- Immobilien bei Gerichts- oder öffentlichen Versteigerungen (aste giudiziarie) kosten in Italien oft 20-30 % weniger als der übliche Marktwert, mit vollständiger Dokumentation durch Gerichtsbeschluss und technisches Gutachten (perizia).
- EU-Bürger und im Ausland lebende italienische Staatsangehörige (AIRE) bieten unter denselben Bedingungen wie Ansässige; Nicht-EU-Bürger nur bei Gegenseitigkeitsabkommen (condizione di reciprocità) mit ihrem Herkunftsland.
- Seit 2018 laufen italienische Immobilienversteigerungen über die offizielle Plattform Portale delle Vendite Pubbliche des Justizministeriums – Gebote aus dem Ausland sind vollständig online möglich.
- Laut Nomisma und dem Nationalrat der Notare (Consiglio Nazionale del Notariato) werden jährlich über 150.000 Immobilien versteigert, mit einem stabilen Wachstum von 8-10 % pro Jahr.
Warum eine Immobilie bei einer Versteigerung in Italien kaufen?
Der Kauf eines Hauses bei einer Versteigerung (asta) in Italien hat sich zu einer der interessantesten Gelegenheiten sowohl für ausländische Investoren als auch für im Ausland lebende Italiener entwickelt. Er eröffnet Zugang zu einzigartigen Immobilien – von historischen Häusern in kleinen Ortschaften bis zu modernen Wohnungen in Großstädten – oft zu Preisen deutlich unter dem Marktwert. Doch der Prozess kann undurchsichtig wirken, besonders für alle, die mit der italienischen Bürokratie oder den gerichtlichen Verfahren nicht vertraut sind.
Dieser Leitfaden begleitet Sie durch jede Phase: vom Verständnis, warum sich italienische Versteigerungen lohnen, bis zur Frage, wie man legal und sicher aus dem Ausland teilnimmt. Es geht nicht nur darum, die Regeln zu erklären, sondern zu zeigen, wie das italienische Versteigerungssystem Türen zu authentischen Immobilien und neuen Anfängen öffnen kann.
Der Hauptreiz liegt in Preis und Transparenz. Immobilien, die über gerichtliche oder öffentliche Versteigerungen verkauft werden, sind in Italien oft 20 bis 30 % unter ihrem üblichen Marktwert gelistet. Jedes Angebot enthält offizielle Unterlagen – den Gerichtsbeschluss, das technische Gutachten und Bewertungsberichte –, die Käufern deutlich verlässlichere Daten geben als ein gewöhnlicher privater Verkauf.
Für ausländische Staatsangehörige oder im Ausland lebende Italiener ist diese Transparenz besonders wertvoll. Versteigerungen können Immobilien in Gegenden offenlegen, die auf internationalen Immobilienportalen selten zu sehen sind – historische Dörfer, ländliche Orte oder südliche Küstenregionen –, wo die Immobilienpreise erschwinglich bleiben und das Wertsteigerungspotenzial erheblich ist. Für alle, die einen klugen Weg suchen, wieder eine Verbindung zu Italien aufzubauen oder mit reduziertem Risiko in den Wohnungsmarkt einzusteigen, bieten Versteigerungen einen eigenständigen, strategischen Einstiegspunkt.
Regeln und Zugangsvoraussetzungen für ausländische Käufer
Vor dem ersten Gebot ist es unerlässlich, den rechtlichen Rahmen zu verstehen. Die gute Nachricht: Italien lässt sowohl Staatsangehörige als auch ausländische Bieter bei Immobilienversteigerungen zu, mit einigen Bedingungen je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus.
- Im Ausland lebende italienische Staatsangehörige (AIRE, Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero): Sie nehmen unter denselben Bedingungen teil wie in Italien Ansässige.
- EU-/EWR-Bürger: Sie stehen italienischen Käufern vollkommen gleichgestellt und können Immobilien über Versteigerungen frei erwerben.
- Nicht-EU-Bürger: Sie können nur teilnehmen, wenn ihr Heimatland ein Gegenseitigkeitsabkommen mit Italien hat – das heißt, wenn Italiener dort ebenfalls legal Immobilien erwerben dürfen.
