- Seit dem 1. Januar 2021 gelten britische Staatsangehörige für Italien als Drittstaatsangehörige: Für Aufenthalte über 90 Tage brauchen sie ein nationales Visum der Kategorie D und nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno).
- Für Deutsche, Österreicher und Schweizer gilt das alles nicht: Sie sind Unionsbürger beziehungsweise ihnen gleichgestellt und melden sich schlicht bei der italienischen Gemeinde an. Dieser Beitrag beschreibt den britischen Weg von außen.
- Die steuerliche Ansässigkeit in Italien beginnt bei mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr (Art. 2 TUIR, italienisches Einkommensteuergesetzbuch).
- Welche Vergünstigung greift, hängt vom Profil ab: 7 % Ersatzsteuer für Bezieher ausländischer Renten in süditalienischen Gemeinden bis 30.000 Einwohner, Impatriati-Regime für qualifizierte Arbeitskräfte, Pauschalsteuer von 300.000 € für sehr vermögende Privatpersonen.
- Der teuerste blinde Fleck liegt nicht in Italien, sondern im Herkunftsland: britische Pensionen des öffentlichen Dienstes bleiben nach Art. 19 des Doppelbesteuerungsabkommens Vereinigtes Königreich–Italien in Großbritannien steuerpflichtig. Für deutsche Leserinnen und Leser gilt die strukturell gleiche Regel über Art. 19 Abs. 4 des Abkommens Deutschland–Italien von 1989.
- Alle Steuer- und Rechtsangaben entsprechen dem Stand der englischen Ausgangsfassung vom 26. Juni 2026. Zwei Bereiche sind ausdrücklich in Bewegung: die freiwilligen britischen Sozialversicherungsbeiträge und die Pauschalsteuer für Neuansässige.
Britinnen und Briten ziehen weiterhin nach Italien — nur nicht mehr auf demselben Weg wie vor 2021. Der Brexit hat die Möglichkeit nicht abgeschafft, wohl aber das Verfahren umgebaut: Wer heute von Großbritannien nach Italien zieht, bewegt sich gleichzeitig in zwei Systemen, dem italienischen, in das er eintritt, und dem britischen, aus dem er sauber austreten muss. Dieser Beitrag beschreibt beide Seiten. Er ist als Bestandsaufnahme für den deutschsprachigen Raum geschrieben: Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Italien blickt, findet hier keine Handlungsanweisung für sich selbst, sondern die Chronik eines Verwaltungswegs, der zeigt, wie viel Aufwand ohne Freizügigkeit entsteht — und an welchen Stellen ein Umzug nach Italien unabhängig von der Staatsangehörigkeit dieselben Fragen aufwirft.
Denn ein Teil der Themen ist gemeinsam: die steuerliche Ansässigkeit und die 183-Tage-Regel, die Anmeldung bei der Gemeinde, die Zuordnung von Renten nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen, das Erbrecht nach der EU-Erbrechtsverordnung, der Führerschein, die Krankenversicherung. Der andere Teil — Visum, Aufenthaltserlaubnis, Konsulatstermin — betrifft ausschließlich Drittstaatsangehörige. Wo die Trennlinie verläuft, wird an jeder Stelle ausdrücklich gesagt.
Was bedeutet der Umzug von Großbritannien nach Italien nach dem Brexit?
Ein Umzug von Großbritannien nach Italien besteht heute aus zwei Bewegungen, die gleichzeitig stattfinden: dem geordneten Eintritt in das italienische System und dem ebenso geordneten Austritt aus dem britischen. Die meisten Ratgeber beschreiben nur die erste Bewegung. Die kostspieligen Fehler entstehen jedoch bei der zweiten, weil Rente, Sozialversicherungsbiografie, Immobilienbesitz und Erbschaftsteuer noch jahrelang an das Herkunftsland gebunden bleiben.
Mit dem Ende der Brexit-Übergangsphase am 1. Januar 2021 endete für britische Staatsangehörige die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Wer sich seither länger als 90 Tage in Italien aufhalten will, ist rechtlich Drittstaatsangehöriger: Er benötigt ein nationales Visum und nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis. Das ist der eigentliche Bruch — nicht die Frage, ob ein Umzug noch möglich ist, sondern die Frage, über wie viele Behördenschritte er führt.
Kurze Aufenthalte sind einfach geblieben. Britische Staatsangehörige reisen ohne Visum ein und dürfen sich zu touristischen, privaten oder geschäftlichen Zwecken bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Ab dem letzten Quartal 2026 kommt nach Angaben des offiziellen EU-Portals die Reisegenehmigung ETIAS (European Travel Information and Authorisation System) hinzu, die 20 € kostet; Personen unter 18 und über 70 Jahren sind von der Gebühr befreit. Es gilt eine Übergangsphase: Verbindlich wird ETIAS erst einige Monate nach dem Start, erwartet wird das Frühjahr 2027. ETIAS ist kein Visum, sondern eine Reisegenehmigung für visumbefreite Reisende — und für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ohnehin ohne Bedeutung.
Eine eigene Gruppe bilden jene Britinnen und Briten, die schon vor dem Brexit in Italien lebten. Wer bis zum 31. Dezember 2020 seinen Wohnsitz in Italien begründet hatte, ist durch das Austrittsabkommen geschützt und besitzt eine eigene Aufenthaltskarte. Für diese Personen gelten andere Regeln als die hier beschriebenen, die den heutigen Zuzug betreffen.
Der englische Ausgangstext richtet sich an vier Profile, und diese vier Profile strukturieren auch die steuerliche Betrachtung: die Ruheständlerin, die ein milderes Klima und niedrigere Lebenshaltungskosten sucht; den ortsunabhängig Arbeitenden, der seine Anstellung oder seine freiberufliche Praxis mitbringt; die nach Italien zurückkehrende Italienerin, die nach Jahren in Großbritannien zurückkommt, oft mit in Großbritannien geborenen Kindern; und die vermögende Privatperson, die abwägt, wo sie ihre steuerliche Ansässigkeit begründet. Das Visum unterscheidet sich je Profil — das anwendbare Steuerregime noch deutlich stärker.
Welches Visum brauchen britische Staatsangehörige für die Einreise?
Ein einheitliches Visum gibt es nicht. Welches das richtige ist, hängt von der Einkommensquelle und vom Vorhaben ab. Britische Staatsangehörige beantragen es bei dem italienischen Konsulat, das für ihre britische Wohnanschrift zuständig ist, und zwar in einer der folgenden nationalen Kategorien D.
