- Am 10. April 2026 hat die sizilianische Regionalregierung das Durchführungsdekret zu Art. 25 des Regionalgesetzes Nr. 1 vom 5. Januar 2026 verabschiedet: einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 % der gezahlten italienischen Einkommensteuer IRPEF – 60 % in Gemeinden unter 5.000 Einwohnern.
- Es handelt sich um eine nachträgliche Erstattung, nicht um einen Rabatt: Erst wird die volle IRPEF gezahlt, dann wird der Zuschuss beantragt. Jahresobergrenze 100.000 € pro Person.
- Der Immobilienerwerb oder eine Sanierung innerhalb von zwölf Monaten ist Pflicht. Wer mietet, erhält den Zuschuss nicht.
- Daneben gelten die staatlichen Regime: 7 % für Ruheständler mit ausländischer Rente (Art. 24-ter TUIR, zehn Steuerperioden), das Impatriati-Regime für qualifizierte Arbeitskräfte und die Pauschalsteuer von 300.000 € für Neuansässige mit hohem Vermögen. Kombinieren lassen sie sich nicht.
- Für deutsche Leser wichtig: Die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung bleibt nach Art. 19 Abs. 4 DBA Deutschland–Italien 1989 in Deutschland steuerpflichtig und fällt nicht unter die 7 %; die österreichische ASVG-Pension wird nach Art. 18 DBA Österreich–Italien 1981 in Italien besteuert und fällt darunter. Welches Instrument für Sie passt, hängt genau davon ab.
Es gibt einen Grund, warum Sizilien Menschen anzieht, die mit dem Träumen fertig sind und handeln wollen. Es ist nicht nur das Meer, das dreimal am Tag die Farbe wechselt, und es sind nicht nur die Steindörfer, in denen die Zeit auf die großzügigste Art stehen geblieben scheint. Es ist, dass diese Insel in den vergangenen Jahren aufgehört hat, auf Rückkehrer zu warten, und die Einladung konkret gemacht hat.
Am 10. April 2026 hat die sizilianische Regionalregierung das Durchführungsdekret verabschiedet, das eine Maßnahme aus dem regionalen Stabilitätsgesetz 2026–2028 (Regionalgesetz Nr. 1 vom 5. Januar 2026, Art. 25) operativ macht: einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 % der gezahlten IRPEF für Personen, die ihren Wohnsitz aus dem Ausland nach Sizilien verlegen, dort eine Immobilie kaufen oder sanieren und die Voraussetzungen aufrechterhalten. 60 % für alle, die eine Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohnern wählen.
Die Maßnahme wurde als „derzeit in Italien einzigartig“ beschrieben – und das ist keine Übertreibung. Keine andere italienische Region hat je einen direkten, allgemeinen Erstattungsmechanismus auf bereits gezahlte Einkommensteuer eingeführt, offen für Angestellte, Selbstständige, Unternehmerinnen und Ruheständler gleichermaßen, ohne besondere Qualifikationen oder Mindestvermögen zu verlangen. Sie fügt sich jedoch in einen breiteren Rahmen sizilianischer Steuervorteile ein, der die Insel in der Summe zu einem der wettbewerbsfähigsten Ziele Europas für Menschen aus dem Ausland macht.
Dieser Leitfaden geht sie alle durch – genau, ohne unbegründete Begeisterung und ohne die Einschränkungen zu verschweigen, die man vor einer Entscheidung verstanden haben sollte.
Die Neuerung 2026: ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der Einkommensteuer
Die regionale Maßnahme ist das Neue an diesem Jahr, und sie ist zugleich diejenige, die am häufigsten missverstanden wird. Bevor Sie rechnen, sollten Sie drei Dinge kennen: den Mechanismus, die kumulativen Voraussetzungen und die tatsächlichen Beträge. Die folgenden drei Abschnitte gehen sie der Reihe nach durch.
Wie es funktioniert: eine Rückzahlung, kein Rabatt
Das erste Missverständnis ist technisch, aber grundlegend, denn viele Beiträge stellen es falsch dar.