Jede Versteigerungsbekanntmachung (avviso di vendita) legt fest, wer unter welchen Bedingungen bieten darf. Diesen Abschnitt vor Beginn der Anmeldung sorgfältig zu prüfen, ist unerlässlich. Eine ausführliche Darstellung der Zulassungsvoraussetzungen und des Ablaufs für ausländische Bieter finden Sie in unserem vertiefenden Leitfaden zur Immobilienersteigerung in Italien für ausländische Staatsangehörige.
Welche Versteigerungsarten gibt es in Italien?
Italienische Immobilienversteigerungen gliedern sich in drei Hauptkategorien:
- Gerichtliche Versteigerungen (aste giudiziarie): Vom Gerichtssystem verwaltet, betreffen sie Immobilien, die wegen Zwangsvollstreckung oder Insolvenz beschlagnahmt wurden. Sie bieten oft die wettbewerbsfähigsten Preise.
- Ohne Ausrufer (senza incanto) und mit Ausrufer (con incanto): Bei Ersterer werden versiegelte Gebote privat eingereicht (heute meist online), bei Letzterer findet eine öffentliche Sitzung mit offenen Bietrunden statt. Das Verfahren senza incanto ist inzwischen das gängigste, da es mehr Transparenz und Effizienz gewährleistet.
- Öffentliche oder institutionelle Versteigerungen (Vermögensveräußerungen): Sie werden von öffentlichen Körperschaften oder staatlichen Unternehmen organisiert, um ungenutzte Vermögenswerte zu verkaufen. Meist betreffen sie unbelastete, hypothekenfreie Immobilien und sind Teil von Italiens umfassenderer Strategie zur Immobilienaufwertung.
Jedes Format hat eigene Regeln zu Gebotsabgabe, Fristen und Kaution (cauzione). Das Lesen der Versteigerungsbekanntmachung und des technischen Gutachtens ist entscheidend, um spätere, kostspielige Fehler zu vermeiden.
Vorbereitung auf die Teilnahme
Bevor ausländische Käufer in das italienische Versteigerungssystem einsteigen, müssen sie einige zentrale Verwaltungsschritte erledigen:
- eine italienische Steuernummer (codice fiscale, italienische Steuernummer) beantragen – für jeden Immobilienkauf in Italien erforderlich;
- ein SEPA-Bankkonto für Kautionen und Zahlungen einrichten;
- eine PEC (zertifizierte E-Mail-Adresse) beschaffen, die für die offizielle Kommunikation mit italienischen Gerichten genutzt wird;
- eine italienische digitale Identität (SPID) oder eine qualifizierte elektronische Signatur aktivieren, verpflichtend für die Online-Teilnahme.
So bürokratisch diese Schritte auch wirken mögen: Sie sichern die vollständige rechtliche Anerkennung und den Zugang zu Italiens telematischen Versteigerungsportalen. Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Angebote analysieren, technische Gutachten lesen und sogar Gebote aus der Ferne einreichen – alles vom Ausland aus.
Schritt für Schritt: Wie italienische Immobilienversteigerungen ablaufen
Der Kauf eines Hauses bei einer Versteigerung in Italien mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch der Prozess ist dank der Digitalisierung des Gerichtssystems zunehmend gestrafft und transparent geworden. Jede Phase zu verstehen hilft Ihnen, sicher von der Neugier zum Eigentum zu gelangen.
Recherche: die richtige Immobilie finden
Der erste Schritt besteht nicht darin, dem niedrigsten Preis hinterherzujagen – sondern darin, das Gebiet zu verstehen. Definieren Sie vor jedem Gebot drei wesentliche Aspekte:
- Lage: Suchen Sie einen Zweitwohnsitz auf dem Land, ein Pied-à-terre in einer historischen Stadt oder eine Investitionsimmobilie in der Nähe touristischer Zentren? Die attraktivsten Wertchancen finden sich oft in südlichen Regionen wie Sizilien, Apulien, der Basilikata und Kalabrien, wo das Wohnungsangebot hoch und die Durchschnittspreise niedriger sind.
- Zweck: Entscheiden Sie, ob die Immobilie zur Eigennutzung, für den Umzug, die langfristige Vermietung oder die kurzfristige touristische Vermietung dienen soll.
- Budget: Berücksichtigen Sie nicht nur den Versteigerungspreis, sondern auch Steuern, Renovierungskosten sowie Rechts- und Übersetzungskosten.
Ein klarer Plan verwandelt die Versteigerung von einem spekulativen Glücksspiel in eine strategische Investition.
