- Worum es geht: Der französische Minister und langjährige Politiker François Bayrou warf Italien 2025 „Steuerdumping“ vor: Italien ziehe mit niedrigen Steuern Einwohner und Kapital an und schade damit den Nachbarländern. Der Palazzo Chigi, Sitz der italienischen Regierung, wies die Vorwürfe umgehend als „unbegründet“ zurück.
- Die Frage, die deutschsprachige Leser wirklich beschäftigt: Ist das Regime, das mich betrifft, in Gefahr? Nach dem Stand der hier ausgewerteten Quellen berichtet keine von einem Vorhaben, eines der drei Regime abzuschaffen. Die einzige belegte Änderung geht in die entgegengesetzte Richtung: Der Betrag der Pauschalsteuer wurde angehoben.
- Was sich zum 1. Januar 2026 geändert hat: Die Pauschalsteuer für Neuansässige (Art. 24-bis TUIR, italienisches Einkommensteuergesetz) stieg von 200.000 € auf 300.000 € im Jahr, zuzüglich 50.000 € je einbezogenem Familienangehörigen (Gesetz 199/2025, Haushaltsgesetz 2026).
- Die drei Regime im Streit: die Pauschalsteuer für Neuansässige, das Impatriati-Regime für Erwerbstätige (50 % Freistellung bis 600.000 € im Jahr, fünf Steuerperioden, 60 % mit minderjährigem Kind, Art. 5 D.Lgs. 209/2023) und die 7-%-Ersatzsteuer für Bezieher ausländischer Renten in kleinen Gemeinden Süditaliens (Art. 24-ter TUIR).
- Vertrauensschutz: Wer die Option vor 2026 ausgeübt hat, behält nach den ausgewerteten Quellen den zum Zeitpunkt des Eintritts geltenden Betrag für die gesamte Laufzeit. Eine automatische Anpassung nach oben findet nicht statt.
- Was dieser Artikel nicht tut: Er nimmt keine Partei. Er ordnet jede Aussage ihrer Quelle zu — der französischen Seite, der italienischen Regierung, der Fachpresse — und überlässt Ihnen das Urteil.
Der Funke sprang in Paris über. François Bayrou, französischer Minister und langjährige politische Figur, warf Italien vor, Steuerdumping zu betreiben: Es ziehe Einwohner und Kapital an, indem es die Steuern in einer Weise senke, die gegenüber den Nachbarländern als unfair gelte.
Rom antwortete umgehend. Der Palazzo Chigi wies die Behauptungen als „unbegründet“ zurück und betonte, die italienischen Regime seien rechtmäßige, gesetzlich verankerte Instrumente, die vollständig im Einklang mit dem Unionsrecht stünden.
Jenseits des politischen Schlagabtauschs legt der Fall Bayrou jedoch ein größeres Thema frei: den sich beschleunigenden Steuerwettbewerb in Europa. Nach Jahrzehnten, in denen Italien Kapital und Talent verlor, steht das Land nun auf der anderen Seite — als ein Land, das anzieht, statt zu exportieren. Und diese Verschiebung erzeugt Reibung.
Für Sie als deutschsprachige Leserin oder Leser ist die Nachrichtenlage aus einem einzigen Grund interessant: Sie erwägen möglicherweise selbst einen Umzug und wollen wissen, ob Sie auf ein Regime bauen können, das morgen noch existiert. Wir gehen deshalb die Vorwürfe, die Antworten und die tatsächlichen Rechtsänderungen der Reihe nach durch — und sagen jeweils dazu, wer was behauptet.
Der französische Vorwurf: Was heißt Steuerdumping?
Bayrou nannte die wichtigsten italienischen Steueranreize beim Namen.
| Angesprochenes Regime | Was es tut |
|---|---|
| Pauschalsteuer für Neuansässige | 300.000 € im Jahr auf sämtliche Einkünfte aus ausländischer Quelle |
| Impatriati-Regime | senkt die Bemessungsgrundlage für Fachkräfte, die in Italien arbeiten |
| 7-%-Regime für Rentenbeziehende | Ersatzsteuer für ausländische Rentnerinnen und Rentner, die in kleine Gemeinden Süditaliens ziehen |
Nach Auffassung des französischen Ministers laufen diese Maßnahmen auf schädlichen Steuerwettbewerb hinaus: Sie lockten wohlhabende Steuerpflichtige an, höhlten die Bemessungsgrundlage anderer Staaten aus und schüfen ein zersplittertes Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten.
