Forschungsförderung in Italien: Programme und Fristen

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Kurz gefasst
  • Italien hat mit dem Decreto Direttoriale Nr. 72 vom 7. April 2025 ein Programm aufgelegt, das Forschende aus dem Ausland zurückholen oder erstmals ins Land holen soll — mit bis zu 50 Millionen Euro.
  • Jedes ausgewählte Projekt kann bis zu 1 Million Euro für höchstens 36 Monate erhalten.
  • Adressiert sind Preisträgerinnen und Preisträger von ERC Starting Grants und ERC Consolidator Grants jeden Alters und jeder Staatsangehörigkeit, die derzeit an einer ausländischen Einrichtung forschen oder ihr Projekt dort bereits abgeschlossen haben.
  • Mindestens 40 Prozent der Mittel gehen an Gasteinrichtungen im Mezzogiorno — also in den Abruzzen, der Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien und Sizilien.
  • Für Forschende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kommt ein praktischer Vorteil hinzu: Der Umzug selbst braucht kein Visum. Es genügt die Anmeldung bei der Gemeinde.

Italien verliert seit Jahrzehnten qualifizierte Köpfe an das Ausland — und hat sich entschieden, die Bewegung umzukehren. Das MUR (Ministero dell’Università e della Ricerca, das italienische Ministerium für Universität und Forschung) hat dafür ein Instrument geschaffen, das nicht auf Appelle setzt, sondern auf Geld, klare Fristen und eine Bedingung, die sich schwer schönreden lässt: Es zählt, wer bereits einen der härtesten Wettbewerbe Europas gewonnen hat.

Für Forschende an deutschen, österreichischen oder schweizerischen Einrichtungen ist das aus zwei Gründen interessant. Erstens, weil ein ERC-Grant grenzüberschreitend übertragbar ist und die Wahl der Gasteinrichtung damit eine echte Entscheidung wird. Zweitens, weil Italien den Zuzug aus der EU administrativ kaum behindert — die Hürde liegt in der Wissenschaft, nicht im Konsulat.

Worum es bei dem Programm geht

Das Vorhaben ist Teil des italienischen Aufbau- und Resilienzplans PNRR (Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza), genauer der Mission 4 „Bildung und Forschung“, Komponente 2 „Von der Forschung zum Unternehmen“, Investition 1.2 zur Finanzierung von Projekten junger Forschender. Die Gesamtausstattung dieser Investition beträgt 210 Millionen Euro; bis zu 50 Millionen Euro davon sind ausdrücklich für ERC-Preisträgerinnen und -Preisträger reserviert, die derzeit an einer ausländischen Gasteinrichtung tätig sind oder ihr dortiges Projekt abgeschlossen haben — im Rahmen von Horizon 2020 oder Horizon Europe.

Die Zahl, die im Alltag zählt, ist eine andere: bis zu 1 Million Euro pro Projekt, bei einer Laufzeit von höchstens 36 Monaten. Das ist keine Anschubfinanzierung, sondern ein Budget, mit dem sich eine Arbeitsgruppe aufbauen lässt.

Ebenso bemerkenswert ist die territoriale Vorgabe. Mindestens 40 Prozent der Mittel sind für Gasteinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Mezzogiorno bestimmt. Maßgeblich ist dabei nicht der eingetragene Sitz der Einrichtung, sondern der Ort, an dem die Forschung tatsächlich stattfindet. Damit versucht Italien, gerade jene Regionen zu stärken, die vom Abwandern qualifizierter Menschen historisch am härtesten getroffen wurden.

Was das Programm internationalen Forschenden bietet

Bemerkenswert an dem Avviso ist, dass er sich ausdrücklich nicht nur an Italienerinnen und Italiener im Ausland richtet. Teilnehmen kann, wer einen ERC Starting Grant oder Consolidator Grant gewonnen hat — unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit.

Nach den Angaben des Ministeriums richtet sich der Starting Grant an Forschende mit mindestens zwei und höchstens sieben Jahren Erfahrung nach der Promotion, der Consolidator Grant an Profile mit sieben bis zwölf Jahren, die wissenschaftliche Eigenständigkeit bereits nachgewiesen haben. Gefördert werden Grundlagen- und Grenzforschung in den drei klassischen ERC-Domänen:

  • Sozial- und Geisteswissenschaften (Social Sciences and Humanities),
  • Physik, Ingenieurwissenschaften und Mathematik (Physical Sciences and Engineering),
  • Lebenswissenschaften (Life Sciences).

In einer Zeit, in der öffentliche Forschungsbudgets in mehreren Ländern gekürzt oder unsicher geworden sind, positioniert sich Italien damit als planbare Alternative: kein Versprechen auf Rekordsummen, aber eine feste Laufzeit, ein definiertes Budget und eine Gasteinrichtung, die sich schriftlich verpflichtet.