Der sizilianische Zuschuss ist kein vorweggenommener Nachlass auf die zu zahlende IRPEF. Er senkt weder den Steuerabzug noch die Steuerstufe und wirkt nicht als Abzugsposten in der Erklärung. Er ist eine nachträgliche Erstattung: Zuerst zahlen Sie die volle IRPEF über das übliche Zahlungsformular F24, dann stellen Sie bei der Region einen Antrag, und die Region zahlt den Zuschuss in Höhe von 50 % (oder 60 %) der bereits entrichteten Steuer aus.
Der Ablauf ist damit:
- Wohnsitz nach Sizilien verlegen und steuerliches Domizil begründen
- innerhalb von zwölf Monaten eine Immobilie kaufen oder sanieren
- Steuererklärung einreichen und die IRPEF ordentlich zahlen
- Erstattungsantrag bei der Region stellen
- die Region zahlt den nicht rückzahlbaren Zuschuss aus
Dieser Mechanismus hat eine praktische Folge, die man nicht unterschätzen sollte: Die begünstigte Person muss die Liquidität haben, um die volle Steuer zu zahlen, bevor sie die Erstattung erhält. Das ist kein unmittelbarer Kassenvorteil, sondern ein zweistufiger Finanzfluss, der Planung verlangt.
Ein technischer Punkt, den keine Sekundärquelle erwähnt: Der Zuschuss wird auf den Anteil der IRPEF berechnet, der nach Art. 2 des Präsidialdekrets Nr. 1074 vom 26. Juli 1965 der Region Sizilien zusteht. Sizilien vereinnahmt als Region mit Sonderstatut einen eigenen Anteil an der IRPEF seiner Einwohner – und auf diesen regionalen Anteil wird die Erstattung berechnet, nicht auf die gesamte nationale IRPEF. Die noch nicht veröffentlichten Durchführungsbestimmungen werden das für die konkrete Berechnung klären.
Die Voraussetzungen: alle kumulativ, ohne Ausnahme
Art. 25 des Regionalgesetzes Nr. 1/2026 legt fest, dass der Zuschuss denjenigen zusteht, die sämtliche folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllen.
a) Zuzug aus dem Ausland. Der Umzug muss aus dem Ausland in eine sizilianische Gemeinde erfolgen, mit Begründung des steuerlichen Domizils in Sizilien zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2028. Die Maßnahme ist auf drei Jahre angelegt, nicht auf Dauer.
b) Steuerpflichtiges Einkommen oder Rente. Die begünstigte Person muss steuerpflichtiges Einkommen erzielen – aus abhängiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit oder Unternehmen – oder eine Rente beziehen, die der italienischen IRPEF unterliegt. Steuerlich ansässig zu sein, genügt nicht: Es braucht eine tatsächliche Steuerschuld, auf deren Grundlage die Erstattung berechnet wird.
c) Kauf oder Sanierung einer Immobilie. Innerhalb von zwölf Monaten nach Begründung des steuerlichen Domizils muss die begünstigte Person eine bewohnbare Immobilie in Sizilien erwerben oder an einer bereits in Sizilien besessenen Immobilie Bauarbeiten durchführen – gewöhnliche Instandhaltung ausgenommen. Wer mietet, erfüllt diese Voraussetzung nicht.
d) Beibehaltung von Wohnsitz und Eigentum. Dies ist der Punkt, den fast alle Kommentare falsch wiedergeben. Art. 25 verlangt nicht die Beibehaltung des Wohnsitzes bis zum 31. Dezember des Folgejahres, sondern bis zum 31. Dezember des zweiten auf den Umzug folgenden Jahres. Dieselbe Pflicht gilt für das Eigentum an der Immobilie. Bei Verstoß wird der Zuschuss widerrufen und die bereits erhaltenen Beträge sind zurückzuzahlen.
| Jahr des Umzugs | Beibehaltungspflicht bis |
|---|---|
| 2026 | 31. Dezember 2028 |
| 2027 | 31. Dezember 2029 |
| 2028 | 31. Dezember 2030 |
Die Zahlen: was die Maßnahme tatsächlich wert ist
| Szenario | Erstattung | Jahresobergrenze | Maximale Jahre |
|---|---|---|---|
| Beliebige sizilianische Gemeinde | 50 % der gezahlten IRPEF | 100.000 € | 3 (nur bei Umzug 2026) |
| Gemeinde unter 5.000 Einwohnern | 60 % der gezahlten IRPEF | 100.000 € | 3 (nur bei Umzug 2026) |
Das Zeitfenster ist ein strategisches Element. Wer 2026 umzieht, erhält alle drei Jahre des Vorteils. Wer 2027 umzieht, erhält zwei, wer 2028 umzieht, nur eines. Das volle Dreijahresfenster schließt sich am 31. Dezember 2026.