Der Begriff „Steuerdumping“ selbst ist umstritten. Wirtschaftlich beschreibt er das drastische Senken von Steuern, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, häufig zu Lasten anderer. Doch wo endet legitimer Wettbewerb — und wo beginnt Dumping? Eine allgemein anerkannte Grenzlinie gibt es nicht, und genau darin liegt der Kern der Auseinandersetzung.
Die italienische Antwort: gesetzlich verankert und offengelegt
Die italienische Regierung wies die Vorwürfe Bayrous rasch zurück. Rom betonte, die betroffenen Regime seien transparent und international anerkannt, zeitlich befristet — fünf Jahre für das Impatriati-Regime, zehn für Rentenbeziehende, bis zu fünfzehn für die Pauschalsteuer für Neuansässige — und vollständig mit den Regeln der Europäischen Union und der OECD zur Bekämpfung von Steuervermeidung vereinbar.
Mit anderen Worten, so die Darstellung aus Rom: Italien sei keine Steueroase und biete keine undurchsichtigen Abkürzungen. Diese Instrumente verfolgten bestimmte Ziele — Talente anziehen, Kapital halten und Orte wiederbeleben, die unter demografischem Rückgang leiden.
Welche Regime Italien einsetzt — und was sie kosten
Drei Instrumente stehen im Zentrum des Streits. Alle drei sind im Gesetz geregelt und gegenüber der Agenzia delle Entrate (italienische Steuerbehörde) zu erklären. Es sind keine undurchsichtigen Abkürzungen, sondern optionale Regime mit genau umrissenen Voraussetzungen.
Das erste ist die Pauschalsteuer für Neuansässige nach Art. 24-bis TUIR: eine feste Ersatzsteuer auf Einkünfte aus ausländischer Quelle. Zum 1. Januar 2026 hat das Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz 199/2025) den Betrag von 200.000 € auf 300.000 € im Jahr angehoben, zuzüglich 50.000 € für jeden einbezogenen Familienangehörigen; wer früher optiert hat, behält den damals geltenden Betrag. Das zweite ist das Impatriati-Regime, das seit 2024 nach Art. 5 D.Lgs. 209/2023 50 % der begünstigten Einkünfte von der Besteuerung ausnimmt, bis zu 600.000 € im Jahr, für fünf Steuerperioden; mit mindestens einem minderjährigen Kind steigt die Freistellung auf 60 %. Das dritte ist die 7-%-Ersatzsteuer für Bezieher ausländischer Renten, die in eine Gemeinde des Mezzogiorno mit bis zu 30.000 Einwohnern ziehen — diese Schwelle gilt seit dem 7. April 2026 (Gesetz 34/2026), zuvor lag sie bei 20.000.
| Regime | Für wen | Steuer | Dauer |
|---|---|---|---|
| Neuansässige (Art. 24-bis TUIR) | wer die steuerliche Ansässigkeit nach Italien verlegt und ausländische Einkünfte hat (in neun der letzten zehn Steuerperioden nicht in Italien ansässig) | 300.000 € im Jahr pauschal auf ausländische Einkünfte (ab 2026), zzgl. 50.000 € je Familienangehörigem | bis zu 15 Steuerperioden |
| Impatriati (Art. 5 D.Lgs. 209/2023) | Erwerbstätige, die ihre steuerliche Ansässigkeit nach Italien verlegen | 50 % der Bemessungsgrundlage freigestellt, bis 600.000 € im Jahr; 60 % mit minderjährigem Kind | 5 Steuerperioden |
| 7 % für ausländische Rentenbeziehende (Art. 24-ter TUIR) | Bezieher ausländischer Renten mit Wohnsitz in einer Gemeinde des Mezzogiorno bis 30.000 Einwohner | 7 % auf sämtliche ausländischen Einkünfte | 10 Steuerperioden |
Viele der Zuzüge folgen dem Ende des britischen Non-Dom-Regimes im April 2025, das Ansässigen im Vereinigten Königreich erlaubt hatte, ausländische Einkünfte weitgehend abzuschirmen. Wie sich dieser Weg konkret gestaltet, beschreiben wir gesondert.
- Sie sind transparent und international bekannt.