Wie die Bewerbung abläuft

Eingereicht wurde ausschließlich online über die Plattform GEA des Ministeriums unter gea.mur.gov.it, und zwar ausschließlich auf Englisch. Das Verfahren ist abgeschlossen — eine Bewerbung ist nicht mehr möglich. Das Fenster öffnete am 15. April 2025 um 12:00 Uhr. Es war als Schalterverfahren angelegt: geöffnet bis zur Erschöpfung der Mittel, ursprünglich längstens bis zum 4. Juni 2025, 12:00 Uhr. Diese Frist hat das Ministerium viermal verlängert — mit den Direktorialdekreten Nr. 128 vom 3. Juni 2025, Nr. 193 vom 17. September 2025, Nr. 230 vom 21. Oktober 2025 und Nr. 16 vom 26. Januar 2026 — bis zum endgültigen Termin 13. Mai 2026, 12:00 Uhr. Die Förderungen wurden anschließend mit dem Direktorialdekret Nr. 280 vom 25. Juni 2026 bewilligt.

Wer sich für eine spätere Runde vorbereiten will, sollte die Unterlagen früh zusammenstellen — die Liste ist kurz, aber jeder Punkt braucht Dritte:

  • ein ausgearbeiteter Projektvorschlag in englischer Sprache,
  • der Lebenslauf der forschenden Person,
  • eine verbindliche Zusage der italienischen Gasteinrichtung (commitment letter),
  • der Nachweis über den erhaltenen ERC-Grant.

Alle Anträge durchlaufen ein Peer-Review-Verfahren. Ausgewählt werden ausschließlich die wissenschaftlich stärksten Vorhaben; die Zulassungslisten veröffentlicht das Ministerium. Ob und wann ein weiteres Einreichungsfenster geöffnet wird, geben das MUR im Bereich „Atti e normativa“ und die Plattform GEA bekannt — dort lohnt der regelmäßige Blick mehr als jede Zusammenfassung aus zweiter Hand.

Warum Italien — jenseits des Geldes

Ein Förderprogramm allein bewegt niemanden über eine Grenze. Was die Rechnung für viele aufgehen lässt, sind die Rahmenbedingungen: ein mildes Klima, eine Alltagskultur, in der ein Arbeitstag noch ein Ende hat, Lebenshaltungskosten, die je nach Stadt deutlich unter dem deutschen Niveau liegen, und ein Universitätssystem, das sich in mehreren Bereichen erkennbar öffnet. Wer die Wohnungssuche in einer fremden Stadt nicht aus der Ferne stemmen will, findet bei unserem Property Finder Unterstützung vor Ort.

Dazu kommen steuerliche Anreize für Zuziehende. Das Regime Impatriati (Art. 5 des Gesetzesdekrets 209/2023) stellt 50 Prozent der begünstigten Einkünfte aus abhängiger oder selbstständiger Arbeit für fünf Steuerperioden von der Bemessungsgrundlage frei, bis zu 600.000 Euro im Jahr und mit 60 Prozent bei minderjährigem Kind. Die Voraussetzungen sind streng: keine italienische Steueransässigkeit in den drei vorangegangenen Steuerperioden, hohe Qualifikation, Verbleib in Italien für mindestens vier Jahre und eine überwiegend dort ausgeübte Tätigkeit. Ob ein Forschungsvertrag darunterfällt, hängt von seiner konkreten Ausgestaltung ab und gehört vor der Unterschrift geprüft.

Administrativ ist der Weg für EU-Angehörige kurz. Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige brauchen kein Visum; wer länger als drei Monate bleibt, meldet sich bei der Gemeinde an (iscrizione anagrafica, amtliche Wohnsitzeintragung) und weist ausreichende Mittel sowie Krankenversicherungsschutz nach — Grundlage sind die Richtlinie 2004/38/EG und das Gesetzesdekret D.lgs. 30/2007. Praktisch beginnt alles mit einer einzigen Nummer: dem codice fiscale (italienische Steuernummer), ohne den weder ein Arbeitsvertrag noch ein Mietvertrag zustande kommt.

Was das Programm über Italiens Strategie verrät

Der Zuschnitt des Avviso ist aufschlussreich. Italien verteilt das Geld nicht in der Fläche, sondern konzentriert es auf Personen, deren Exzellenz bereits extern bewertet wurde — und knüpft daran eine geografische Bedingung, die politisch unbequem, aber wirksam ist.

Das ist keine Symbolpolitik, sondern der Versuch, Forschungszentren dort aufzubauen, wo bisher vor allem Abwanderung stattfand. Ob es gelingt, wird sich nicht an Pressemitteilungen zeigen, sondern daran, wie viele der geförderten Gruppen nach Ablauf der 36 Monate noch existieren. Für Forschende, die eine Entscheidung treffen müssen, ist genau das die relevante Frage: Was passiert nach dem Projektende — und was verspricht die Gasteinrichtung schriftlich?

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Fazit

Italien setzt bei der Rückgewinnung von Forschenden auf ein einfaches Prinzip: viel Geld für wenige, ausgewählt nach einem Maßstab, den das Land nicht selbst gesetzt hat. Bis zu 1 Million Euro über 36 Monate, mindestens 40 Prozent der Mittel für den Süden, Bewerbung auf Englisch über eine einzige Plattform.

