D.Lgs. Nr. 209 vom 27. Dezember 2023, anwendbar auf Verlegungen der steuerlichen Ansässigkeit ab dem 1. Januar 2024. Die frühere Fassung — Art. 16 des Gesetzesdekrets D.Lgs. Nr. 147/2015 — gilt nur noch für Verlegungen bis zum 31. Dezember 2023. Wer im Netz von 70 % Freistellung, 90 % im Süden oder einer Verlängerung um weitere fünf Jahre liest, liest diese abgeschaffte Vorgängernorm.

Seine Philosophie ist die entgegengesetzte: nicht Vereinfachung, sondern Belohnung für diejenigen, die zurückkehren und Wert schaffen. Die Begünstigung besteht in einer Freistellung von 50 % der Bemessungsgrundlage60 % bei mindestens einem in Italien ansässigen minderjährigen Kind — bis zu einer Obergrenze von 600.000 € im Jahr. Die Laufzeit beträgt fünf Steuerperioden, ohne die automatische Verlängerung früherer Fassungen.

Es ist kein Anreiz von der Stange: Das Regime hat strenge Zugangsvoraussetzungen. Nach dem Gesetz und dem Rundschreiben Nr. 33/E der Agenzia delle Entrate (italienische Steuerbehörde) vom 28. Dezember 2020 in seinen späteren Fassungen müssen die Begünstigten:

  • in den drei Steuerperioden vor der Verlegung nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein — sechs oder sieben Steuerperioden, wenn sie zu demselben Arbeitgeber oder in denselben Konzern zurückkehren;
  • sich verpflichten, mindestens vier Jahre in Italien ansässig zu bleiben;
  • ihre Tätigkeit überwiegend auf italienischem Staatsgebiet ausüben;
  • eine hohe Qualifikation oder Spezialisierung nachweisen.

Das Ziel des Gesetzgebers ist klar: belohnt werden soll, wer tatsächlich umzieht, nicht wer den Umzug auf dem Papier vollzieht.

Ein Aufeinandertreffen von Philosophien — und von Zielgruppen

Der Unterschied zwischen den beiden Regimen ist zuerst ein begrifflicher. Das Pauschalregime wurde geschaffen, um das italienische Kleinunternehmertum zu stützen und Einzelkämpferinnen das Leben zu erleichtern. Das Impatriati-Regime — im Englischen auch als Italian Inbound Tax Regime geführt — richtet sich an Menschen, die Wissen und Tätigkeit aus dem Ausland mitbringen und dadurch neues steuerpflichtiges Einkommen in Italien erzeugen.

Deshalb ist für Berufstätige mit niedrigem oder mittlerem Einkommen und geringen Kosten das Pauschalregime die logische Wahl. Umgekehrt profitieren Menschen mit höherem Einkommen, internationalen Projekten oder einem strukturellen Umzug stärker vom Impatriati-Regime, das einen potenziell größeren — wenn auch befristeten — steuerlichen Vorteil bietet.

Voraussetzungen und Dauer: Stabilität gegen Befristung

Das Pauschalregime hat keine feste Laufzeit: Es gilt, solange die steuerpflichtige Person die Bedingungen erfüllt und nicht zur ordentlichen Besteuerung optiert. Es ist eine strukturelle Lösung, geeignet für alle, die langfristig in Italien bleiben und eine kleine Tätigkeit betreiben wollen.

Das Impatriati-Regime ist dagegen befristet. Die Begünstigung dauert fünf Steuerperioden ab dem Jahr der Verlegung und des Erwerbs der italienischen steuerlichen Ansässigkeit. Automatische Verlängerungen sind nicht vorgesehen, solange der Gesetzgeber nichts anderes bestimmt.

Zu planen, was nach dem Ende der Begünstigung geschieht, ist entscheidend: Die Rückkehr zur ordentlichen Besteuerung kann die Steuerlast spürbar erhöhen. Wer im fünften Jahr zum ersten Mal darüber nachdenkt, hat vier Jahre Handlungsspielraum verschenkt.