Das technische Gutachten lesen und verstehen (Perizia Tecnica)
Jede zur Versteigerung angebotene Immobilie enthält ein technisches Gutachten, verfasst von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen. Dieses Dokument ist der Kompass des Käufers: Es ersetzt eine persönliche Besichtigung und enthält die genauesten verfügbaren Informationen.
Das Gutachten umreißt typischerweise:
- Größe, Aufteilung und Katasterdaten der Immobilie;
- die Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht und etwaige Unregelmäßigkeiten;
- Belastungen, Mieter oder anhängige Streitigkeiten;
- den baulichen Zustand und geschätzte Reparaturkosten.
Ausländische Käufer unterschätzen diesen Schritt oft und konzentrieren sich nur auf den Preis. Doch die perizia offenbart nicht nur den Wert der Immobilie, sondern auch ihr wahres Potenzial und mögliche Einschränkungen. Sie übersetzen oder in einfacher Sprache zusammenfassen zu lassen, kann helfen, vor dem Gebot eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Sicher ein Gebot abgeben
Italienische Immobilienversteigerungen sind öffentlich und transparent, doch es gelten strenge Verfahrensregeln. Eine typische Teilnahme erfordert:
- die Einreichung des Angebots gemäß der Versteigerungsbekanntmachung (bando di vendita);
- die Zahlung einer Kaution, meist 10 % des Ausgangspreises;
- die Identifikation durch gültigen Ausweis und Steuernummer;
- bei telematischen Versteigerungen die Nutzung von PEC, SPID oder elektronischer Signatur.
Angebote können je nach Gericht online oder persönlich abgegeben werden. Ist das Gebot erfolgreich, erlässt der Versteigerungsrichter einen Übertragungsbeschluss (decreto di trasferimento), der rechtlich die notarielle Urkunde ersetzt und frühere Hypotheken oder Belastungen löscht.
Es ist entscheidend, Verfahrensfehler zu vermeiden – eine verpasste Frist oder eine falsche Kautionsmethode kann das Gebot ungültig machen oder zum Verlust der Kaution führen. Deshalb ist ein sorgfältiges Lesen der Versteigerungsregeln vor jeder Einreichung unerlässlich. Wer den Bietvorgang nicht persönlich in Italien wahrnehmen kann, findet die Regeln für die Teilnahme per notarieller Vollmacht in unserem vertiefenden Leitfaden zur Vollmacht beim Immobilienkauf in Italien.
Online-Versteigerungen: Bieten aus dem Ausland
Seit 2018 laufen italienische Immobilienversteigerungen auch über offizielle Plattformen des Justizministeriums (Portale delle Vendite Pubbliche und autorisierte telematische Seiten). Diese Reform hat den Markt für im Ausland lebende Käufer geöffnet, die nun:
- alle Dokumente digital einsehen können;
- versiegelte Gebote sicher einreichen können;
- in Echtzeit von überall auf der Welt an Bietrunden teilnehmen können.
Telematische Versteigerungen gibt es in verschiedenen Formaten:
- synchron (Live-Bieten in Echtzeit);
- asynchron (Gebote werden innerhalb eines Zeitfensters eingereicht);
- hybrid (Mischung aus online und persönlicher Teilnahme).
Alle werden von gerichtlich bestellten Beamten überwacht, was Transparenz und Nachverfolgbarkeit gewährleistet. Mit den richtigen digitalen Zugangsdaten und der erforderlichen Dokumentation können ausländische Staatsangehörige legal und sicher italienische Immobilien kaufen, ohne ihr Land je zu verlassen.
Risiken und bewährte Vorgehensweisen
Der Kauf bei einer Versteigerung kann sich auszahlen, ist aber nicht ohne Herausforderungen. Zu den häufigsten Fallstricken gehören:
- bewohnte Immobilien, deren Räumung Zeit in Anspruch nehmen kann;
- bauplanerische oder Katasterunregelmäßigkeiten, die unerwartete Kosten verursachen können;
- Verfahrensfehler, etwa falsche Unterlagen oder verpasste Zahlungen.
Um Risiken zu minimieren:
- Lesen Sie die perizia und den bando sorgfältig.
- Prüfen Sie die Katasterkonformität.
- Schätzen Sie die Gesamtkosten inklusive Steuern, Arbeiten und Rechtskosten.
- Ziehen Sie professionelle Beratung hinzu, bevor Sie Mittel binden.