Beispielrechnungen. Erstens: Selbstständige Person mit einem steuerpflichtigen Einkommen von 80.000 € in einer gewöhnlichen Gemeinde. Geschätzte Brutto-IRPEF nach den Stufen 2026 (23 % bis 28.000 €, 33 % bis 50.000 €, 43 % darüber): rund 26.700 €. Erstattung zu 50 %: rund 13.350 € pro Jahr, rund 40.050 € über drei Jahre.
Zweitens: dieselbe Person, dieselben 80.000 €, aber in einer Gemeinde unter 5.000 Einwohnern. Erstattung zu 60 %: rund 16.020 € pro Jahr, rund 48.060 € über drei Jahre.
Drittens: Ruheständler mit einem steuerpflichtigen Einkommen von 55.000 € in einer Gemeinde unter 5.000 Einwohnern. Geschätzte Brutto-IRPEF: rund 16.190 €. Erstattung zu 60 %: rund 9.714 € pro Jahr, rund 29.142 € über drei Jahre.
Viertens: ein Paar, beide mit steuerpflichtigem Einkommen, in einer Gemeinde unter 5.000 Einwohnern. Die Jahresobergrenze von 100.000 € gilt pro begünstigter Person, nicht pro Haushalt. Erfüllen beide Partner die Voraussetzungen, vervielfacht sich der Vorteil. Alle Zahlen sind rein illustrativ; der tatsächliche Betrag ist am Einzelfall zu prüfen.
Die weiteren Steuervorteile für den Umzug nach Sizilien
Die Erstattung von 50 % ist die Neuerung 2026. Wer Sizilien aus dem Ausland wählt, kann jedoch auf einen breiteren Rahmen an Steuervorteilen zählen, der über die Jahre von Staat und Region aufgebaut wurde. Es sind unterschiedliche Instrumente mit unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlichen Zielgruppen – und sie lassen sich nicht miteinander kombinieren. Sie alle zu kennen, ist der erste Schritt, um das passende zu finden.
Die 7-%-Pauschalsteuer für Ruheständler mit ausländischen Einkünften (Art. 24-ter TUIR)
2019 eingeführt und durch Gesetz 34/2026 aktualisiert, erlaubt dieses Regime Beziehern einer Rente aus ausländischer Quelle, die in eine süditalienische Gemeinde mit höchstens 30.000 Einwohnern ziehen, eine Ersatzsteuer von 7 % auf sämtliche ausländischen Einkünfte zu zahlen – nicht nur auf die Rente, sondern auch auf Dividenden, Veräußerungsgewinne, Mieteinnahmen und ausländische Erträge – und zwar für zehn Steuerperioden, das Jahr des Zuzugs und die neun folgenden. Kein Immobilienkauf erforderlich, keine Qualifikation nötig: Sie dürfen nur in den fünf Vorjahren nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein und müssen eine berechtigte Gemeinde wählen. Sizilien bietet mit seinen Orten in den Madonie, den Nebrodi, im Val di Noto und im Landesinneren Hunderte Möglichkeiten – die aktualisierte Landkarte finden Sie in unserem Beitrag über die Gemeinden mit der 7-%-Steuer.
Für deutschsprachige Leser gehört an dieser Stelle ein Hinweis dazu, der über alles andere entscheidet. Ob die 7 % greifen, hängt zuerst vom Doppelbesteuerungsabkommen ab: Die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung bleibt nach Art. 19 Abs. 4 des DBA von 1989 in Deutschland steuerpflichtig und fällt nicht unter das Regime, während Betriebsrenten, private Renten, Kapitalerträge und ausländische Mieteinnahmen sehr wohl darunterfallen. Die österreichische ASVG-Pension wird dagegen nach Art. 18 des DBA von 1981 im Wohnsitzstaat besteuert, also in Italien – für sie gilt der Satz von 7 % vollständig. Wie das im Einzelnen zusammenspielt, haben wir in unserem Beitrag über die 7-%-Steuer für ausländische Rentner aufgeschlüsselt.