| Visum | Für wen | Zentrale finanzielle Voraussetzung | Erwerbstätigkeit in Italien |
|---|---|---|---|
| Wahlwohnsitz (residenza elettiva, ERV) | Ruheständler und Personen, die von passiven Einkünften leben | Ausländische passive Einkünfte von rund 31.000 € im Jahr für eine Einzelperson, zuzüglich 20 % für den Ehepartner und 5 % je unterhaltsberechtigtem Kind | Nicht erlaubt |
| Visum für digitale Nomaden (DNV) | Ortsunabhängig Arbeitende und qualifizierte Freiberufler | Einkünfte aus Fernarbeit für ausländische Auftraggeber oder Arbeitgeber: rund 28.000 € im Jahr | Nur Fernarbeit für ausländische Arbeitgeber oder Kunden |
| Abhängige Beschäftigung | Personen mit einem Angebot eines italienischen Arbeitgebers | Arbeitsvertrag und Arbeitsgenehmigung innerhalb der Kontingente des decreto flussi | Ja |
| Selbstständige Tätigkeit | Freiberufler und Unternehmerinnen | Finanzielle Schwellenwerte und Kontingente des decreto flussi | Ja |
| Studium | Studierende eines anerkannten Studiengangs | Unterhaltsmittel von 10.179,85 € im Jahr | Ja, bis zu 20 Stunden pro Woche |
| Familienzusammenführung | Angehörige einer bereits in Italien ansässigen Person | Ausreichendes Einkommen und angemessener Wohnraum | Ja |
Das Visum für den Wahlwohnsitz ist der klassische Weg für Ruheständler und für Menschen, die von passiven Einkünften leben; eine Erwerbstätigkeit in Italien erlaubt es ausdrücklich nicht. Das Visum für digitale Nomaden richtet sich an Personen, die aus Italien heraus für ausländische Kunden oder Arbeitgeber arbeiten. Visa für abhängige und selbstständige Tätigkeit laufen über die jährlichen Kontingente des decreto flussi und sind dadurch zeitlich gebunden.
Die genannten Einkommensschwellen sind Mindestwerte zur Orientierung. Mehrere Konsulate — die britischen besonders — wenden intern höhere Maßstäbe an, teils das Zwei- bis Dreifache des gesetzlichen Minimums. Wer die Zahlen liest, sollte sie deshalb als Ausgangspunkt behandeln und die Checkliste des zuständigen Konsulats heranziehen.
Für den deutschsprachigen Raum gilt dieser gesamte Abschnitt nicht. Staatsangehörige Deutschlands und Österreichs sind Unionsbürger, Schweizerinnen und Schweizer sind ihnen über das Freizügigkeitsabkommen gleichgestellt: Sie brauchen weder Visum noch Aufenthaltserlaubnis. Wer länger als drei Monate bleibt, meldet sich bei der Gemeinde an (iscrizione anagrafica, amtliche Wohnsitzeintragung) und weist ausreichende Mittel sowie Krankenversicherungsschutz nach. Rechtsgrundlage sind die Richtlinie 2004/38/EG und das italienische Gesetzesdekret D.lgs. 30/2007. Der vollständige Ablauf steht in unserer Checkliste für den Umzug nach Italien.
Eine weitere Ausnahme betrifft Rückkehrerinnen und Rückkehrer. Wer die italienische Staatsangehörigkeit besitzt — oder Angehöriger einer italienischen beziehungsweise einer Unionsbürgerin ist — benötigt weder Visum noch Aufenthaltsverfahren und kehrt frei zurück. Die steuerlichen Schritte, die zwischen Großbritannien und Italien abzustimmen sind, bleiben allerdings exakt dieselben.
Nomad Landing begleitet ortsunabhängig Arbeitende beim Schritt nach Italien: Aufenthaltsformalitäten, Anmeldung bei der Gemeinde, Steuernummer und die steuerliche Erstprüfung mit Fachpartnern.
Wie kommt man nach der Ankunft zur Aufenthaltserlaubnis?
Die Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno) ist innerhalb von acht Werktagen nach der Einreise zu beantragen. Die Rollenverteilung ist eindeutig: Das Visum erlaubt die Einreise, die Aufenthaltserlaubnis macht den Aufenthalt über die ersten Tage hinaus rechtmäßig.
Beantragt wird sie mit dem Papierset mit gelbem Streifen, das an Postämtern mit eigenem Schalter ausgegeben wird. Eingereicht werden das ausgefüllte Set, eine Kopie von Reisepass und Visum sowie die Unterlagen, die den Aufenthaltsgrund belegen. Der Schalterbeamte stellt eine Empfangsbestätigung aus, die bis zum Termin bei der Polizeibehörde (Questura) zur Abgabe der Fingerabdrücke als vorläufige Erlaubnis dient.
Parallel dazu meldet sich jede Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien begründet, bei der Gemeinde an (anagrafe). Dieser Schritt wirkt zugleich auf die steuerliche Ansässigkeit. Ein Dokument sollte man früh besorgen: den codice fiscale (italienische Steuernummer), der für nahezu jeden Vorgang benötigt wird und sich bereits vor der Ausreise beantragen lässt.
Wie lange dauert der Umzug, und was kostet er?
Ein solcher Umzug lässt sich nicht in wenigen Wochen erledigen. Zwischen dem Konsulatstermin und der physischen Aufenthaltskarte können Monate liegen. Planung bedeutet hier, vom realistischen Ankunftsdatum rückwärts zu rechnen.
Ein realistischer Zeitplan
Die tatsächlichen Zeiten schwanken je nach Konsulat und je nach Questura erheblich. Die Reihenfolge der Schritte ist jedoch stabil und sieht in der Praxis so aus.
| Schritt | Richtwert für die Dauer |
|---|---|
| Terminbuchung beim italienischen Konsulat in Großbritannien | Wenige Wochen bis zwei bis drei Monate Wartezeit |
| Bearbeitung des nationalen Visums der Kategorie D | Gesetzlich bis zu 90 Tage, im Schnitt 30 bis 60 Tage |
| Einreise nach Italien mit dem Visum | — |
| Abgabe des Antragssets für die Aufenthaltserlaubnis bei der Post | Innerhalb von acht Werktagen nach der Einreise |
| Termin bei der Questura zur Abgabe der Fingerabdrücke | Wenige Wochen bis mehrere Monate, in großen Städten länger |
| Anmeldung bei der Gemeinde (anagrafe) | Beginn, sobald der Haushalt eingerichtet ist; Überprüfung innerhalb von 45 Tagen |
| Ausstellung der elektronischen Aufenthaltskarte | Wochen bis Monate nach der Abgabe der Fingerabdrücke |
Die praktische Schlussfolgerung ist schlicht: Zuerst wird der Konsulatstermin gebucht, weil dieser Schritt die am wenigsten vorhersehbare Vorlaufzeit hat. Alles Weitere fügt sich danach in einer berechenbaren Kette an.
Was der Umzug tatsächlich kostet
Die harten Kosten des Umzugs — ohne Flüge und Spedition — verteilen sich auf eine überschaubare Zahl wiederkehrender Posten. Alle Beträge entsprechen dem Stand der Ausgangsfassung und sind bei der Antragstellung zu bestätigen.
| Posten | Richtwert |
|---|---|
| Nationales Visum der Kategorie D | 116 € Konsulargebühr als Referenzwert, in Pfund zum Kurs des Konsulats |
| Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit über einem Jahr | 16 € + 50 € + 30,46 € + 30 € = rund 126 € |
| Langfristige Aufenthaltsberechtigung EU nach fünf Jahren | 16 € + 100 € + 30,46 € + 30 € = rund 176 € |
| Codice fiscale | Kostenlos |
| Freiwillige Eintragung in den staatlichen Gesundheitsdienst, etwa für Inhaber eines Wahlwohnsitzvisums | 2.000 € im Jahr, 700 € für Studierende, nach dem Haushaltsgesetz 2024 (Gesetz 213/2023) |
| Beglaubigte Übersetzungen und Legalisation (Apostille) | Unterschiedlich, etwa 50 bis 150 € je Dokument |
Hinzu kommen Honorare für rechtliche und steuerliche Beratung. Sie sind allen dringend zu empfehlen, die Einkünfte, Immobilien oder Vermögenswerte in Großbritannien behalten. Die genaue Visumgebühr in Pfund legt das italienische Generalkonsulat in London fest; die aktuellen Kosten der Aufenthaltserlaubnis stehen im Einwanderungsportal des italienischen Innenministeriums.