Ein umsichtiger, informierter Ansatz verwandelt, was wie ein bürokratisches Labyrinth wirken mag, in einen strukturierten und transparenten Prozess.
Steuerliche Anreize und Vergünstigungen für ausländische Käufer
Einer der Gründe, warum sich immer mehr Menschen für die Teilnahme an italienischen Immobilienversteigerungen entscheiden, ist der großzügige steuerliche Rahmen des Landes, besonders für alle, die aus dem Ausland umziehen oder investieren. Italien bietet mehrere Anreize, die aus einem Versteigerungskauf eine langfristig steuereffiziente Gelegenheit machen können.
Die Steuerermäßigung „Erstwohnsitz" (Agevolazione Prima Casa)
Käufer können die Erstwohnsitz-Vergünstigung auch beantragen, wenn sie derzeit im Ausland ansässig sind, sofern:
- sie erklären, ihren Wohnsitz innerhalb von 18 Monaten nach Italien zu verlegen;
- sich die Immobilie in derselben Gemeinde befindet, in der sie leben oder arbeiten wollen;
- sie nicht bereits ein anderes Haus besitzen, das mit derselben Vergünstigung erworben wurde.
Dieser Anreiz senkt Register-, Kataster- und Hypothekensteuern erheblich und bietet gegenüber den regulären Sätzen Einsparungen von mehreren Tausend Euro.
Steuerregime für Rückkehrer und Ruheständler
Im Ausland ansässige Personen oder nach Italien zurückkehrende Italiener können von zwei kraftvollen Regimen profitieren:
- der 7-%-Pauschalsteuer für ausländische Ruheständler (Art. 24-ter TUIR, italienisches Einkommensteuergesetzbuch), anwendbar für alle, die ihren Wohnsitz in eine südliche italienische Gemeinde mit bis zu 30.000 Einwohnern verlegen – diese Grenze gilt seit dem 7. April 2026 (Gesetz Nr. 34/2026), zuvor lag sie bei 20.000 – und zwar für insgesamt zehn Steuerperioden: das Zuzugsjahr plus die neun folgenden. Für Leserinnen und Leser aus Deutschland und Österreich ist wichtig: Nach Art. 19 Abs. 4 des DBA Deutschland–Italien von 1989 bleibt die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung in Deutschland steuerpflichtig und fällt daher nicht unter die 7 %; österreichische ASVG-Renten dagegen werden nach Art. 18 des DBA Österreich–Italien von 1981 im Wohnsitzstaat besteuert, sodass bei Wohnsitz in Italien der Weg zu den 7 % offensteht;
- dem „Impatriati“-Regime, das berechtigten Arbeitnehmern erlaubt, 50 % ihres italienischen Einkommens für bis zu fünf Jahre von der Besteuerung auszunehmen.
Beide Regime sind vollständig mit über Versteigerungen erworbenen Immobilien vereinbar. Käufer können sie nach dem Eigentumserwerb im Rahmen eines umfassenderen Umzugsplans aktivieren.
Anreize für Restaurierung und Regeneration
Viele bei Versteigerungen verkaufte Immobilien liegen in historischen Dörfern und im Binnenland, was sie für eine breite Palette von Renovierungs- und Energieeffizienz-Anreizen infrage kommen lässt:
- Renovierungsbonus (Bonus Ristrutturazione) – bis zu 50 % Kostenabzug;
- regionale Anreize für nachhaltigen Tourismus und grünes Bauen;
- EU- und PNRR-finanzierte Programme zur Wiederbelebung kleiner Ortschaften und historischer Stätten.
Die Kombination aus niedrigem Versteigerungskaufpreis und Restaurierungsanreizen kann außergewöhnlichen Investitionswert schaffen, besonders für alle, die einen Wohnsitz oder eine Ferienvermietung in Italiens authentischen Regionen suchen.
Von der Bekanntmachung bis zur Beurkundung: Mit Auction Path begleiten wir Sie durch das gesamte Versteigerungsverfahren – Recherche, Gutachten, Gebot und Übernahme.
Trends bei italienischen Immobilienversteigerungen
Der italienische Versteigerungsmarkt tritt in eine Phase digitaler Reife und Internationalisierung ein. Laut aktuellen Daten von Nomisma und dem Nationalrat der Notare (Consiglio Nazionale del Notariato) werden jährlich voraussichtlich über 150.000 Immobilien über öffentliche oder telematische Versteigerungen verkauft, mit einem stabilen jährlichen Wachstum von 8 bis 10 %.