- Sie sind zeitlich befristet: 5 Steuerperioden beim Impatriati-Regime, 10 bei der 7-%-Regelung für Rentenbeziehende, bis zu 15 bei der Pauschalsteuer für Neuansässige.
- Sie entsprechen vollständig den EU- und OECD-Regeln gegen Steuerumgehung.
Ein Hinweis, der für Leserinnen und Leser aus Deutschland über die gesamte Rechnung entscheidet: Beim 7-%-Regime bleibt die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung nach Art. 19 Abs. 4 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland–Italien von 1989 in Deutschland steuerpflichtig und fällt deshalb nicht darunter. Betriebsrenten, private Renten und Kapitaleinkünfte können sehr wohl erfasst sein. Für Österreich gilt das Gegenteil: Die ASVG-Pension ist nach Art. 18 des Abkommens von 1981 im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig, also in Italien.
Für vermögende Privatpersonen, die den Wechsel nach Italien prüfen: steuerliche Erstberatung mit Fachpartnern, Verlegung des Wohnsitzes und die Abstimmung mit der Beratung im Herkunftsland.
Ein europäisches Rennen, das längst läuft
Das eigentliche Thema ist nicht Italien allein, sondern das breitere europäische Rennen um Zuziehende, Rentenbeziehende und Investitionen.
| Land | Instrument |
|---|---|
| Portugal | machte mit dem NHR-Regime für nicht gewöhnlich Ansässige Schlagzeilen, das inzwischen überarbeitet wird |
| Griechenland | führte eine 7-%-Pauschalsteuer für Rentenbeziehende und Anreize für zuziehende Unternehmerinnen ein |
| Spanien | bietet Vergünstigungen für ausländische Arbeitskräfte und Visa für digitale Nomaden |
| Irland und Niederlande | arbeiten seit Langem mit gezielten Regimen für multinationale Unternehmen |
In diesem Licht wirkt der Dumping-Vorwurf gegen Italien selektiv: Nahezu jedes Land der Union hat vergleichbare Strategien entwickelt. Der Unterschied liegt darin, dass Italien als später Einsteiger plötzlich sichtbar wird — besonders nach dem Ende des britischen Non-Dom-Regimes, das viele sehr vermögende Privatpersonen (High Net Worth Individuals, HNWI) nach Italien blicken ließ.
Vom „Land der Abwanderung“ zum „Land der Anziehung“
Jahrzehntelang war Italiens Geschichte eine Geschichte der Abflüsse: junge Hochschulabsolventinnen, die für besser bezahlte Stellen ins Ausland gingen; Rentenbeziehende, die nach Portugal oder Tunesien zogen; Unternehmen, die ihren Sitz in günstigere Steuerjurisdiktionen verlegten.
Heute zeichnet sich eine neue Bewegung ab. Mailand wurde von der Financial Times als „das neue London Kontinentaleuropas“ beschrieben und beherbergt Family Offices, Banken und Investoren, die dem Ende des britischen Non-Dom-Regimes folgten. Zugleich haucht in süditalienischen Dörfern — in deutlich kleinerem Maßstab — die Ankunft ausländischer Rentnerinnen und Rentner unter dem 7-%-Regime örtlichen Gemeinschaften wirtschaftliches und soziales Leben ein.
Italien befindet sich damit in einer widersprüchlichen Phase: Es verliert weiterhin einen Teil seiner Jugend und seiner Rentenbeziehenden, wird aber für ausländische Zuziehende zunehmend attraktiv. Ein Bild, das die Debatte über Steuerdumping vielschichtiger macht, als es auf den ersten Blick erscheint.
Steuerliche Mobilität: der strategische Rahmen
Um die französische Kritik ganz zu verstehen, muss man sie in das größere Phänomen der steuerlichen Mobilität einordnen, das in der Weltwirtschaft vom Randthema zum Normalfall geworden ist.
Früher war die steuerliche Ansässigkeit ein feststehendes, beinahe verwaltungstechnisches Detail. Heute ist sie ein bewegliches Gut — so wie der Sitz einer Gesellschaft oder der Ort einer Finanzanlage. Führungskräfte, die nach Mailand ziehen; deutsche Rentnerinnen und Rentner, die sich in Kalabrien niederlassen; amerikanische Fachleute, die sich für Lissabon entscheiden: Das sind keine Ausnahmen mehr, sondern Teilstücke einer zunehmend beweglichen Wirtschaftsgeografie.
