KURZ GEFASST
Das Impatriati-Regime
in Kürze
Prüfen und beantragen Sie den italienischen Steuervorteil für alle, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen — das regime impatriati, in Italien noch immer als rientro dei cervelli bekannt. Mit einem Steuerberater prüfen Sie die Voraussetzungen, rechnen den Vorteil an Ihrem Fall aus und bereiten die Erklärung für den Arbeitgeber vor.
Wie viel entfällt
Befreiung von bis zu 50 % des Einkommens (60 % mit einem minderjährigen Kind mit Wohnsitz in Italien), auf Einkommen bis 600.000 € im Jahr.
Wie lange
Vergünstigung für 5 Jahre, mit der Verpflichtung, mindestens 4 Jahre in Italien zu wohnen.
Was wir prüfen
Prüfung der Voraussetzungen: frühere Ansässigkeit im Ausland, hohe Qualifikation und in Italien ausgeübte Tätigkeit.
Wenn Sie Sicherheit brauchen
Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft bei der Agenzia delle Entrate (der italienischen Finanzverwaltung) für amtliche Sicherheit zu Ihrer Lage.
SIMULATOR
Prüfen Sie Ihre Eignung
Beantworten Sie ein paar Fragen und erhalten Sie ein vorläufiges Ergebnis zum Zugang zur Vergünstigung für impatriati-Arbeitnehmer (neues Regime 2024, D.Lgs. 209/2023, das italienische Gesetzesdekret): hohe Spezialisierung, Ansässigkeit im Ausland, AIRE und Versetzungen innerhalb des Konzerns. Fällt das Ergebnis positiv aus, ist der nächste Schritt die Frage, wie man sie beantragt: beim Arbeitgeber oder in der Steuererklärung.
Wie viel Sie sparen
Befreiung von 50 % (oder 60 % mit einem minderjährigen Kind mit Wohnsitz in Italien) bis 600.000 € im Jahr.
Für wie viele Jahre
Dauer 5 Jahre, mit der Verpflichtung, ≥ 4 Jahre in Italien zu wohnen.
Welchen Wert es hat
Das Ergebnis ist unverbindlich; für die endgültige Bewertung: unsere Fachleute.
Wie lange es dauert
Sieben Fragen, ein paar Minuten. Wir fragen keine persönlichen Daten ab.
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AMTLICHE UND VERBINDLICHE ANTWORT
Verbindliche Auskunft bei der Agenzia delle Entrate
nach dem Videocall festgelegt
Wir verfassen und reichen den Antrag ein, um eine amtliche Antwort der Agenzia delle Entrate (der italienischen Finanzverwaltung) zu Ihrem Fall zu erhalten. Jede Lage ist anders: Wir beginnen mit einem Videocall mit dem Steuerberater, um zu ermessen, wie komplex Ihre ist, und legen von dort aus Dauer und Kosten fest.
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Antrag von unseren Fachleuten verfasst
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Verbindliche Antwort der Agenzia delle Entrate
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Größtmögliche Sicherheit zu Ihrer steuerlichen Lage
Nützlich, wenn Sie:
vor dem Umzug amtliche Sicherheit erhalten wollen.
AM MEISTEN GEFRAGT
VIDEOCALL · BIS ZU 1 STUNDE
Impatriati-Beratung
INKL. MWST.
Ein Videocall von bis zu einer Stunde mit einem auf das regime impatriati spezialisierten Steuerberater, um Ihren Fall und die Voraussetzungen durchzugehen. Im Anschluss erhalten Sie eine kurze schriftliche Zusammenfassung des Besprochenen.
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Auf das Impatriati-Regime spezialisierter Steuerberater
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Analyse Ihres konkreten Falls und der Voraussetzungen
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Konkrete Hinweise zu den nächsten Schritten
Nützlich, wenn Sie:
herausfinden wollen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und die richtige Strategie festlegen möchten.
SCHRIFTLICHES UND BEGRÜNDETES GUTACHTEN
Individuelles Rechtsgutachten
nach dem Videocall festgelegt
Ein schriftliches Gutachten eines spezialisierten Rechtsanwalts, mit rechtlicher Analyse Ihres Falls und einer Bewertung von Risiken und Alternativen. Die Kosten hängen davon ab, wie verwickelt die Lage ist: Wir legen sie nach einem Videocall mit dem Steuerberater fest.