Unvereinbarkeit: die offizielle Position der Agenzia delle Entrate

Die Vereinbarkeit von Pauschalregime und Impatriati-Regime ist von der italienischen Steuerbehörde mehrfach geklärt worden; die Position ist heute eindeutig.

Das Rundschreiben Nr. 17/E vom 23. Mai 2017 zum Pauschalregime stellt fest, dass der pauschal ermittelte Gewinn einer Ersatzsteuer für IRPEF und Zuschläge unterliegt und deshalb nicht in das Gesamteinkommen eingeht.

Das Rundschreiben Nr. 33/E vom 28. Dezember 2020 zu den zuziehenden Arbeitskräften — inzwischen fortgeschrieben durch den neuen Art. 5 D.Lgs. 209/2023, der Art. 16 D.Lgs. 147/2015 ersetzt hat — stellt klar, dass die Begünstigung nur für Einkünfte gilt, die in die IRPEF-Bemessungsgrundlage eingehen.

Daraus folgt der Leitsatz: Die beiden Regime können in derselben Steuerperiode nicht nebeneinander angewandt werden, weil sie auf unvereinbaren Besteuerungsmechanismen beruhen.

Darüber hinaus bestätigen die Antworten Nr. 460 vom 22. September 2022 und Nr. 190 vom 30. Januar 2023, dass ein späterer Wechsel vom Pauschalregime zum Impatriati-Regime nicht zulässig ist, wenn dieselbe wirtschaftliche Tätigkeit unter derselben Umsatzsteuernummer fortgeführt wird.

Zusammengefasst: Wer sich beim Umzug für das Pauschalregime entscheidet, schließt die spätere Anwendung des Impatriati-Regimes aus, selbst wenn die formalen Voraussetzungen vorliegen. Es ist damit eine strategische Entscheidung, die vor der Eröffnung der partita IVA oder vor der Rückkehr nach Italien zu treffen ist.

Was bringt Ihnen das Impatriati-Regime konkret?

Die Prozentsätze sind für alle gleich, die Ersparnis nicht: Sie hängt vom Einkommen, vom Vertrag und vom Jahr des Umzugs ab.

Die Rolle der Sozialbeiträge

Ein häufig unterschätzter Punkt betrifft die Sozialversicherungsbeiträge.

Im Pauschalregime zahlen Freiberuflerinnen und Freiberufler, die bei der Gestione Separata der INPS (italienische Sozialversicherungsanstalt) geführt werden, rund 26 % auf den pauschal ermittelten Gewinn; Handwerkerinnen und Händler zahlen Mindestbeiträge auch ohne Einkommen.

Im Impatriati-Regime werden die Beiträge auf das tatsächliche Einkommen berechnet, ohne Kürzung. Mit anderen Worten: Die Freistellung von 50 % oder 60 % senkt die INPS-Zahlungen nicht.

Bei niedrigen und mittleren Einkommen nähern sich die beiden Regime dadurch an, weil das Gewicht der Sozialbeiträge den IRPEF-Vorteil des Impatriati-Regimes teilweise aufzehrt. Deutlicher wird der Vorteil bei höheren Einkommen, wo die Steuer auf das Einkommen stärker wiegt als der Beitragsanteil.

Für Menschen aus dem DACH-Raum kommt eine Frage hinzu, die das englische Original nicht behandelt: Wer aus Italien heraus weiterhin für einen ausländischen Auftraggeber arbeitet, sollte prüfen, welchem Sozialversicherungsrecht er unterliegt. Innerhalb der Union gilt nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 grundsätzlich das Recht des Staates, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird.

Was Sie am Ende wirklich zahlen

Hinter jedem Steuerregime steht ein Versprechen. Das Pauschalregime verspricht Einfachheit, das Impatriati-Regime verspricht Ersparnis. Zwischen Versprechen und Wirklichkeit liegt jedoch das, worauf es ankommt: die effektive Belastung, also das, was nach Steuern und Beiträgen übrig bleibt.