Die Beweggründe gehen über Steuersätze hinaus: Rechtssicherheit, Qualität der Dienstleistungen, politische Stabilität und globale Mobilität spielen alle eine Rolle. Steuerliche Mobilität ist nach dieser Lesart kein bloßer Opportunismus, sondern Ausdruck eines Wettbewerbs der Rechtsordnungen, in dem Staaten um Menschen und Kapital konkurrieren, wie sie einst um Industrien konkurrierten.
Italien wiederholt damit gut eingeführte Modelle: Irland mit seinem Körperschaftsteuersatz von 12,5 %, Portugal mit dem NHR-Regime, Griechenland mit seiner Regelung für Rentenbeziehende. Was Italien heraushebt, ist die Neuheit — ein Land, das lange als Exporteur von Humankapital galt, wird zum Anziehungspunkt.
Dumping oder legitimer Wettbewerb?
Die eigentliche Frage lautet, ob Italiens Politik wirklich „Dumping“ darstellt. Beide Seiten führen dazu Argumente an, die sich sauber gegenüberstellen lassen.
| Position der Kritiker | Position der Befürworter |
|---|---|
| Steuern zu senken, um Wohlhabende anzuziehen, entziehe anderen Staaten Einnahmen | die Steuerhoheit liegt weiterhin bei den Mitgliedstaaten |
| der Wettbewerb innerhalb der Union verschärfe sich dadurch | jeder Staat darf attraktive Regime einführen, solange die gemeinsamen Regeln eingehalten werden |
Ein aufschlussreicher Vergleich ist Irland: lange dafür kritisiert, multinationale Unternehmen mit einem Körperschaftsteuersatz von 12,5 % anzuziehen, heute als Technologiestandort Europas anerkannt. Der Fall zeigt, wie sehr die Bewertung solcher Politik davon abhängt, aus welchem zeitlichen Abstand man auf sie blickt.
Jenseits der Rhetorik: die eigentlichen Herausforderungen
Der Fall Bayrou legt drei drängende Herausforderungen für Europa offen.
| Herausforderung | Worum es geht |
|---|---|
| Gesellschaftliches Gleichgewicht | werden Anreize als Privilegien einiger weniger wahrgenommen, können sie Unmut schüren |
| Harmonisierung in der Union | wie weit dürfen Staaten konkurrieren, ohne die steuerliche Einheit Europas zu untergraben? |
| Langfristige Tragfähigkeit | Steueranreize wirken nur, wenn Infrastruktur, Dienstleistungen und Lebensqualität sie tragen |
Am Ende ist die Besteuerung nur ein Teil der Gleichung: Ohne ein Umfeld, das Menschen aufnimmt, hält kein Regime auf Dauer.
Wussten Sie schon? In Italien trägt die Pauschalsteuer für Neuansässige den Spitznamen „CR7-Regel“. Cristiano Ronaldo gehörte 2017 zu den ersten, die sie nutzten, und zahlte während seiner Jahre bei Juventus einen festen Betrag auf seine ausländischen Einkünfte. Nach Schätzungen, die in der Debatte des Jahres 2025 zitiert wurden, hat die Anhebung auf 300.000 € die Nachfrage nicht gedämpft: Rund 3.600 Millionärinnen und Millionäre sollen im Lauf des Jahres ihren Wohnsitz nach Italien verlegen. Es handelt sich um Schätzungen aus der öffentlichen Debatte, nicht um amtliche Zahlen.
Ist das Regime, das mich interessiert, in Gefahr?
Das ist die Frage, wegen der die meisten deutschsprachigen Leserinnen und Leser diesen Artikel aufrufen. Sie lässt sich nur auf eine Weise redlich beantworten: mit dem, was die Quellen sagen — und mit dem Hinweis, worüber sie schweigen.
Erstens: Keine der hier ausgewerteten Quellen — die Veröffentlichungen der Agenzia delle Entrate, die Fachpresse zum Haushaltsgesetz 2026, die Berichterstattung über die Äußerungen Bayrous — berichtet von einem Vorhaben, eines der drei Regime abzuschaffen. Der Vorwurf kam von außen, aus Frankreich; die gesetzgeberische Reaktion in Italien war eine andere.