Die meisten dieser Immobilien sind Wohnimmobilien, mit einer starken Konzentration in südlichen Regionen wie Sizilien, Apulien und Kalabrien, wo der durchschnittliche Verkaufspreis 35 bis 40 % unter dem traditionellen Markt bleibt.
Auch die ausländische Beteiligung wächst: Immer mehr Käufer aus der EU, Großbritannien, den USA und Nordeuropa nehmen an italienischen Versteigerungen teil, oft auf der Suche nach langfristigen Investitionen oder Zweitwohnsitzen in authentischen Gegenden. Die Nachfrage nach englisch- und deutschsprachiger Unterstützung bei Versteigerungsverfahren ist Jahr für Jahr konstant gestiegen – ein Spiegelbild von Italiens wachsender Anziehungskraft als Lebensstil- und Investitionsziel zugleich.
Aufkommende Trends
Drei Trends prägen die Landschaft 2025–2026:
- Hybride und „Smart Bidding“-Plattformen: Italienische Gerichte führen Systeme ein, die Online- und Präsenzteilnahme kombinieren, mit fortschrittlicher Authentifizierung und automatischen Gebotsfunktionen.
- Remote-Arbeitende und digitale Nomaden: Eine neue Generation von Remote-Fachkräften sucht erschwingliche Immobilien in kleinen Orten und Küstengebieten. Viele Versteigerungsobjekte eignen sich inzwischen für die Umwandlung in Coliving- oder Homeoffice-Räume (siehe dazu auch: Digital Nomad Visa für Italien).
- Nachhaltige Investitionen und ländliche Revitalisierung: Investoren konzentrieren sich zunehmend auf versteigerte Immobilien als Teil von Italiens territorialer Regenerationsbewegung – sie sanieren ländliche Häuser, wandeln sie in Ökotourismus-Strukturen um oder beleben entvölkerte Dörfer neu.
Blick nach vorn
Italiens Versteigerungssystem – einst als bürokratisch und Insidern vorbehalten wahrgenommen – wird zu einem der transparentesten und zugänglichsten Kanäle für den Immobilienerwerb in Europa. Die Mischung aus digitaler Zugänglichkeit, regionalen Anreizen und Lebensstil-Reiz macht gerichtliche Versteigerungen zu einem echten Tor für alle, die davon träumen, in Italien zu leben oder zu investieren.
Italienische Immobilienversteigerungen sind längst keine Nische mehr für Investoren – sie sind eine Brücke zwischen Tradition und Gelegenheit. Ob Sie eine Rückkehr nach Italien planen oder Ihre erste Investition im Land: Das Versteigerungssystem zu verstehen, ist der erste Schritt, um diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen.
Warum passen Versteigerungen zur wachsenden Nachfrage ausländischer Käufer?
In den vergangenen Jahren hat der italienische Immobilienmarkt einen deutlichen Anstieg der Käufe durch ausländische Käufer verzeichnet. Laut aktuellen Marktanalysen stieg der Anteil der von nicht-italienischen Käufern abgeschlossenen Immobilientransaktionen von 11,3 % im Jahr 2024 auf 19,6 % im Jahr 2025, berechnet auf die gesamten Immobilientransaktionen in Italien. Diese Zahl bezieht sich auf den gesamten Immobilienmarkt (klassische private Verkäufe) und betrifft nicht speziell gerichtliche Immobilienversteigerungen – sie ist jedoch ein aussagekräftiger struktureller Indikator: Italien wird von internationalen Käufern und Investoren zunehmend als Zielmarkt wahrgenommen.
In diesem breiteren Kontext weist das Segment der Immobilienversteigerungen mehrere Eigenschaften auf, die für im Ausland ansässige Käufer besonders attraktiv sein können: durchschnittliche Kaufpreise, die in der Regel unter denen des offenen Marktes liegen; Zugang zu Immobilien in Gegenden, die traditionelle Angebote nicht immer erreichen; formalisierte, transparente Verfahren, die zunehmend aus der Ferne abwickelbar sind (Online-Versteigerungen, Vertretung, notariell beglaubigte Vollmachten).
Die wachsende Präsenz ausländischer Käufer auf dem italienischen Immobilienmarkt deutet daher auf ein mögliches Wachstumspotenzial auch im Versteigerungssegment hin, besonders für internationale Käufer, die einen effizienten Markteinstieg suchen – vorausgesetzt, der Prozess wird durch angemessene rechtliche, technische und verfahrensbezogene Due Diligence begleitet.