Viele Selbstständige bleiben bei den plakativen Sätzen stehen — „5 % oder 15 % gegen 50 % des Einkommens“ — und übersehen, was die Rechnung tatsächlich verändert:

  • wie die Bemessungsgrundlage ermittelt wird;
  • wie die INPS-Beiträge mit dieser Grundlage zusammenwirken;
  • wie lange die Begünstigung dauert.

Sehen wir es uns in der Praxis an.

Wie sich die Bemessungsgrundlage im Pauschalregime errechnet

Im Pauschalregime beginnt alles bei den Bruttoeinnahmen — den im Jahr tatsächlich vereinnahmten Beträgen. Auf sie wird ein gesetzlich festgelegter Ertragskoeffizient angewandt, um den Gewinn zu schätzen: bei beratenden Berufen 78 %, im Handwerk 67 %, im Handel je nach Tätigkeit 40 bis 54 %.

Dieser Prozentsatz ersetzt die Erfassung der tatsächlichen Kosten: Abzugsfähig sind nur die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Anschließend greift die Ersatzsteuer:

  • 5 % in den ersten fünf Jahren einer neuen Tätigkeit;
  • 15 % danach oder bei fortgeführten Tätigkeiten.

Ein einfaches und vorhersehbares Modell. Genau diese Einfachheit macht es aber starr: Wer stark investiert, Personal einstellt oder Leistungen zukauft, kann die tatsächlichen Kosten nicht gegenrechnen — die Effizienz sinkt.

Beispiel 1 — Beraterin mit 60.000 € Einnahmen (Pauschalregime):

  • Ertragskoeffizient 78 % → Bemessungsgrundlage 46.800 €
  • INPS (rund 26 %) → 12.200 €
  • Bemessungsgrundlage nach Beiträgen → 34.600 €
  • Ersatzsteuer 15 % → 5.190 €
  • Steuern und Beiträge zusammen: rund 17.400 €
  • Von den Einnahmen verbleiben: rund 42.600 €

Gilt der Startsatz von 5 %, sinkt die Steuer auf etwa 1.730 € und der verbleibende Betrag steigt über 46.000 €. Der Vorteil des Pauschalregimes ist also in den ersten fünf Jahren am größten — oder bei minimalen Kosten.

Wie die Bemessungsgrundlage im Impatriati-Regime funktioniert

Im Impatriati-Regime wird das Einkommen normal ermittelt: Bruttoeinnahmen minus tatsächlich abzugsfähige Kosten ergeben das steuerpflichtige Einkommen. Davon gehen nur 50 % in die IRPEF-Bemessungsgrundlage ein — 40 %, wenn Sie ein in Italien ansässiges minderjähriges Kind haben, weil die Freistellung dann auf 60 % steigt.

Die IRPEF-Sätze bleiben progressiv, gelten aber nur für die Hälfte des Einkommens. Seit dem 1. Januar 2026 gilt nach dem Haushaltsgesetz Nr. 199/2025 ein dreistufiger Tarif: 23 % bis 28.000 €, 33 % von 28.001 bis 50.000 € und 43 % darüber. Die INPS-Beiträge werden dagegen auf den vollen Betrag erhoben — die Kürzung wirkt nur auf die Steuer, nicht auf die Sozialversicherung.

Beispiel 2 — dieselbe Beraterin (60.000 € Einnahmen, 20 % Kosten):

  • tatsächliches steuerpflichtiges Einkommen 48.000 €
  • Impatriati-Bemessungsgrundlage 50 % → 24.000 €
  • IRPEF rund 5.500 €
  • INPS auf 48.000 € rund 12.500 €
  • Steuern und Beiträge zusammen rund 18.000 €
  • Von den Einnahmen verbleiben nach Steuern und Beiträgen rund 42.000 €

Auf diesem Niveau sind die Ergebnisse ähnlich; das Impatriati-Regime wird jedoch umso effizienter, je höher die tatsächlichen und damit abzugsfähigen Kosten ausfallen.