Was vor der Abreise mit der britischen Steuerbehörde und der Bank zu regeln ist
Ein Umzug besteht nicht nur aus dem Ankommen in Italien, sondern auch aus dem geordneten Verlassen des britischen Systems. Vor der Abreise klärt eine britische Staatsangehörige ihre Position gegenüber HMRC (HM Revenue & Customs, der britischen Steuer- und Zollbehörde), bestimmt den genauen Zeitpunkt, an dem die britische Steueransässigkeit endet, und bringt ihre Bankverbindungen in Ordnung. Das sind Verwaltungsschritte; die schwereren Themen — Rente, Beiträge und Vermögen — folgen im nächsten Abschnitt.
Die Abmeldung bei HMRC: das Formular P85
Wer Großbritannien dauerhaft verlässt, um im Ausland zu leben, teilt dies der Steuerbehörde mit. Das übliche Instrument ist das Formular P85 mit dem Titel „Get your Income Tax right if you’re leaving the UK“. Es meldet das Ausreisedatum und ermöglicht die Erstattung zu viel gezahlter Einkommensteuer. Wer für das Jahr der Ausreise ohnehin eine Steuererklärung im Selbstveranlagungsverfahren (Self Assessment) abgibt, braucht das Formular nicht: Die Erklärung übernimmt diese Aufgabe.
Britische Steueransässigkeit, Steuerjahr und die Aufteilung des Übergangsjahres
Die britische Steueransässigkeit endet nicht schon dadurch, dass jemand das Land verlässt. Sie wird über den Statutory Residence Test bestimmt, ein Kriterienbündel, das Anwesenheitstage und Bindungen an das Vereinigte Königreich misst. Den Tag zu bestimmen, an dem die britische Ansässigkeit endet, ist die Grundlage für alles Weitere.
Ein Detail wird oft spät entdeckt: Das britische Steuerjahr fällt nicht mit dem Kalenderjahr zusammen. Es läuft vom 6. April bis zum 5. April, während das italienische Steuerjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember reicht. Wer mitten im Jahr umzieht, bewegt sich also zwischen zwei unterschiedlichen Kalendern.
Für das Umzugsjahr bietet Großbritannien die sogenannte split-year treatment an: Das britische Steuerjahr wird in einen ansässigen und einen nicht ansässigen Teil geteilt, sodass ausländische Einkünfte nach der Ausreise dort nicht besteuert werden. Italien kennt eine solche Aufteilung nicht. Nach Art. 2 TUIR ist steuerlich ansässig für das gesamte Jahr, wer mehr als 183 Tage des Kalenderjahres in Italien verbringt. Das Ausreisedatum in Großbritannien mit der Tageszählung in Italien abzustimmen, ist deshalb der Weg, eine doppelte steuerliche Ansässigkeit im selben Zeitraum zu vermeiden. Diese Abstimmung gehört vor die Abreise, idealerweise mit einer Beratung, die beide Systeme kennt.
Bankkonten, ISA-Sparpläne und weitere Meldungen
Es bleiben einige praktische Schritte, die einfach sind, aber nicht aufgeschoben werden sollten. Die britischen Banken erhalten die neue Anschrift; manche Institute führen keine Konten für Nichtansässige, was vor der Abreise zu klären ist. ISA-Sparpläne (Individual Savings Accounts) können behalten werden, doch mit dem Ende der britischen Ansässigkeit dürfen keine neuen Beträge mehr eingezahlt werden. Wer weiterhin an britischen Wahlen teilnehmen will, lässt sich als overseas voter registrieren.
Rente, Beiträge und Vermögen: was an Großbritannien gebunden bleibt
Die Verlegung des Wohnsitzes nach Italien durchtrennt nicht jede Verbindung zum Herkunftsland. Rente, Sozialversicherungsbiografie, Immobilien und Vermögen kommunizieren noch jahrelang mit dem britischen System. Das ist der Teil, den viele Ratgeber überspringen — und zugleich der Teil, der darüber entscheidet, ob sich der Umzug rechnet.
National Insurance und was sich ab dem 6. April 2026 ändert
National Insurance ist das britische Beitragssystem, aus dem sich der Anspruch auf die staatliche Rente und auf bestimmte Sozialleistungen aufbaut. Für die volle neue staatliche Rente sind in der Regel 35 Beitragsjahre erforderlich, für einen Anspruch überhaupt mindestens zehn: Jedes fehlende Jahr mindert den Betrag. Wer im Ausland lebt, kann freiwillige Beiträge zahlen, um diesen Verlauf weiter aufzubauen.
Zum britischen Steuerjahr 2026/2027 ändern sich die Regeln deutlich. Ab dem 6. April 2026 können für Zeiten im Ausland keine freiwilligen Beiträge der Klasse 2 mehr entrichtet werden — die günstigere Variante zu rund 3,50 Pfund pro Woche, etwa 182 Pfund im Jahr. Es bleibt nur die Klasse 3, die etwa fünfmal teurer ist: rund 17,75 Pfund pro Woche, etwa 923 Pfund im Jahr. Das ist in den Hinweisen von GOV.UK zu den neuen Regeln für freiwillige Beiträge aus dem Ausland festgehalten.
Auch die Zugangsvoraussetzungen werden enger. Wer neu aus dem Ausland Beiträge der Klasse 3 leisten will, muss nach den Angaben von GOV.UK eine enge Bindung an das Vereinigte Königreich nachweisen: mindestens zehn zusammenhängende Jahre Wohnsitz im Land oder mindestens zehn anrechenbare Beitragsjahre.
Für bestehende Zahler der Klasse 2 gibt es allerdings ein Schutzfenster. HMRC wird sie im Juli 2026 anschreiben und ihnen den Wechsel in die Klasse 3 ermöglichen, ohne dass die neue Zehnjahresregel erfüllt sein muss; stattdessen gilt ein leichter erreichbares Dreijahreskriterium. Der Antrag muss bis zum 6. April 2027 vorliegen. Wer den Umzug plant, fordert deshalb vor der Abreise seine Rentenprognose bei HMRC an.
Die britische Staatsrente steigt auch in Italien weiter
Die britische staatliche Rente wird für Personen mit Wohnsitz in Italien weiterhin jährlich angehoben. Das ist ein realer Unterschied gegenüber Ländern wie Australien oder Kanada, wo die Zahlungen an britische Ruheständler auf dem Ausgangsbetrag „eingefroren“ bleiben.
Der Schutz hat je nach Umzugszeitpunkt zwei Grundlagen. Für alle, die bis zum 31. Dezember 2020 umgezogen sind, ergibt er sich aus dem Austrittsabkommen. Für alle, die ab dem 1. Januar 2021 gezogen sind, garantiert das Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union die jährliche Anpassung. In beiden Fällen steigt die Rente wie im Inland nach dem sogenannten triple lock: maßgeblich ist der höchste der drei Werte Inflation, Lohnentwicklung oder 2,5 %.