Zweitens: Die einzige belegte Änderung geht in die entgegengesetzte Richtung einer Abschaffung, aber auch nicht in Richtung Großzügigkeit. Der Betrag der Pauschalsteuer wurde zum 1. Januar 2026 von 200.000 € auf 300.000 € angehoben. Das ist eine Verteuerung des Regimes, nicht sein Ende — und es ist zugleich das Argument, mit dem die italienische Regierung dem Dumping-Vorwurf begegnete.
Drittens: Für bereits ausgeübte Optionen gilt nach den ausgewerteten Quellen der Betrag, der beim Eintritt galt. Wer 2024 mit 200.000 € eingetreten ist, wird nicht rückwirkend auf 300.000 € hochgestuft. Diese Nichtrückwirkung ist der eigentliche Grund, warum das Regime für Planungen über zehn oder fünfzehn Jahre überhaupt taugt.
Viertens, und das gehört zur Ehrlichkeit dazu: Sämtliche drei Regime beruhen auf einfachem Gesetzesrecht und können durch einfaches Gesetz geändert werden. Portugal hat das mit dem NHR-Regime vorgeführt. Wer eine Entscheidung über zehn Jahre trifft, sollte deshalb prüfen, ob sie auch dann noch trägt, wenn sich die Bedingungen für Neueintritte ändern — und die eigene Rechnung nicht allein auf den Steuervorteil stützen.
Für den Ruhestand in Italien: Wahl der Gemeinde, Anmeldung, Eintragung in den staatlichen Gesundheitsdienst und die Prüfung, welche Ihrer Renten nach dem Doppelbesteuerungsabkommen überhaupt in Italien besteuert werden.
Fazit: Europa an einer Wegkreuzung
Bayrous Worte haben das Verdienst, eine Debatte offenzulegen, die Europa nicht länger übergehen kann: Steuerwettbewerb ist eine Tatsache. Italien ist darin heute kein Opfer, sondern ein Akteur.
Die Herausforderung ist doppelt: für Europa, ein Gleichgewicht zwischen Wettbewerb und Zusammenhalt zu finden; für Italien, zu zeigen, dass seine Regime kein Steuerdumping sind, sondern Entwicklungsinstrumente, die Menschen und Kapital anziehen, ohne die Fairness zu opfern. Ob das gelingt, wird sich daran messen lassen, ob aus der Gelegenheit ein geteilter Wert wird und nicht nur ein zeitweiliger Vorteil.
Für Ihre persönliche Entscheidung bleibt der Befund nüchtern und brauchbar: Die Regime bestehen, sie sind im Gesetz geregelt, sie sind befristet, und der Betrag der Pauschalsteuer ist zuletzt gestiegen. Was politisch darüber gesagt wird, ändert daran vorerst nichts — was der Gesetzgeber tut, schon. Wer den Umzug erwägt, prüft deshalb zuerst die eigene Einkommensstruktur und die Ansässigkeit und beobachtet danach die Gesetzgebung, nicht die Schlagzeilen.
- Agenzia delle Entrate – Neuansässige — italienische Steuerbehörde · Option für Neuansässige, Ersatzsteuer nach Art. 24-bis TUIR
- Agenzia delle Entrate – ausländische Rentenbeziehende — Vorzugsregime für Bezieher ausländischer Renten, 7-%-Ersatzsteuer nach Art. 24-ter TUIR
- Agenzia delle Entrate – Impatriati — zuziehende Erwerbstätige, neues Regime ab 2024 nach Art. 5 D.Lgs. 209/2023
- IPSOA — Fachpresse · Anhebung der Pauschalsteuer für Neuansässige auf 300.000 € ab 2026 (Haushaltsgesetz 2026)
- ItaliaOggi — Fachpresse · Einordnung des Begriffs Steuerdumping und der französischen Vorwürfe gegen Italien
- Gazzetta Ufficiale — amtliches Gesetzblatt · Gesetz 199/2025, Gesetz 34/2026 und D.Lgs. 209/2023
- Dipartimento delle Finanze – Doppelbesteuerungsabkommen — Volltexte der Abkommen mit Deutschland (1989) und Österreich (1981)
- OECD — Rahmenwerk gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) und Standards zum Steuerwettbewerb
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Häufige Fragen
Der Begriff beschreibt die aggressive Senkung von Steuern, um Einwohner und Kapital aus anderen Staaten anzuziehen; Kritiker sehen darin unfairen Wettbewerb. 2025 verwendete Frankreich ihn durch François Bayrou gegen die italienischen Regime für Neuansässige. Die italienische Regierung erwiderte, es handle sich um rechtmäßige und offengelegte Instrumente, nicht um Dumping. Eine allgemein anerkannte juristische Definition des Begriffs gibt es nicht.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 300.000 € im Jahr als feste Ersatzsteuer auf Einkünfte aus ausländischer Quelle; zuvor waren es 200.000 €, angehoben durch das Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz 199/2025). Für jeden einbezogenen Familienangehörigen kommen 50.000 € im Jahr hinzu. Wer vor 2026 optiert hat, behält den Betrag, der beim Eintritt galt.