Beispiel 3 — Berater mit 100.000 € Einnahmen und 25.000 € Kosten:

  • tatsächliches Einkommen 75.000 €
  • Impatriati-Bemessungsgrundlage 50 % → 37.500 €
  • IRPEF rund 9.000 €
  • INPS auf 75.000 € rund 19.500 €
  • Steuern und Beiträge zusammen rund 28.500 €
  • Von den Einnahmen verbleiben nach Steuern und Beiträgen rund 71.500 €

Hier wäre das Pauschalregime nicht mehr anwendbar, weil die Einnahmen über 85.000 € liegen. Das Impatriati-Regime bleibt verfügbar und ist deutlich günstiger als die ordentliche Besteuerung.

Diese drei Rechnungen sind bewusst vereinfacht. Sie zeigen die Größenordnung, nicht das Ergebnis Ihrer Steuererklärung: Sie lassen Abzüge und Steuerermäßigungen außer Betracht, runden die Beitragssätze und rechnen den verbleibenden Betrag von den Bruttoeinnahmen her, ohne die Betriebskosten gesondert abzuziehen. Weil zudem der mittlere IRPEF-Satz seit dem 1. Januar 2026 von 35 % auf 33 % gesenkt wurde, verschieben sich die Steuerbeträge leicht nach unten. Belastbar ist nur eine Berechnung mit Ihren tatsächlichen Zahlen.

Der Beitragsfaktor — der große Gleichmacher

Anders als Steuern schrumpfen Sozialbeiträge nie. Sie werden immer auf das tatsächliche Einkommen berechnet.

Deshalb nähern sich die beiden Regime unterhalb von rund 50.000 € einander an: Die Beiträge zehren den größten Teil des Unterschieds auf. Oberhalb von 80.000 bis 90.000 € wird der Vorteil des Impatriati-Regimes klar, weil die Kürzung um 50 % auf eine größere Grundlage wirkt.

Dauer und Verlust der Begünstigung

Das Pauschalregime kennt keine zeitliche Grenze, hängt aber an der Einhaltung der Bedingungen: Einnahmen über 85.000 €, Personalkosten über 20.000 € oder bestimmte Beteiligungen führen zum Ausschluss.

Das Impatriati-Regime läuft fünf aufeinanderfolgende Steuerperioden ab dem Jahr, in dem Sie in Italien steuerlich ansässig werden. Das Rundschreiben 33/E aus dem Jahr 2020 bestätigt, dass die Uhr zu laufen beginnt, sobald die Ansässigkeitskriterien des Art. 2 TUIR erfüllt sind, und dass ein früher Wegzug — vor Ablauf von vier Jahren — den sofortigen Verlust der Begünstigung und eine Nachveranlagung auslöst.

Die automatischen Verlängerungen, die den Zeitraum früher für Familien oder Immobilienkäufer verdoppelten, hat das Gesetzesdekret 209/2023 gestrichen. Fünf Jahre — nicht mehr. Diese Klarheit hilft, Umzug, Investitionen und sogar den Immobilienkauf zu planen.

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Was sich 2026 rechnet: wo das Gleichgewicht liegt

Aus den geltenden Regeln und den Beispielen zeichnet sich ein Muster ab:

  • unter 40.000 bis 50.000 €: Das Pauschalregime, besonders mit dem Satz von 5 %, bleibt bei Einfachheit und Gesamtbelastung schwer zu schlagen;
  • zwischen 60.000 und 85.000 €: Grenzbereich — bei niedrigen Kosten bleiben Sie beim Pauschalregime, bei höheren Kosten oder internationalen Kundinnen passt das Impatriati-Regime besser;
  • über 85.000 €: Das Pauschalregime steht nicht mehr zur Verfügung; das Impatriati-Regime wird zur einzigen günstigen Option.

Wie Sie sich auch entscheiden: Weil die Begünstigung des Impatriati-Regimes befristet ist, müssen Sie das „Danach“ mitplanen. Läuft sie aus, kehren Sie zur vollen IRPEF zurück. Eine kluge Planung blickt mindestens zehn Jahre voraus, um die tatsächliche langfristige Wirkung zu beurteilen.