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Das Impatriati-Regime für qualifizierte Arbeitskräfte (Art. 5 D.Lgs. 209/2023)
Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach mindestens drei Jahren im Ausland nach Italien verlegt und die Anforderungen an hohe Qualifikation oder Spezialisierung erfüllt (D.Lgs. 108/2012), kann die Bemessungsgrundlage der IRPEF auf Einkünfte aus abhängiger und selbstständiger Arbeit um 50 % senken – für fünf Steuerperioden und bis zu einer Jahresobergrenze von 600.000 €. Wer mit minderjährigen Kindern umzieht, kommt auf eine Freistellung von 60 %. Ein Immobilienkauf ist nicht erforderlich. Das Regime gilt auch für Personen, die remote für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten, sofern die Tätigkeit überwiegend vom italienischen Staatsgebiet aus ausgeübt wird (Auskunft der Agenzia delle Entrate Nr. 2/2026).
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Die Pauschalsteuer für Neuansässige mit hohem Vermögen (Art. 24-bis TUIR)
Für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen, ohne in mindestens neun der zehn vorangegangenen Jahre dort ansässig gewesen zu sein, sieht das Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz 199/2025) eine feste Ersatzsteuer von 300.000 € pro Jahr auf sämtliche ausländischen Einkünfte vor – unabhängig von deren Höhe und für höchstens 15 Jahre. Eingeschlossen ist die Befreiung von der Überwachung des Auslandsvermögens (Abschnitt RW, IVAFE und IVIE). Das ist das Instrument für Profile mit erheblichen ausländischen Einkünften, die langfristige steuerliche Planbarkeit suchen. Familienangehörige können mit je 50.000 € einbezogen werden.
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Diese drei Regime und die Erstattung von 50 % der IRPEF lassen sich nicht kombinieren: Art. 25 Abs. 3 des Regionalgesetzes Nr. 1/2026 schließt die Kumulierung mit jedem anderen Steueranreiz zur Gewinnung neuer Einwohner ausdrücklich aus. Das ist keine Einschränkung, sondern eine Aufforderung, das Instrument zu wählen, das zum eigenen Profil passt.
Welches Steuerregime Sie beim Umzug nach Sizilien wählen sollten
Die folgende Übersicht führt ausschließlich die Regime auf, die heute konkret in Kraft und zugänglich sind.
| Profil | Passendes Regime | Warum |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer oder Freiberufler mit Impatriati-Voraussetzungen (hohe Qualifikation, mindestens 3 Jahre im Ausland) | Impatriati-Regime | Die Freistellung von 50 % über fünf Jahre schlägt die sizilianische Erstattung auf Fünfjahressicht in den meisten Fällen |
| Arbeitnehmer oder Selbstständiger ohne Impatriati-Voraussetzungen | Sizilianische IRPEF-Erstattung 50-60 % | Der einzige Anreiz, der ohne besondere Qualifikation zugänglich ist |
| Ruheständler mit ausländischer Rente, Gemeinde unter 30.000 Einwohnern | 7-%-Regime | 7 % auf alle ausländischen Einkünfte über zehn Jahre sind in der Regel günstiger als eine Erstattung von 50 % über drei Jahre |
| Ruheständler mit ausländischer Rente, Gemeinde unter 5.000 Einwohnern, kurzer Horizont | Einzelfallprüfung | Die 60 % über drei Jahre können auf kurze Sicht vergleichbar sein; entscheidend ist die Einkunftsstruktur |
| Italienischer AIRE-Ruheständler mit INPS-Rente | Sizilianische IRPEF-Erstattung 50-60 % | Das 7-%-Regime setzt eine Rente aus ausländischer Quelle voraus und ist nicht zugänglich; die sizilianische Erstattung ist für dieses Profil die einzige Option |
| Vermögende Privatperson mit hohen ausländischen Einkünften | Pauschalsteuer für Neuansässige | 300.000 € im Jahr auf unbegrenzte ausländische Einkünfte über 15 Jahre sind mit einer dreijährigen Erstattung nicht vergleichbar |
Das Profil des italienischen AIRE-Ruheständlers verdient eigene Aufmerksamkeit. Anders als das 7-%-Regime, das ausdrücklich eine Rente aus ausländischer Quelle verlangt (Art. 24-ter TUIR), spricht Art. 25 des Regionalgesetzes Nr. 1/2026 schlicht von einer „Rente“, ohne deren Quelle zu bestimmen. Nach dem Wortlaut fällt damit auch eine im AIRE eingetragene Person mit INPS-Rente, die nach Sizilien zurückkehrt, eine Immobilie erwirbt und die übrigen Bedingungen erfüllt, in den Kreis der Berechtigten. Das entspricht auch der erklärten Absicht der Maßnahme, die ausdrücklich „Auswanderer, und insbesondere junge Menschen, die auf die Insel zurückkehren wollen“ als Zielgruppe nennt. Die offizielle Bestätigung wird mit den Durchführungsbestimmungen erwartet.