Beantragt und verwaltet wird die staatliche Rente aus dem Ausland über das britische International Pension Centre, das die Zahlungen an außerhalb des Vereinigten Königreichs lebende Ruheständler abwickelt.
Einkünfte und Immobilien, die in Großbritannien bleiben
Wer eine britische Immobilie behält und vermietet, bleibt mit diesen Einkünften in Großbritannien steuerpflichtig. Es greift das Non-Resident Landlord Scheme: In der Regel behält die Hausverwaltung oder der Mieter Steuer zum Grundsatz von derzeit 20 % ein, bevor die Miete ausgezahlt wird. Auf Antrag bei HMRC mit dem Formular NRL1 kann die Miete brutto vereinnahmt werden; die Steuer wird dann im Selbstveranlagungsverfahren abgerechnet, ohne vorherigen Abzug.
Dieselben Mieteinnahmen sind zusätzlich in Italien zu erklären, weil dort steuerlich Ansässige mit ihrem Welteinkommen erfasst werden. Die Doppelbesteuerung wird über den Anrechnungsmechanismus des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und Italien vermieden: Die in Großbritannien gezahlte Steuer wird auf die italienische angerechnet. Ähnlich verhält es sich mit Veräußerungsgewinnen aus britischen Immobilien, die auch dann in Großbritannien steuerpflichtig bleiben, wenn die Eigentümerin bereits in Italien ansässig ist.
Die britische Erbschaftsteuer nach der Reform von 2025
Dies ist der am häufigsten übersehene Teil des gesamten Umzugs und oft der teuerste. Zum 6. April 2025 hat das Vereinigte Königreich den früheren Anknüpfungspunkt des domicile durch ein wohnsitzbasiertes System der Erbschaftsteuer ersetzt. Beschrieben ist es in den Hinweisen von GOV.UK zur Erbschaftsteuer für langfristig im Vereinigten Königreich ansässige Personen.
Als langfristig ansässig gilt, wer in mindestens zehn der vorangegangenen zwanzig Steuerjahre im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig war. Für diese Personen bleibt das weltweite Vermögen der britischen Erbschaftsteuer unterworfen, die oberhalb des Freibetrags mit 40 % erhoben wird.
Die Ausreise beendet diese Erfassung nicht sofort. Es bleibt ein Nachlauf von mehreren Jahren, der umso länger ist, je länger die Ansässigkeit gedauert hat.
| Jahre britischer Steueransässigkeit in den letzten 20 Jahren | Nachlauf der Erbschaftsteuer nach der Ausreise |
|---|---|
| 10 bis 13 Jahre | 3 Jahre |
| 14 Jahre | 4 Jahre |
| 15 Jahre | 5 Jahre |
| 16 Jahre | 6 Jahre |
| 17 Jahre | 7 Jahre |
| 18 Jahre | 8 Jahre |
| 19 Jahre | 9 Jahre |
| 20 Jahre | 10 Jahre |
Nach zehn aufeinanderfolgenden Steuerjahren ohne britische Ansässigkeit wird die Prüfung „zehn von zwanzig“ zurückgesetzt. Von diesem Zeitpunkt an unterliegen im Grundsatz nur noch in Großbritannien belegene Vermögenswerte der britischen Erbschaftsteuer.
Es gibt zudem ein Instrument, das wenige kennen. Zwischen dem Vereinigten Königreich und Italien besteht ein eigenes Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Nachlässen, unterzeichnet am 15. Februar 1966 und in Kraft seit dem 9. Februar 1968. Es gilt weiterhin für die heutige britische Erbschaftsteuer und für die italienische Erbschaftsteuer. Zur Einordnung: Die italienische Erbschaftsteuer fällt in der Regel deutlich milder aus als die britische — die Sätze reichen von 4 % bis 8 %, mit großzügigen Freibeträgen für Ehepartner und Kinder. Bei nennenswertem Vermögen wird die Nachfolge deshalb vor dem Umzug geplant, nicht danach.
Wie werden Einkünfte in Italien besteuert? Das passende Regime je Profil
Italien besteuert steuerlich Ansässige mit ihrem Welteinkommen, bietet aber Vergünstigungen an, die eigens für Zuziehende aus dem Ausland gestaltet wurden. Ein „Regime für Britinnen und Briten“ gibt es nicht; es gibt das passende Regime für ein bestimmtes Profil. Dieser Abschnitt ordnet jedem der vier typischen Fälle das seine zu — und benennt an den entscheidenden Stellen, wo die Lage für deutsche und österreichische Renten anders liegt.
Wann beginnt die steuerliche Ansässigkeit in Italien?
Steuerlich in Italien ansässig ist, wer während des überwiegenden Teils des Besteuerungszeitraums — also mehr als 183 Tage im Kalenderjahr — mindestens eines der folgenden Merkmale in Italien hat: den Wohnsitz im Sinne des Zivilgesetzbuchs, also den gewöhnlichen Aufenthalt; den Mittelpunkt der persönlichen und familiären Beziehungen; oder die körperliche Anwesenheit. Das regelt Art. 2 TUIR in der durch das Gesetzesdekret D.lgs. 209/2023 mit Wirkung ab dem Steuerjahr 2024 neu gefassten Form. Seit diesem Zeitpunkt ist die Eintragung bei der Gemeinde allein nicht mehr ausschlaggebend: Sie begründet eine widerlegbare Vermutung.
Eine in Italien steuerlich ansässige Person erklärt dort ihr Welteinkommen. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Italien — unterzeichnet am 21. Oktober 1988 in Pallanza und ratifiziert durch das Gesetz 329/1990 — verhindert die Doppelbesteuerung. Nicht alle Einkunftsarten folgen dabei jedoch derselben Regel, wie der nächste Punkt zeigt.
Die Unterscheidung, die alles verändert: Pensionen des öffentlichen Dienstes
Die wichtigste und zugleich am häufigsten übersehene Unterscheidung betrifft die Renten. Private Renten, Betriebsrenten und die britische Staatsrente sind grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig: für eine in Italien ansässige Person also in Italien.
Pensionen des öffentlichen Dienstes dagegen — aus dem Gesundheitsdienst NHS, aus der Staatsverwaltung, den Streitkräften oder dem staatlichen Schulwesen — folgen Art. 19 des Abkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und Italien und bleiben ausschließlich in Großbritannien steuerpflichtig, sofern der Ruheständler nicht zugleich italienischer Staatsangehöriger und in Italien ansässig ist. Eine britische Staatsangehörige, die nach Italien zieht, wird dadurch nicht zur italienischen Staatsangehörigen: Ihre Pension des öffentlichen Dienstes bleibt also in Großbritannien besteuert. Die praktische Folge ist scharf: Eine Rente, die nach dem Abkommen im Herkunftsland besteuert bleibt, geht nicht in die italienische Bemessungsgrundlage ein und erhält deshalb auch keine der italienischen Vergünstigungen.