Nach den ausgewerteten Quellen nicht. Eine Steueroase ist durch Intransparenz, nahezu fehlende Besteuerung und keinen Informationsaustausch gekennzeichnet. Die italienischen Regime sind im Gesetz geregelt, gegenüber der Agenzia delle Entrate zu erklären und mit dem Unionsrecht vereinbar; sie sehen eine reale Ersatzsteuer und genau umrissene Zugangsvoraussetzungen vor. Sie sind Instrumente des Steuerwettbewerbs, nicht der Steuerhinterziehung.
2025 bezeichnete der französische Minister François Bayrou die italienischen Regime als Fall von „Steuerdumping“ und „steuerlichem Nomadentum“ und argumentierte, sie zögen Steuerpflichtige mit hohen Einkommen an und höhlten die französische Bemessungsgrundlage aus. Die italienische Regierung wies die Vorwürfe als unbegründet zurück und verwies darauf, dass Italien den Betrag für Neuansässige gerade von 200.000 € auf 300.000 € angehoben hatte.
Zugang hat, wer die steuerliche Ansässigkeit nach Italien verlegt und in mindestens neun der vorangegangenen zehn Steuerperioden nicht in Italien steuerlich ansässig war. Die Option gilt bis zu fünfzehn Steuerperioden und ersetzt die ordentliche Besteuerung ausländischer Einkünfte. Sie befreit außerdem von IVIE, IVAFE und der RW-Meldung für Auslandsvermögen. Sie eignet sich für erhebliche ausländische Einkünfte und Vermögen.
Keine der hier ausgewerteten Quellen berichtet von einem Abschaffungsvorhaben. Die einzige belegte Änderung ist die Anhebung der Pauschalsteuer zum 1. Januar 2026. Zugleich beruhen alle drei Regime auf einfachem Gesetzesrecht und können geändert werden — Portugal hat das mit dem NHR-Regime gezeigt. Bereits ausgeübte Optionen behalten nach den Quellen die Bedingungen des Eintrittsjahres.
Nein. Nach den ausgewerteten Quellen wirkt die Anhebung nicht zurück: Wer die Option unter den früheren Regeln ausgeübt hat, wendet für die gesamte Laufzeit den damals geltenden Betrag an — 100.000 € bei Verlegungen vor August 2024, 200.000 € bei Verlegungen zwischen August 2024 und Dezember 2025. Eine automatische Anpassung auf 300.000 € findet nicht statt.
Die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung nicht: Sie bleibt nach Art. 19 Abs. 4 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland–Italien von 1989 in Deutschland steuerpflichtig. Betriebsrenten, private Renten, Kapitalerträge und Mieten aus ausländischen Immobilien können dagegen erfasst sein. Die österreichische ASVG-Pension ist nach Art. 18 des Abkommens von 1981 im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig, also in Italien.
Nach den zitierten Quellen ja, in unterschiedlicher Form: Portugal mit dem inzwischen überarbeiteten NHR-Regime, Griechenland mit einer 7-%-Pauschalsteuer für Rentenbeziehende, Spanien mit Vergünstigungen für ausländische Arbeitskräfte und einem Visum für digitale Nomaden, Irland und die Niederlande mit gezielten Regelungen für multinationale Unternehmen. Genau darauf stützt sich der Einwand, der Vorwurf gegen Italien sei selektiv.
Vor allem eine Reihenfolge. Prüfen Sie zuerst, ob Sie die Voraussetzungen eines der Regime überhaupt erfüllen und welche Ihrer Einkünfte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Italien besteuert werden. Erst danach ist die politische Debatte interessant. Und behalten Sie im Blick, dass Änderungen üblicherweise Neueintritte betreffen, während bestehende Optionen die Bedingungen ihres Eintrittsjahres behalten.