Dieselbe Überlegung betrifft auch deutsche Leserinnen und Leser mit einer gesetzlichen Rente aus Deutschland. Die sizilianische Erstattung setzt Einkünfte voraus, die tatsächlich der italienischen IRPEF unterliegen; ob eine ausländische Rente das tut, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen. Genau deshalb sollte die Prüfung des Abkommens am Anfang stehen und nicht erst bei der Antragstellung.
Die Immobilienvoraussetzung: Kauf, Sanierung und Häuser für einen Euro
Die Regelung sieht zwei Wege vor, die Immobilienvoraussetzung zu erfüllen.
Kauf: Die Immobilie muss bewohnbar sein. Typologische Einschränkungen gibt es nicht – Neubauten, Bestandsimmobilien, Objekte aus Zwangsversteigerungen und Häuser für einen Euro zählen alle, sofern der Kauf innerhalb von zwölf Monaten nach Begründung des steuerlichen Domizils erfolgt und die Immobilie bewohnbar ist oder gemacht wird. Mussomeli, Gangi, Sambuca di Sicilia, Salemi, Troina: Das sind sizilianische Gemeinden mit aktiven Programmen für Verkäufe zum symbolischen Preis, viele davon mit weniger als 5.000 Einwohnern – was den Zugang zur Erstattung von 60 % statt 50 % eröffnet. Eine Gelegenheit, die sich vervielfacht: eine Immobilie zum symbolischen Preis, die Sanierungskosten und die Rückerstattung von 60 % der IRPEF über drei Jahre.
Bauarbeiten an einer bereits besessenen Immobilie: Das ist der Weg für alle, die schon eine Immobilie in Sizilien besitzen und sie sanieren wollen. Gewöhnliche Instandhaltung ist ausdrücklich ausgeschlossen – die Arbeiten müssen als Sanierung, konservative Restaurierung oder bauliche Umgestaltung nach dem Präsidialdekret Nr. 380/2001 einzuordnen sein.
Die Frist beträgt zwölf Monate ab Begründung des steuerlichen Domizils – nicht ab Ankunft in Italien und nicht ab der melderechtlichen Anmeldung. Eine relevante technische Unterscheidung für alle, die einen schrittweisen Umzug planen.
Das größere Bild: Sizilien baut etwas auf
Die Steuererstattung ist keine isolierte Maßnahme. Sie steht in einem breiteren Gesetzespaket, das im selben regionalen Stabilitätsgesetz 2026-2028 (Regionalgesetz Nr. 1/2026) enthalten ist:
- Sizilianische Beitragsentlastung (Art. 1): nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 15 % der Arbeitskosten für neue unbefristete Einstellungen durch Unternehmen mit Sitz in Sizilien. Der Zuschuss steigt auf 15 % für Unternehmen, die betriebliche Sozialleistungen einführen, die Arbeitszeit auf 35 Wochenstunden senken oder Frauen und Beschäftigte über 50 einstellen.