Für den deutschsprachigen Raum gilt eine strukturell verwandte, im Detail aber andere Regel. Nach Art. 19 Abs. 4 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland–Italien von 1989 bleibt die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung in Deutschland steuerpflichtig; sie geht damit nicht in die italienische Bemessungsgrundlage und nicht in die 7-%-Ersatzsteuer ein. Betriebsrenten, private Renten sowie Kapital- und Mieteinkünfte aus dem Ausland können dagegen einbezogen werden. Für Österreich gilt nach dem Abkommen von 1981 der umgekehrte Ausgangspunkt: Die ASVG-Pension ist nach Art. 18 nur im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig, bei Wohnsitz in Italien also dort — die 7-%-Ersatzsteuer ist damit möglich. Pensionen des öffentlichen Dienstes verbleiben nach Art. 19 Abs. 3 lit. a in Österreich, es sei denn, die in Italien ansässige Person ist zugleich italienische Staatsangehörige (lit. b).
Für Ruheständler: das 7-%-Regime im Süden
Das 7-%-Regime ist der Weg für Ruheständler. Wer eine Rente aus ausländischer Quelle bezieht und seinen Wohnsitz in eine Gemeinde mit bis zu 30.000 Einwohnern in einer der acht süditalienischen Regionen verlegt — Abruzzen, Molise, Kampanien, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Sizilien und Sardinien —, kann für alle in Italien steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte eine Ersatzsteuer von 7 % wählen, und zwar für zehn Besteuerungszeiträume: das Jahr des Umzugs und die neun folgenden. Rechtsgrundlage ist Art. 24-ter TUIR. Die Einwohnerschwelle lag zuvor bei 20.000 und wurde durch ein seit dem 7. April 2026 geltendes Gesetz auf 30.000 angehoben, was den Kreis der in Frage kommenden Gemeinden spürbar erweitert hat. Das Vereinigte Königreich unterhält mit Italien ein Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch — eine Zugangsvoraussetzung für das Regime.
Der Filter des Art. 19 bleibt allerdings bestehen. Die 7 % gelten für ausländische Einkünfte, die in Italien steuerpflichtig sind: Eine britische Pension des öffentlichen Dienstes, die nur in Großbritannien besteuert wird, bleibt außerhalb der 7 %. Eine ehemalige Lehrerin an einer staatlichen Schule oder ein früherer NHS-Mitarbeiter müssen das in ihre Rechnung einstellen. Genau dieselbe Logik gilt, in anderer Zuordnung, für die deutsche gesetzliche Rente.
Weitere Voraussetzungen des Regimes: keine steuerliche Ansässigkeit in Italien in den fünf vorangegangenen Besteuerungszeiträumen, eine Rente aus ausländischer Quelle und ein Herkunftsstaat mit Informationsaustausch. Die aktualisierte Übersicht der zugelassenen Gemeinden und die Funktionsweise über die Zeit behandeln wir in unseren Beiträgen zum Ruhestand in Italien.
Silver Move begleitet Menschen im Ruhestand bei der Verlegung ihres Lebensmittelpunkts nach Italien: Wahl der Gemeinde, Wohnsitzanmeldung, steuerliche Erstprüfung mit Fachpartnern und die Gesundheitsversorgung vor Ort.
Für ortsunabhängig Arbeitende und Fachkräfte: das Impatriati-Regime
Das Impatriati-Regime ist der Weg für alle, die qualifizierte Arbeit nach Italien mitbringen. Geregelt in Art. 5 des Gesetzesdekrets D.lgs. 209/2023, mindert es die Bemessungsgrundlage der in Italien erzielten Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung um 50 % — besteuert wird also nur die Hälfte — und zwar für fünf Besteuerungszeiträume, innerhalb einer begünstigten Einkommensobergrenze von 600.000 € im Jahr. Die Minderung steigt auf 60 %, sodass nur 40 % besteuert werden, wenn die Person mit einem minderjährigen Kind zuzieht oder während der Begünstigungsdauer Elternteil wird.
Der Zugang ist an Bedingungen geknüpft: keine steuerliche Ansässigkeit in Italien in den drei vorangegangenen Besteuerungszeiträumen, die Verpflichtung, mindestens vier Jahre in Italien ansässig zu bleiben, ein Nachweis hoher Qualifikation oder Spezialisierung und die überwiegende Ausübung der Tätigkeit im italienischen Staatsgebiet.
Der letzte Punkt ist für ortsunabhängig Arbeitende entscheidend. Wer körperlich in Italien lebt und für einen britischen Arbeitgeber oder britische Kunden arbeitet, übt die Tätigkeit gleichwohl auf italienischem Boden aus: Das Regime kann daher greifen, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Das betrifft viele Inhaber des Visums für digitale Nomaden ebenso wie Freiberufler, die ihre Praxis verlegen.
Für Rückkehrer aus Großbritannien: Impatriati-Regime und der AIRE-Faktor
Für Italienerinnen und Italiener, die nach Jahren in Großbritannien zurückkehren, ist das Impatriati-Regime das naheliegende Instrument: Es wurde genau dafür geschaffen, qualifizierte Arbeitskräfte zurückzuholen. Die Voraussetzungen sind dieselben, mit besonderer Sorgfalt beim Nachweis der Ansässigkeit im Ausland.
Als im Ausland ansässig gilt eine italienische Staatsangehörige in den maßgeblichen Jahren dann, wenn sie im Register der im Ausland lebenden Italienerinnen und Italiener (AIRE) eingetragen war oder wenn sie nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in einem anderen Staat ansässig war. Wer in Großbritannien gearbeitet hat, ohne sich bei AIRE einzutragen, muss folglich die britische Steueransässigkeit für diese Jahre belegen können — eine Prüfung, die früh gehört.
Für die Rückkehr zum selben Arbeitgeber gilt eine eigene Regel. Wird die Tätigkeit in Italien für dieselbe Einheit oder für eine Konzerngesellschaft ausgeübt, für die man im Ausland gearbeitet hat, beträgt die Mindestdauer der Ansässigkeit außerhalb Italiens nicht drei, sondern sechs Jahre; sie steigt auf sieben Jahre, wenn die Person vor der Auswanderung bereits in Italien bei derselben Einheit oder Gruppe beschäftigt war.
Für vermögende Privatpersonen: die Pauschalsteuer für Neuansässige
Für Personen mit erheblichem Vermögen sieht Italien das Regime für Neuansässige nach Art. 24-bis TUIR vor, bekannt als Pauschalsteuer. Es erlaubt, auf sämtliche Einkünfte aus ausländischen Quellen — unabhängig von deren Höhe — eine feste Ersatzsteuer anstelle der progressiven Einkommensteuer IRPEF zu zahlen.
Der Betrag wurde mehrfach angepasst. Wer seinen Wohnsitz ab dem 1. Januar 2026 nach Italien verlegt, zahlt nach dem Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz 199/2025) 300.000 € im Jahr; für Verlegungen bis zum 31. Dezember 2025 waren es 200.000 €, ursprünglich 100.000 €. Eine Schutzklausel bewahrt die bereits Eingetretenen: Wer bis zum 31. Dezember 2025 umgezogen ist, behält den bei Ausübung der Option geltenden Betrag. Die Option kann auf Familienangehörige zu je 50.000 € erweitert werden und läuft bis zu fünfzehn Jahre.
Das Regime steht nur Personen offen, die in mindestens neun der vorangegangenen zehn Besteuerungszeiträume nicht in Italien steuerlich ansässig waren. Es bringt außerdem die Befreiung von der Meldung ausländischer Vermögenswerte (Formular RW) und von den Vermögensteuern auf ausländische Werte mit sich.