Ein Blick auf die Ausgabenseite gehört dazu: Was der Alltag in den einzelnen Regionen kostet, zeigt unsere Übersicht der Lebenshaltungskosten in Italien. Wer ortsunabhängig arbeitet, findet in den besten Orten für digitale Nomaden eine Orientierung, und wer die italienische Steuernummer noch nicht hat, beginnt bei der Beantragung des codice fiscale.

Eine Frage des Lebensentwurfs, nicht nur der Zahlen

Zwischen beiden zu wählen heißt nicht nur, Sätze zu vergleichen — es heißt zu bestimmen, welche Art von Tätigkeit Sie in Italien führen wollen.

Wer mit schlanker Struktur zurückkehrt, findet im Pauschalregime einen natürlichen Neuanfang: einfach, vorhersehbar, bürokratiearm. Wer wachsen, investieren oder internationale Kundschaft gewinnen will, findet im Impatriati-Regime das Regime, das besser zum Vorhaben passt.

Wie die Agenzia delle Entrate mit den Antworten 460/2022 und 190/2023 bekräftigt hat, schließen sich die beiden Regime gegenseitig aus, und ein späterer Wechsel ist für dieselbe Tätigkeit nicht zulässig. Kurz: Wählen Sie Ihren Weg ganz zu Beginn.

Zusammengefasst: zwei Wege, eine Entscheidung

Das Pauschalregime bedeutet Einfachheit und Vorhersehbarkeit — passend für Selbstständige mit geringen Kosten, die Stabilität suchen. Das Impatriati-Regime bietet den stärkeren Anreiz für Fachkräfte, die nach Italien ziehen, und senkt die Bemessungsgrundlage für fünf Jahre um 50 % — um 60 % mit einem minderjährigen Kind.

Es geht nicht nur um Steuersätze, sondern darum, wie Sie Arbeit und Leben in Italien planen. Die einzige wirklich feste Regel lautet: früh entscheiden, weil ein späterer Wechsel nicht mehr möglich ist.

Welches Regime passt zu Ihrem Profil?

Die folgende Übersicht ordnet die typischen Ausgangslagen. Sie ersetzt keine Berechnung, hilft aber, die Richtung zu bestimmen.

ProfilGeeignetes RegimeWarum
Selbstständige allein, geringe KostenPauschalregime (forfettario)pauschal ermittelter Gewinn, Ersatzsteuer 5 % oder 15 %, keine ordentliche Buchführung
Hohes Einkommen oder internationale KundschaftImpatriati-Regime50 % Freistellung bis 600.000 €, tatsächliche Kosten abzugsfähig, keine Einnahmengrenze von 85.000 €
Fokus auf dauerhafte EinfachheitPauschalregime (forfettario)unbefristet, solange die Bedingungen bestehen; kein Rückfall in die ordentliche Besteuerung nach fünf Jahren
Fokus auf Ersparnis in den ersten JahrenImpatriati-Regimestärkste Wirkung bei hohem Einkommen, aber auf fünf Steuerperioden begrenzt
Großes Auslandsvermögen ohne Erwerbstätigkeit in Italienweder noch: Pauschalsteuer nach Art. 24-bis TUIR300.000 € im Jahr auf alle ausländischen Einkünfte, bis zu fünfzehn Steuerperioden
Ausländische Renteweder noch: 7-%-Regime nach Art. 24-ter TUIRErsatzsteuer von 7 % für zehn Steuerperioden, Gemeinde bis 30.000 Einwohner im Mezzogiorno

Die beiden ersten Systeme schließen einander aus: Wer eines wählt, verliert das andere. Das Pauschalregime belohnt Kleinunternehmertum, das Impatriati-Regime belohnt international arbeitende Menschen, die neuen Wert nach Italien bringen. Die beiden letzten Zeilen zeigen, wann die Frage dieses Beitrags gar nicht die richtige ist.

Lebensentwurf und Perspektive

Wenn Sie nach Italien ziehen, um langsamer und einfacher zu leben — aus der Ferne zu arbeiten, flexibel zu bleiben, weniger Formalitäten zu haben —, ist das Pauschalregime die naheliegende Wahl.