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Schriftliches Gutachten eines spezialisierten Rechtsanwalts
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Rechtliche Analyse Ihres konkreten Falls
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Bewertung von Risiken und Alternativen
Nützlich, wenn Sie:
komplexe Fälle angehen: Doppelbesteuerung, Einkünfte aus dem Ausland.
SICHERE ZAHLUNG · QUALIFIZIERTE FACHLEUTE · GESCHÜTZTE DATEN
Häufige Fragen
Allgemeine Informationen auf dem Stand der Reform 2024: Sie ersetzen keine Beratung zu Ihrem Fall.
Es ist eine Steuervergünstigung für alle, die ihren steuerlichen Wohnsitz zum Arbeiten nach Italien verlegen: Sie senkt die Bemessungsgrundlage der in Italien erzielten Arbeitseinkünfte und damit die geschuldete Steuer für einige Jahre. Seit 2024 ist es reformiert (D.Lgs. 209/2023, das italienische Gesetzesdekret). Den vollständigen Rahmen finden Sie im ausführlichen Leitfaden zum Impatriati-Regime.
Ab 2024 fließen die begünstigten Einkünfte nur zu 50 % in die Bemessungsgrundlage ein (besteuert wird nur die Hälfte); dieser Anteil kann auf 40 % sinken (also 60 % Nachlass) bei einem minderjährigen Kind oder bei Geburt bzw. Adoption während der Laufzeit, innerhalb von 600.000 € begünstigtem Einkommen im Jahr. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Steuersatz ab: Das rechnen wir gemeinsam aus.
Kurz gefasst (neues Regime): in den 3 vorangegangenen Steuerperioden nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein (der Zeitraum verlängert sich, wenn Sie weiter für denselben Arbeitgeber oder Konzern arbeiten), sich verpflichten, den Wohnsitz mindestens 4 Jahre in Italien zu behalten, die Tätigkeit überwiegend in Italien ausüben und die Voraussetzungen der hohen Qualifikation oder Spezialisierung erfüllen. Sie sind am konkreten Fall zu prüfen.
Für 5 Steuerperioden ab derjenigen, in der Sie den Wohnsitz verlegen. Anders als beim früheren Regime ist eine Verlängerung um weitere 5 Jahre in der Regel nicht vorgesehen.
Ja: Es betrifft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, gleichgestellte Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die in Italien erzielt werden. Angestellte beantragen es beim Arbeitgeber; wer eine italienische Partita IVA hat, wendet es in der Steuererklärung an.
Maßgeblich ist die melderechtliche Ansässigkeit: Wer sie bis zum 31. Dezember 2023 nach Italien verlegt hat, bleibt im früheren Regime (in der Regel günstiger, mit 70 % Nachlass — 90 % im Süden — und möglicher Verlängerung), auch wenn die steuerliche Ansässigkeit erst ab 2024 einsetzte. Wer sich nach diesem Datum im Melderegister eingetragen hat, fällt unter das neue Regime. Ein heikler Punkt: Prüfen Sie ihn besser mit einem Fachmann. (Art. 5 Abs. 9 D.Lgs. 209/2023)
Als Angestellter beantragen Sie es beim Arbeitgeber mit einem schriftlichen Antrag: Er behält die Steuer ab der folgenden Lohnperiode auf der verminderten Bemessungsgrundlage ein und holt die Differenz beim Jahresausgleich ab dem Einstellungsdatum nach. Hat der Arbeitgeber es nicht angewandt, können Sie es unmittelbar in der Steuererklärung nutzen, indem Sie das bereits verminderte Einkommen angeben, solange die Fristen dieser Erklärung nicht abgelaufen sind. (Agenzia delle Entrate, Rundschreiben 17/E von 2017, § 4.2.1; Rundschreiben 33/E von 2020, § 6)