Elite Residency richtet sich an vermögende Privatpersonen: steuerliche Erstberatung mit Fachpartnern, Wohnsitzverlegung, Immobilie und die Abstimmung mit den Beratern im Herkunftsland — aus einer Hand.
Testament und Erbfolge: welches Recht gilt für den Nachlass in Italien?
Eine Frage, die vor einem Umzug selten gestellt wird, kann darüber entscheiden, wer erbt. Das ist keine Nebensächlichkeit. Italien kennt das Pflichtteilsrecht (legittima): einen gesetzlich reservierten Anteil für Ehepartner und Kinder, der niemand anderem zugewendet werden kann. Das englische Recht kennt eine solche Bindung nicht: Wer ein Testament errichtet, ist in der Verfügung frei.
Welches Recht die Erbfolge einer Person regelt, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig verstirbt, bestimmt die Verordnung (EU) 650/2012. Die Grundregel in Art. 21 lautet: Anwendbar ist das Recht des Staates, in dem die verstorbene Person im Zeitpunkt ihres Todes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für eine britische Staatsangehörige, die nach Italien gezogen ist, bedeutet das ohne ausdrückliche Wahl: italienisches Recht — und damit Pflichtteilsrecht.
Art. 22 derselben Verordnung eröffnet einen Ausweg. Jede Person kann in ihrem Testament ausdrücklich das Recht des Staates wählen, dem sie angehört, auch das eines Nicht-EU-Staates. Eine in Italien ansässige britische Staatsangehörige kann daher britisches Recht für die gesamte Erbfolge wählen und so die Testierfreiheit des englischen Rechts wiederherstellen.
Diese Wahl — professio iuris genannt — ist entscheidend, muss aber formal korrekt getroffen werden: in einem der Form nach gültigen Testament und abgestimmt mit etwaigen früheren britischen Testamenten. Wer nach Italien zieht, ohne sein Testament neu zu fassen, unterliegt praktisch dem italienischen Erbrecht. Die Verordnung 650/2012 regelt, welches Recht die Verteilung des Nachlasses bestimmt; die Erbschaftsteuern, die oben behandelt wurden, sind davon getrennt zu betrachten. Beides gehört geplant — mit unterschiedlichen Werkzeugen. Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gilt dieser Abschnitt übrigens unverändert: Die Verordnung knüpft an den gewöhnlichen Aufenthalt an, nicht an die Staatsangehörigkeit.
Wie funktioniert die italienische Gesundheitsversorgung für Zuziehende aus Großbritannien?
Wer in Italien ansässig ist, hat Zugang zum staatlichen Gesundheitsdienst SSN (Servizio Sanitario Nazionale), der eine Hausärztin, Krankenhausbehandlung und fachärztliche Leistungen über das System der Zuzahlung (ticket) bereitstellt. Die Eintragung ist verpflichtend und kostenlos für alle, die in Italien arbeiten oder einen Aufenthaltstitel besitzen, der den Anspruch begründet. Wer keinen Anspruch hat — etwa Inhaber eines Wahlwohnsitzvisums — kann sich freiwillig eintragen und zahlt dafür nach dem Haushaltsgesetz 2024 (Gesetz 213/2023) einen Jahresbeitrag von 2.000 €, für Studierende 700 €; alternativ bleibt eine private Krankenversicherung.
Britische Ruheständler haben einen eigenen Weg: das Formular S1. Wer die britische Staatsrente bezieht und nach Italien zieht, kann bis zu 90 Tage vor dem Umzug bei der NHS Business Services Authority ein S1-Formular beantragen. Es berechtigt zur Eintragung in den SSN, wobei die Kosten vom Vereinigten Königreich getragen werden. Es gilt nicht, wenn die Person zugleich eine italienische staatliche Rente bezieht; in diesem Fall übernimmt Italien die Deckung. Nach der Ausstellung wird das S1 bei der örtlichen Gesundheitsbehörde ASL registriert.
Für Bezieherinnen und Bezieher einer deutschen oder österreichischen Rente funktioniert derselbe Mechanismus mit demselben Formular S1: Die Eintragung in den SSN ist kostenlos und geht zulasten des Staates, der die Rente zahlt. Der Beitrag von 2.000 € im Jahr betrifft ausschließlich Personen ohne solchen Anspruch. Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt dagegen nur dringend notwendige Behandlungen während vorübergehender Aufenthalte ab und ersetzt die Eintragung nicht.
Der Unterschied zum britischen System liegt nicht allein bei den Kosten. Der SSN ist universell, seine Organisation unterscheidet sich jedoch von Region zu Region deutlich: Der gewählte Wohnort wirkt sich auf Servicequalität und Wartezeiten aus.
Was passiert mit Führerschein und Auto?
Ein britischer Führerschein kann ohne neue Prüfung in einen italienischen umgeschrieben werden. Möglich macht das die bilaterale Vereinbarung zwischen dem Vereinigten Königreich und Italien über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, unterzeichnet am 23. Dezember 2022, anwendbar seit dem 30. März 2023 und gültig bis zum 30. März 2028.
Der Umtausch steht Personen offen, die den Führerschein bereits vor Begründung der italienischen Ansässigkeit besaßen; zugelassen sind auch Führerscheine, die seit weniger als fünf Jahren abgelaufen sind. Der Antrag ist zu stellen, solange die Ansässigkeit in Italien nicht länger als sechs Jahre besteht, und zwar bei der örtlichen Kraftfahrzeugbehörde Motorizzazione Civile. Für Führerscheine aus Deutschland, Österreich und der Schweiz stellt sich die Frage in dieser Form nicht: Sie sind in Italien anerkannt.
Beim Fahrzeug liegt der Fall anders. Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen darf nicht dauerhaft geführt werden, wenn der Halter in Italien ansässig ist: Nach der Wohnsitzverlegung ist das britische Auto innerhalb der von der Straßenverkehrsordnung gesetzten Fristen auf italienische Kennzeichen umzumelden. Ob sich die Mitnahme überhaupt lohnt, ist eine eigene Rechnung — schon wegen des Rechtslenkers.
Was kostet das Leben in Italien, und wo leben die Britinnen und Briten?
Im Großen und Ganzen liegen die Lebenshaltungskosten in Italien unter den britischen, besonders beim Wohnen; einzelne Posten wie ein Teil des Lebensmitteleinkaufs liegen näher beieinander. Vieles hängt vom Ort ab: Mailand oder Florenz kosten anders als eine süditalienische Kleinstadt, so wie London nicht ganz Großbritannien ist.
| Ausgabenposten | Tendenz in Italien im Vergleich zum Vereinigten Königreich |
|---|---|
| Miete und Immobilienkauf | In der Regel niedriger, mit großen Abständen zwischen Großstädten und Kleinstädten |
| Lebensmitteleinkauf | Ähnlich, wobei frische regionale Erzeugnisse oft günstiger sind |
| Restaurants und öffentlicher Nahverkehr | In der Regel niedriger |
| Gesundheitsversorgung | Deutlich niedriger, dank des staatlichen Gesundheitsdienstes |
Für genaue und aktuelle Zahlen sind die Preisindizes von Eurostat und des italienischen Statistikamts ISTAT die belastbarste Grundlage; eine praxisnahe Aufschlüsselung nach Städten und Ausgabenposten finden Sie in unserem Beitrag zu den Lebenshaltungskosten in Italien. Für viele Britinnen und Briten, besonders für Ruheständler, sind es genau die beiden Posten Wohnen und Gesundheit, die in der Entscheidung am schwersten wiegen.