Für Forschende aus dem deutschsprachigen Raum ist der bürokratische Aufwand des Umzugs gering — die eigentliche Arbeit liegt in der Wahl der Gasteinrichtung und in der Frage, was nach dem Ende der Förderung trägt. Wer beides früh klärt, verhandelt aus einer stärkeren Position.

Quellen
  • MUR — Italienisches Ministerium für Universität und Forschung · Decreto Direttoriale Nr. 72 vom 7.4.2025 mit dem vollständigen Avviso
  • MUR — Amtliche Ankündigung vom 8.4.2025: 50 Millionen Euro für die Rückholung von Forschenden aus dem Ausland
  • GEA — Plattform des Ministeriums für die Einreichung und Verwaltung der Anträge
  • European Research Council — Starting Grants und Consolidator Grants: Zugangsvoraussetzungen und Wissenschaftsdomänen
  • EUR-Lex — Richtlinie 2004/38/EG über die Freizügigkeit der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
  • Agenzia delle Entrate — Italienische Steuerbehörde · Rahmen der Steuerregime für Zuziehende

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Häufige Fragen

Bewerben können sich Forschende jeden Alters und jeder Staatsangehörigkeit, die einen ERC Starting Grant oder Consolidator Grant im Rahmen von Horizon 2020 oder Horizon Europe gewonnen haben und ihr Projekt an einer ausländischen Gasteinrichtung durchführen oder dort abgeschlossen haben. Nach Angaben des Ministeriums setzt der Starting Grant zwei bis sieben Jahre nach der Promotion voraus, der Consolidator Grant sieben bis zwölf Jahre.

Jedes ausgewählte Projekt kann bis zu 1 Million Euro erhalten, bei einer Laufzeit von höchstens 36 Monaten. Die für ERC-Preisträgerinnen und -Preisträger reservierte Summe beträgt bis zu 50 Millionen Euro und ist Teil einer Gesamtausstattung von 210 Millionen Euro für die Investition 1.2 der Mission 4, Komponente 2, des italienischen Aufbauplans PNRR.

Weil das Avviso mindestens 40 Prozent der Mittel für Gasteinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Mezzogiorno vorsieht: Abruzzen, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien und Sizilien. Maßgeblich ist der Ort, an dem die Forschung tatsächlich stattfindet, nicht der eingetragene Sitz. Ziel ist es, Forschungszentren gerade dort aufzubauen, wo die Abwanderung qualifizierter Menschen am stärksten war.

Das Fenster öffnete am 15. April 2025 um 12:00 Uhr auf der Plattform GEA. Es war als Schalterverfahren angelegt und lief bis zur Erschöpfung der Mittel, ursprünglich längstens bis zum 4. Juni 2025 um 12:00 Uhr. Diese Frist wurde viermal verlängert (Direktorialdekrete Nr. 128 vom 3. Juni 2025, Nr. 193 vom 17. September 2025, Nr. 230 vom 21. Oktober 2025 und Nr. 16 vom 26. Januar 2026); endgültig schloss das Fenster am 13. Mai 2026 um 12:00 Uhr. Mit dem Direktorialdekret Nr. 280 vom 25. Juni 2026 wurden die Förderungen bewilligt — eine Bewerbung ist nicht mehr möglich. Neue Fenster werden über die Plattform GEA und den Bereich "Atti e normativa" des MUR bekannt gegeben.

Vier: ein ausgearbeiteter Projektvorschlag in englischer Sprache, der Lebenslauf der forschenden Person, eine verbindliche Zusage der italienischen Gasteinrichtung und der Nachweis über den erhaltenen ERC-Grant. Eingereicht wurde ausschließlich online und ausschließlich auf Englisch. Anschließend durchliefen alle Anträge ein Peer-Review-Verfahren, das die wissenschaftliche Qualität bewertete.

Nein. Als Angehörige eines EU-Staates ziehen Sie ohne Visum und ohne Aufenthaltserlaubnis nach Italien. Bei einem Aufenthalt über drei Monate melden Sie sich bei der Gemeinde an und weisen ausreichende Mittel sowie Krankenversicherungsschutz nach — Grundlage sind die Richtlinie 2004/38/EG und das Gesetzesdekret D.lgs. 30/2007. Für Schweizer Staatsangehörige gilt dasselbe über das Freizügigkeitsabkommen.

Möglicherweise. Das Regime Impatriati nach Art. 5 des Gesetzesdekrets 209/2023 stellt 50 Prozent der begünstigten Arbeitseinkünfte für fünf Steuerperioden frei, bis 600.000 Euro im Jahr, mit 60 Prozent bei minderjährigem Kind. Vorausgesetzt werden unter anderem drei Jahre ohne italienische Steueransässigkeit, eine hohe Qualifikation und der Verbleib in Italien für mindestens vier Jahre. Ob ein konkreter Forschungsvertrag darunterfällt, muss vorab geprüft werden.

Das entscheidet die Gasteinrichtung, nicht das Programm. Die Förderung finanziert ein befristetes Projekt; alles Weitere — Anschlussvertrag, Stelle, Ausstattung — muss mit der Universität oder dem Forschungsinstitut ausgehandelt werden. Genau diese Frage gehört deshalb in den commitment letter und nicht in die Zeit nach dem Umzug.

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