Die impatriati-Selbstauskunft ist eine Erklärung nach D.P.R. 445/2000 (den italienischen Regeln zur Selbstauskunft) und muss angeben: Personalien und Geburtsdatum, italienische Steuernummer, Datum der Rückkehr nach Italien und Datum der ersten Anstellung in Italien, den derzeitigen Wohnsitz in Italien, die Erklärung, die Voraussetzungen des Regimes zu erfüllen, die Zusage, jede Änderung des Wohnsitzes unverzüglich mitzuteilen, und die Erklärung, nicht gleichzeitig andere Rückkehranreize zu nutzen. (Agenzia delle Entrate, Rundschreiben 17/E vom 23. Mai 2017, § 4.2.1)
Es gibt keinen einheitlichen Prozentsatz, denn die Vergünstigung wirkt nicht unmittelbar auf den Nettobetrag: Sie senkt die Bemessungsgrundlage. Das Arbeitseinkommen fließt nur zu 50 % in das Gesamteinkommen ein (40 % mit einem minderjährigen Kind mit Wohnsitz in Italien), und der Arbeitgeber behält die Steuer auf dieser verminderten Grundlage ein. Wie viel mehr bleibt, hängt vom Bruttobetrag, von den IRPEF-Sätzen (der italienischen Einkommensteuer), von den Abzügen und von den regionalen und kommunalen Zuschlägen ab: Der Nettolohn ist am konkreten Fall zu berechnen. (Art. 5 D.Lgs. 209/2023)
Nein. Der Wechsel des Arbeitgebers führt nicht zum Verlust: Der einzige gesetzlich vorgesehene Grund ist, den steuerlichen Wohnsitz nicht mindestens vier Jahre in Italien zu halten — dann werden die bereits genutzten Vorteile samt Zinsen zurückgefordert. Sie müssen allerdings einen neuen schriftlichen Antrag beim jetzigen Arbeitgeber stellen, auch wenn es sich um die zweite oder eine weitere Anstellung nach der Rückkehr handelt. (Art. 5 Abs. 3 D.Lgs. 209/2023; Rundschreiben 17/E vom 23. Mai 2017, § 4.2.1)
Die beiden Regime lassen sich nicht kombinieren: Das regime forfettario (die italienische Pauschalbesteuerung) unterliegt einer Ersatzsteuer und fließt nicht in das Gesamteinkommen ein (Art. 3 Abs. 3 TUIR, dem italienischen Einkommensteuergesetz), während die Impatriati-Vergünstigung die IRPEF-Grundlage senkt. Die Agenzia delle Entrate hat die Unvereinbarkeit für das frühere Regime festgestellt (Rundschreiben 33/E von 2020, § 7.11; Antwort Nr. 190/2023), und die neue Regelung ist genauso aufgebaut. Was sich lohnt, hängt von Umsatz, Kosten und Dauer ab: Hier vergleichen wir sie.
Ja. Das Gesetz verlangt, dass die Tätigkeit überwiegend im Staatsgebiet erbracht wird, nicht dass der Arbeitgeber italienisch ist. Die Agenzia delle Entrate hat dies für das neue Regime auch dann bestätigt, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem ausländischen Arbeitgeber ohne Unterbrechung fortbesteht: In diesem Fall steigt allerdings die Mindestdauer der Ansässigkeit im Ausland auf sechs oder sieben Jahre. Hier der vollständige Rahmen. (Agenzia delle Entrate, Antworten Nr. 2/2026 und Nr. 82/2026)
ZIEHEN SIE AUCH NACH ITALIEN?
FINDEN SIE DAS PASSENDE PROGRAMM
Das Impatriati-Regime betrifft die Steuern, nicht den Umzug. Wer den steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegt, steht auch vor Melderegister, Wohnung, Gesundheitsversorgung, Steuernummer und Aufenthaltstiteln — und Impatria hat vier eigenständige Programme entwickelt, jedes auf andere Bedürfnisse, Vermögensprofile und Ziele zugeschnitten.
Jedes Programm verbindet Vorabanalyse, operative Koordination und laufende Begleitung, mit einer einzigen Methode und einer einzigen Regie. So bleibt die Steuervergünstigung mit dem Gesamtvorhaben stimmig, ohne „lose Enden“ zu hinterlassen.
Wenn Sie erst einmal wissen möchten, wo Sie anfangen sollen, beginnen Sie mit einem unverbindlichen Videocall mit einem Relocation Expert.