Geografisch verteilt sich die britische Gemeinschaft anders, als das Klischee vom Süden vermuten lässt. Zum 1. Januar 2025 lebten nach den Daten der permanenten Volkszählung des ISTAT 25.745 britische Staatsangehörige in Italien. Die größten Konzentrationen liegen in der Lombardei mit rund 18 % des Gesamtwerts, gefolgt von der Toskana und Latium mit jeweils etwa 14 % sowie dem Piemont und der Emilia-Romagna. In einigen Regionen — Toskana, Umbrien, Abruzzen, Sardinien — fallen britische Staatsangehörige innerhalb der ausländischen Bevölkerung deutlich stärker ins Gewicht als im Landesdurchschnitt. Im Süden macht das 7-%-Regime den Umzug wirtschaftlich tragfähiger.
Zwei Rechenbeispiele
Zwei konkrete Profile, zwei unterschiedliche Regime: Derselbe Weg kann zu sehr verschiedenen Beträgen führen, je nachdem, wer ihn geht und welches Regime greift. Beide Beispiele stammen aus der englischen Ausgangsfassung und dienen der Veranschaulichung.
Ein Rentnerpaar entscheidet sich für das 7-%-Regime
Nehmen wir ein britisches Paar kurz vor dem Ruhestand. Sie, 63 Jahre, ehemalige Lehrerin an einer staatlichen Schule, mit einer britischen Pension des öffentlichen Dienstes von umgerechnet rund 34.000 € im Jahr. Er, 65 Jahre, mit einer Betriebsrente und einer Leibrente von umgerechnet rund 31.000 € im Jahr. Beide ziehen in eine apulische Gemeinde mit weniger als 30.000 Einwohnern.
Entscheidend ist die Natur der beiden Renten. Die Pension des öffentlichen Dienstes bleibt nach Art. 19 des Abkommens in Großbritannien besteuert: Sie geht nicht in die italienische Bemessungsgrundlage ein und erhält deshalb auch keine 7 %. Die Betriebsrente des Ehemanns dagegen ist als Einkunft einer in Italien ansässigen Person dort steuerpflichtig, und auf sie kann die Ersatzsteuer angewendet werden — das ergibt rund 2.170 € im Jahr.
Ergebnis: Das Paar erhält Zugang zum 7-%-Regime, aber nur für einen Teil seiner Einkünfte, und muss die britische Steuer auf die Pension des öffentlichen Dienstes einkalkulieren. Für ein deutsches Paar in derselben Konstellation läge die Trennlinie an anderer Stelle: Dort bliebe die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung nach Art. 19 Abs. 4 des Abkommens von 1989 außerhalb der 7 %, während die Betriebsrente einbezogen werden könnte.
Eine digitale Freiberuflerin im Impatriati-Regime
Nehmen wir eine 35-jährige britische Freiberuflerin, die von London nach Mailand zieht, um weiterhin aus der Ferne für ihre britischen Kunden zu arbeiten, mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit von umgerechnet rund 80.000 € im Jahr. Sie hat einen Hochschulabschluss und im Zeitpunkt des Umzugs keine minderjährigen Kinder.
Sie erfüllt die Voraussetzungen des Impatriati-Regimes: keine steuerliche Ansässigkeit in Italien in den drei vorangegangenen Jahren, die Verpflichtung zu mindestens vier Jahren Ansässigkeit, der Nachweis der hohen Qualifikation und die körperliche Ausübung der Tätigkeit in Italien. Für fünf Besteuerungszeiträume gehen nur 50 % der in Italien erzielten Einkünfte in die IRPEF-Bemessungsgrundlage ein: Aus 80.000 € wird eine Bemessungsgrundlage von 40.000 €, was gegenüber dem ordentlichen Regime mehrere Tausend Euro im Jahr ausmacht.
Es handelt sich um Rechenbeispiele, nicht um reale Fälle. Jede Situation gehört mit den zuständigen Fachleuten geprüft, und zwar auf beiden Seiten des Ärmelkanals.
Welche Fehler kommen immer wieder vor?
Einige Fehler wiederholen sich so häufig, dass es sich lohnt, sie vorab zu kennen. Es sind wenige, sie kosten viel, und ein wenig Planung vermeidet sie fast immer.
Die britische Jahresaufteilung nicht mit dem italienischen Kalenderjahr abstimmen. Wer umzieht, ohne zu berechnen, wie die beiden Steuerjahre ineinandergreifen, kann für denselben Zeitraum in beiden Staaten steuerlich ansässig werden. Die Anrechnung nach dem Abkommen gleicht das nicht in jedem Fall vollständig aus.
Das Zeitfenster für die Beiträge der Klasse 2 verpassen. Wer bereits Beiträge der Klasse 2 zahlt, hat bis zum 6. April 2027 Zeit, nach dem leichteren Dreijahreskriterium in die Klasse 3 zu wechseln. Danach greift die Zehnjahresprüfung.
Annehmen, eine NHS- oder Lehrerpension falle unter die 7 %. Britische Pensionen des öffentlichen Dienstes bleiben nach Art. 19 des Abkommens in Großbritannien besteuert und gehen nicht in die italienische Bemessungsgrundlage ein. Dieselbe Denkfalle betrifft im deutschsprachigen Raum die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung.
Sich während der britischen Jahre nicht bei AIRE eintragen. Für zurückkehrende Italienerinnen und Italiener, die das Impatriati-Regime anstreben, ist die AIRE-Eintragung der einfachste Nachweis der Ansässigkeit im Ausland in den maßgeblichen Jahren.
Ohne neues Testament umziehen. Ohne ausdrückliche Rechtswahl richtet sich die Erbfolge einer in Italien ansässigen Person nach italienischem Recht, mit Pflichtteilsrecht. Wer die Testierfreiheit des englischen Rechts behalten will, muss das schriftlich erklären.
Das Auto mit britischem Kennzeichen zu lange behalten. Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen darf von einer in Italien ansässigen Halterin nicht dauerhaft geführt werden. Es drohen Bußgelder und die Sicherstellung des Fahrzeugs.
Fazit
Der Brexit hat das Verfahren verändert, nicht die Möglichkeit. Britische Staatsangehörige ziehen heute als Drittstaatsangehörige nach Italien, und die britische Gemeinschaft dort bleibt groß und fest verwurzelt: 25.745 Personen zum 1. Januar 2025, mit Schwerpunkten in der Lombardei, der Toskana und Latium.
Der Unterschied zwischen einem reibungslosen Umzug und einem voller Überraschungen liegt nicht auf der italienischen Seite, die berechenbar ist, sondern in der Abstimmung der beiden Systeme. Welche Rente im Herkunftsland besteuert bleibt, wie lange die dortige Erbschaftsteuer nach der Ausreise nachwirkt, wie die Steuerjahre ineinandergreifen, welches Recht den Nachlass regelt, welche Vergünstigung für das eigene Profil tatsächlich erreichbar ist: Das sind die Fragen, die über die Bilanz entscheiden.