Wenn Sie umziehen, um zu wachsen, zu investieren oder Ihr internationales Geschäft nach Italien zu holen, verschafft Ihnen das Impatriati-Regime in den ersten fünf Jahren den entscheidenden Spielraum.

Jeder Fall liegt anders. Das passende Regime hängt von Ihrem Einkommen, Ihren Kosten, Ihrer Familie und Ihren langfristigen Plänen ab. Bei Impatria erhalten Sie eine persönliche Simulation, die beide Regime mit echten Zahlen vergleicht — Zugangsvoraussetzungen, Ersparnis und Wirkung über fünf Jahre.

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Fazit: Die Entscheidung fällt am Anfang, nicht am Ende

Zwischen Pauschalregime und Impatriati-Regime gibt es keine allgemein bessere Wahl, sondern nur eine, die zu Ihrer Tätigkeit passt. Die Trennlinie verläuft entlang dreier Größen: der Höhe der Einnahmen, dem Anteil der tatsächlichen Kosten und der Frage, ob Sie eine dauerhafte oder eine auf fünf Jahre angelegte Lösung suchen.

Zwei Punkte sollten Sie sich merken. Erstens: Beide Regime sind in derselben Steuerperiode unvereinbar, und ein späterer Wechsel ist für dieselbe Tätigkeit unter derselben Umsatzsteuernummer ausgeschlossen — die Entscheidung fällt vor der Eröffnung der partita IVA. Zweitens: Die Sozialbeiträge folgen in beiden Fällen dem tatsächlichen Einkommen und sind der Grund, warum der Unterschied bei mittleren Einkommen kleiner ausfällt, als die Prozentsätze vermuten lassen.

Wer sich für die Wahl eine Stunde Zeit nimmt, bevor die Nummer eröffnet ist, spart sich Jahre, in denen sie nicht mehr zu korrigieren ist. Dafür können Sie den Vergleich an den eigenen Zahlen rechnen lassen.

Quellen
  • Gazzetta Ufficiale — amtliches Gesetzblatt · Gesetz Nr. 190 vom 23. Dezember 2014 (Art. 1 Abs. 54–89, Pauschalregime), Gesetzesdekret D.Lgs. Nr. 209 vom 27. Dezember 2023 (Reform des Impatriati-Regimes), Gesetz Nr. 199/2025 (Haushaltsgesetz 2026)
  • Agenzia delle Entrate — italienische Steuerbehörde · Rundschreiben Nr. 17/E vom 23. Mai 2017 (Pauschalregime), Rundschreiben Nr. 33/E vom 28. Dezember 2020 (Impatriati), Antworten Nr. 460/2022 und Nr. 190/2023 zur Unvereinbarkeit der beiden Regime
  • Normattiva – TUIR — konsolidiertes italienisches Einkommensteuergesetz · Art. 2 (steuerliche Ansässigkeit), Art. 11 (IRPEF-Tarif), Art. 24-bis und Art. 24-ter (Pauschalsteuer und 7-%-Regime)
  • INPS — italienische Sozialversicherungsanstalt · Beitragssätze der Gestione Separata und Mindestbeiträge für Handwerk und Handel
  • Ministero dell’Economia e delle Finanze — italienisches Wirtschafts- und Finanzministerium · Jahresbericht über die Steuerausgaben, Daten zur Inanspruchnahme der Sonderregime
  • EUR-Lex – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 — Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit · anwendbares Recht bei Tätigkeit im Ausland
  • Bundesministerium der Finanzen — deutsches Finanzministerium · Hinweise zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen und zur Wohnsitzverlegung
  • Bundesministerium für Finanzen Österreich — österreichisches Finanzministerium · Informationen zur Besteuerung bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland

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Häufige Fragen

Nein. Dieser Beitrag vergleicht das Pauschalregime für Kleinunternehmer, das italienische regime forfettario, mit dem Impatriati-Regime. Die Pauschalsteuer nach Art. 24-bis TUIR — 300.000 € im Jahr auf alle ausländischen Einkünfte, bis zu fünfzehn Steuerperioden — richtet sich an Menschen mit großem Auslandsvermögen und ist ein anderes Regime mit anderen Voraussetzungen.