Fazit
Vom bürokratischen Nischenverfahren zum transparenten Einstiegstor in den italienischen Wohnungsmarkt: Italiens Versteigerungssystem hat sich in wenigen Jahren grundlegend gewandelt. Wer die Regeln kennt – Zulassung, Kaution, Gutachten, Vollmacht – und sich rechtlich, technisch und steuerlich begleiten lässt, findet in der asta einen der direktesten Wege zu einer authentischen italienischen Immobilie, oft zu einem Bruchteil des Marktpreises. Für alle, die remote bieten wollen, führt der praktische Weg über die notarielle Vollmacht; für alle, die die Zulassungsvoraussetzungen im Detail klären wollen, über unseren vertiefenden Leitfaden zur Immobilienersteigerung für ausländische Staatsangehörige.
- Portale delle Vendite Pubbliche — Offizielle Plattform des italienischen Justizministeriums für Gerichtsversteigerungen
- Nomisma — Marktforschung und Daten zum italienischen Immobilienversteigerungsmarkt
- Consiglio Nazionale del Notariato — Nationalrat der Notare, Informationen zu Urkunde, Übertragungsbeschluss und Vollmacht
- Agenzia delle Entrate — Italienische Steuerbehörde: Erstwohnsitz-Vergünstigung, Register- und Katastersteuern
- Ministero della Giustizia — Italienisches Justizministerium, Rechtsrahmen der Zwangsversteigerung
- Normattiva — Gesetzestexte: Zivilprozessordnung (Codice di Procedura Civile), Art. 555 ff. zur Zwangsvollstreckung in Immobilien
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Häufige Fragen
Ja. EU-Bürger und im Ausland lebende italienische Staatsangehörige (AIRE) nehmen ohne Einschränkung teil. Nicht-EU-Bürger dürfen bieten, wenn ihr Herkunftsland ein Gegenseitigkeitsabkommen mit Italien hat – das heißt, wenn auch Italiener dort Immobilien erwerben dürfen. Der Notar prüft die Voraussetzung im Einzelfall bei der Beurkundung.
Ja. Der gerichtlich bestellte Verwalter (custode giudiziario) muss interessierten Käufern auf Anfrage eine Besichtigung ermöglichen, über das Portale delle Vendite Pubbliche oder direkten Kontakt. Besichtigungen sind kostenlos, erfordern aber einen Termin.
Nicht zwangsläufig. Manche benötigen zwar eine Renovierung, doch viele sind gut instand gehalten und werden aufgrund finanzieller Verfahren verkauft, nicht wegen struktureller Mängel. Das technische Gutachten (perizia) gibt den genauen Zustand an.
Käufer zahlen Register-, Kataster- und Hypothekensteuern, berechnet auf den Zuschlagspreis, nicht auf den Marktwert. Die Erstwohnsitz-Vergünstigung kann diese Steuern zusätzlich senken, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja, mehrere italienische Banken bieten „Versteigerungskredite" an, allerdings müssen die Auszahlungsfristen mit den Zahlungsfristen des Gerichts übereinstimmen (in der Regel innerhalb von 60 bis 120 Tagen).
Nein. Anders als bei privaten Transaktionen gilt bei Versteigerungen das Prinzip „wie besehen" (as-is): Käufer übernehmen die Verantwortung für den Zustand der Immobilie, so wie er im Gutachten beschrieben ist.
Ja. Gemeinsame Angebote sind zulässig, sofern alle Beteiligten identifiziert sind und mit ihrer jeweiligen Steuernummer und ihren Dokumenten registriert werden.
Sobald die vollständige Zahlung erfolgt ist und der Richter den Übertragungsbeschluss (decreto di trasferimento) erlässt, ist das Eigentum sofort und rechtsgültig übertragen. Der Beschluss ersetzt die notarielle Urkunde und löscht vorherige Belastungen.
Ja. Mit einer notariell beglaubigten und gegebenenfalls apostillierten Vollmacht kann ein Vertreter in Ihrem Namen bieten und die Urkunde unterzeichnen. Die Einzelheiten – Form der Vollmacht, Übersetzung, Fristen – erklärt unser Leitfaden zur Vollmacht beim Immobilienkauf in Italien.