Für Leserinnen und Leser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der britische Fall vor allem ein Vergleichsmaßstab. Der Aufenthaltsteil entfällt vollständig — es genügt die Anmeldung bei der Gemeinde nach D.lgs. 30/2007. Der steuerliche Teil dagegen stellt dieselben Fragen, nur mit anderen Antworten: Nicht Art. 19 des britischen Abkommens ist maßgeblich, sondern Art. 19 Abs. 4 des Abkommens Deutschland–Italien von 1989 beziehungsweise Art. 18 und 19 des Abkommens Österreich–Italien von 1981. Wer diese Zuordnung vor dem Umzug klärt, weiß, welcher Teil seiner Alterseinkünfte überhaupt in Italien ankommt.
Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Beratung durch Anwältinnen, Steuerberater oder Fachleute für Aufenthaltsrecht. Grenzüberschreitende Sachverhalte in Steuer-, Erb- und Aufenthaltsfragen sind im Einzelfall zu prüfen.
- Italienisches Außenministerium (MAECI) — Visakategorien, Zuständigkeit der Konsulate und Konsulargebühren; Generalkonsulat London
- Polizia di Stato – Innenministerium — Aufenthaltserlaubnis: Antragsset, Fristen, Termin bei der Questura und Kostentabellen
- Agenzia delle Entrate — Italienische Steuerbehörde: Impatriati (D.lgs. 209/2023), Neuansässige (Art. 24-bis TUIR), ausländische Rentenbezieher (Art. 24-ter TUIR), Rundschreiben 20/E vom 4. November 2024 zur steuerlichen Ansässigkeit
- Gazzetta Ufficiale — Haushaltsgesetz 2026 zur Pauschalsteuer für Neuansässige, Gesetz zur Anhebung der Einwohnerschwelle des 7-%-Regimes auf 30.000 ab dem 7. April 2026, Gesetz 329/1990 zur Ratifizierung des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich
- GOV.UK — Formular P85, Statutory Residence Test und split-year treatment, freiwillige Beiträge aus dem Ausland ab dem 6. April 2026, Staatsrente im Ausland, Formular NRL1, Erbschaftsteuer für langfristig Ansässige
- NHS Business Services Authority — Formular S1 für Bezieher der britischen Staatsrente mit Wohnsitz im EU-Ausland
- ISTAT — Permanente Volkszählung: 25.745 britische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Italien zum 1. Januar 2025
- Bundesministerium der Finanzen — Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Italien vom 18. Oktober 1989, Art. 19 Abs. 4 zur gesetzlichen Rente
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Häufige Fragen
Nicht über 90 Tage hinaus. Für Tourismus oder Besuche dürfen sie sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ohne Visum aufhalten, ab dem letzten Quartal 2026 mit der Reisegenehmigung ETIAS für 20 €. Für längere Aufenthalte ist ein nationales Visum der Kategorie D erforderlich und nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis, die innerhalb von acht Werktagen zu beantragen ist.
Nein. Staatsangehörige Deutschlands und Österreichs sind Unionsbürger und benötigen weder Visum noch Aufenthaltserlaubnis; für Schweizer Staatsangehörige gilt dasselbe über das Freizügigkeitsabkommen. Wer länger als drei Monate bleibt, meldet sich bei der italienischen Gemeinde an (iscrizione anagrafica) und weist ausreichende Mittel sowie Krankenversicherungsschutz nach. Rechtsgrundlagen sind die Richtlinie 2004/38/EG und das Gesetzesdekret D.lgs. 30/2007.
Ja, und dieser Unterschied verursacht regelmäßig Probleme. Das britische Steuerjahr läuft vom 6. April bis zum 5. April, das italienische entspricht dem Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Großbritannien bietet für das Umzugsjahr die Aufteilung in einen ansässigen und einen nicht ansässigen Teil an, Italien kennt eine solche Aufteilung nicht. Nur die Abstimmung beider Daten vermeidet eine doppelte steuerliche Ansässigkeit.
In der Regel nicht. Britische Pensionen aus dem Gesundheitsdienst NHS, der Staatsverwaltung, den Streitkräften oder dem staatlichen Schulwesen folgen Art. 19 des Abkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und Italien und bleiben für britische Staatsangehörige auch bei Wohnsitz in Italien dort steuerpflichtig. Private Renten, Betriebsrenten und die britische Staatsrente sind dagegen in Italien steuerpflichtig und können in das 7-%-Regime fallen.
Nein. Nach Art. 19 Abs. 4 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland–Italien von 1989 bleibt die Rente der Deutschen Rentenversicherung in Deutschland steuerpflichtig und geht damit nicht in die italienische Bemessungsgrundlage ein. Betriebsrenten, private Renten sowie Kapital- und Mieteinkünfte aus dem Ausland können dagegen einbezogen werden. Für österreichische ASVG-Pensionen gilt nach Art. 18 des Abkommens von 1981 die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat, sodass das Regime dort greifen kann.
Ja, aber zu neuen Bedingungen. Ab dem 6. April 2026 sind für Zeiten im Ausland keine freiwilligen Beiträge der Klasse 2 mehr möglich, die rund 182 Pfund im Jahr kosteten. Es bleibt die etwa fünfmal teurere Klasse 3 mit rund 923 Pfund im Jahr, für Neuantragsteller mit strengeren Voraussetzungen. Bestehende Zahler der Klasse 2 können bis zum 6. April 2027 nach einem leichteren Kriterium wechseln.
Mieteinnahmen aus einer britischen Immobilie bleiben in Großbritannien steuerpflichtig, und zwar über das Non-Resident Landlord Scheme mit einem Steuerabzug von 20 %, sofern nicht mit dem Formular NRL1 der Bruttobezug genehmigt wurde. Dieselben Einkünfte sind zusätzlich in Italien zu erklären, weil dort das Welteinkommen erfasst wird; die Doppelbesteuerung wird über die Anrechnung nach dem Abkommen vermieden.
Seit dem 6. April 2025 gilt ein wohnsitzbasiertes System. Wer in mindestens zehn der vorangegangenen zwanzig Steuerjahre im Vereinigten Königreich ansässig war, bleibt mit dem weltweiten Vermögen erfasst, mit 40 % oberhalb des Freibetrags. Nach der Ausreise bleibt ein Nachlauf von drei bis zehn Jahren, abhängig von der Dauer der früheren Ansässigkeit. Erst nach zehn Jahren ohne Ansässigkeit wird die Prüfung zurückgesetzt.
Es kann gültig sein, mit einer entscheidenden Einschränkung. Ohne ausdrückliche Rechtswahl richtet sich die Erbfolge einer in Italien ansässigen Person nach italienischem Recht, einschließlich des Pflichtteilsrechts für Ehepartner und Kinder. Art. 22 der Verordnung (EU) 650/2012 erlaubt es jedoch, ausdrücklich das Recht des Heimatstaates zu wählen und so die Testierfreiheit wiederherzustellen. Das Testament gehört deshalb nach dem Umzug überarbeitet.
Ja, und er ist umtauschbar. Nach der bilateralen Vereinbarung vom 23. Dezember 2022, die bis zum 30. März 2028 gilt, wird ein britischer Führerschein ohne neue Prüfung in einen italienischen umgeschrieben. Der Antrag ist zu stellen, solange die Ansässigkeit in Italien nicht länger als sechs Jahre besteht. Führerscheine aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sind in Italien ohnehin anerkannt.