Nein, nicht für dieselbe Tätigkeit unter derselben Umsatzsteuernummer. Die Antworten Nr. 460 vom 22. September 2022 und Nr. 190 vom 30. Januar 2023 der Agenzia delle Entrate schließen das ausdrücklich aus. Die Entscheidung ist deshalb vor der Eröffnung der partita IVA zu treffen, nicht im Lauf des ersten Geschäftsjahres.

Weil sie auf unvereinbaren Mechanismen beruhen. Im Pauschalregime unterliegt der pauschal ermittelte Gewinn einer Ersatzsteuer und geht nicht in das Gesamteinkommen ein; das Impatriati-Regime wirkt dagegen nur auf Einkünfte, die in die IRPEF-Bemessungsgrundlage eingehen. Wo keine IRPEF-Grundlage entsteht, kann eine Freistellung von der IRPEF nichts bewirken.

Nein. Die INPS-Beiträge werden auf das tatsächliche Einkommen berechnet, ohne Rücksicht auf die steuerliche Freistellung. Genau deshalb fällt der Unterschied zwischen den beiden Regimen bei niedrigen und mittleren Einkommen kleiner aus, als die Prozentsätze vermuten lassen. Der Vorteil wird erst bei höheren Einkommen deutlich.

Sie liegt weiterhin bei 85.000 € im Jahr. Zwischen 85.000 € und 100.000 € endet das Regime ab dem Folgejahr, oberhalb von 100.000 € sofort im laufenden Jahr. Hinzu kommen eine Grenze von 20.000 € für Personalkosten und, für 2026 bestätigt, eine Schwelle von 35.000 € für gleichzeitig bezogene Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder Rente.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein dreistufiger Tarif: 23 % bis 28.000 €, 33 % von 28.001 bis 50.000 € und 43 % darüber. Der mittlere Satz wurde mit dem Haushaltsgesetz Nr. 199/2025 von 35 % auf 33 % gesenkt. Auf Einkünfte im Impatriati-Regime werden diese Sätze nur auf den steuerpflichtigen Anteil der Bemessungsgrundlage angewandt.

Nein, das ist ein verbreitetes Missverständnis. Mit mindestens einem in Italien ansässigen minderjährigen Kind steigt die Freistellung von 50 % auf 60 %. Steuerpflichtig bleiben dann 40 % des Einkommens. Wer die Zahl 40 % liest, sieht den steuerpflichtigen Anteil, nicht die Begünstigung.

Nur für Verlegungen der steuerlichen Ansässigkeit bis zum 31. Dezember 2023. Sie stammen aus Art. 16 des Gesetzesdekrets D.Lgs. Nr. 147/2015, der abgelösten Vorgängernorm. Für Zuzüge ab dem 1. Januar 2024 gilt Art. 5 des Gesetzesdekrets D.Lgs. Nr. 209 vom 27. Dezember 2023 mit 50 % beziehungsweise 60 % und der Obergrenze von 600.000 €.

Das Impatriati-Regime verlangt, dass Sie mindestens vier Jahre steuerlich in Italien ansässig bleiben. Wer früher wegzieht, verliert die Begünstigung und muss die gesamte Entlastung samt Zinsen zurückzahlen. Das Pauschalregime kennt keine solche Bindung, endet aber automatisch, sobald die Zugangsbedingungen entfallen.

Die Wahl des Steuerregimes ändert es nicht unmittelbar, wohl aber die Gesamtplanung. Ausschlaggebend ist, wo Sie die Tätigkeit tatsächlich ausüben: Arbeiten Sie aus Italien, gelten die Einkünfte als in Italien erzielt. Prüfen Sie zusätzlich, welchem Sozialversicherungsrecht Sie unterliegen — innerhalb der Union gilt nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 grundsätzlich das Recht des Tätigkeitsstaats.

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