- Sicily Working (Art. 3): Zuschuss von bis zu 30.000 € für europäische Unternehmen, die Beschäftigte im Smart Working aus Sizilien einstellen, samt Förderung von Coworking-Räumen in ungenutzten öffentlichen und kirchlichen Gebäuden.
- Bauanreize (Art. 5): nicht rückzahlbare Zuschüsse für energetische Sanierung und Erdbebenertüchtigung bestehender Wohngebäude.
Parallel dazu macht das durch Gesetz 34/2026 aktualisierte 7-%-Regime Sizilien weiterhin zu einem der steuerlich attraktivsten Ziele Europas für Ruheständler mit ausländischen Einkünften – mit seinen Orten unter 30.000 Einwohnern, den Barockstädten des Val di Noto, den kleineren Inseln und den Hochebenen der Madonie und Nebrodi.
Und dann sind da die Häuser für einen Euro. Mussomeli hat seine Plattform mit über 200 abgeschlossenen Verkäufen dauerhaft eingerichtet. Gangi in den Madonie ist das Dorf, das das Phänomen ausgelöst hat, mit Hunderten neuen Einwohnern – Italienern wie ausländischen Staatsangehörigen –, die zwischen diesen alten Steinen etwas aufgebaut haben. Sambuca di Sicilia hat Menschen aus Dutzenden Ländern angezogen und dabei eine kleine internationale Gemeinschaft entstehen lassen, die zwischen Weinbergen und sanften Hügeln remote arbeitet.
All das ist kein Anreizsystem im technischen Sinn. Es ist ein Argument. Sizilien bietet nicht nur Steuernachlässe – es schafft die Bedingungen dafür, dass das Leben hier zu einer rationalen Entscheidung wird, bevor es eine emotionale ist.
Ein noch offener Vorschlag: der 4-%-Gesetzentwurf für Bezieher einer italienischen Rente
Dieser Abschnitt betrifft einen Gesetzentwurf, der noch nicht verabschiedet ist. Er entfaltet heute keine Wirkung und darf in keiner Umzugsplanung als verfügbare Maßnahme eingerechnet werden.
Wer eine Rente von einem italienischen Sozialversicherungsträger bezieht – INPS, berufsständische Kassen, Sonderversorgungswerke – und seit mindestens fünf Jahren außerhalb der Europäischen Union lebt, befindet sich heute in einer klaren Regelungslücke. Das 7-%-Regime verlangt eine Rente aus ausländischer Quelle: Wer in Italien gearbeitet und INPS-Beiträge angesammelt hat, kann es nicht nutzen. Die Pauschalsteuer für Neuansässige verlangt 300.000 € im Jahr. Das Impatriati-Regime ist aktiven Arbeitskräften vorbehalten. Die sizilianische IRPEF-Erstattung füllt diesen Raum teilweise – ist aber auf drei Jahre und auf Sizilien begrenzt.
Es geht dabei nicht nur um im AIRE eingetragene Italienerinnen und Italiener. Es betrifft alle, die in Italien Rentenansprüche aufgebaut haben und dann ausgewandert sind: einen Italiener, der dreißig Jahre in Rom gearbeitet hat und heute in Sydney lebt, ebenso wie eine Argentinierin, die zwanzig Jahre in Mailand gearbeitet hat und eine INPS-Rente bezieht, oder einen Deutschen, der in den 1980er-Jahren in das italienische System eingezahlt hat, bevor er zurückkehrte. Der gemeinsame Nenner ist die italienische Rente, nicht die Staatsangehörigkeit.
Im Senat wird der im Mai 2025 eingebrachte Gesetzentwurf S. 1495 (Matera-Fallucchi, Fratelli d’Italia) beraten. Er würde einen neuen Art. 24-quater in das TUIR einfügen: eine Ersatzsteuer von 4 % auf alle Einkünfte, die nicht bereits in Italien besteuert werden – einschließlich der INPS-Rente – für 15 Jahre, für Personen, die aus Nicht-EU-Ländern in Gemeinden der inneren Gebiete (SNAI) mit weniger als 3.000 Einwohnern ziehen. Der Sozialausschuss des Senats hat am 10. März 2026 eine befürwortende Stellungnahme abgegeben; das Verfahren läuft im Finanzausschuss weiter.
Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Würde er verabschiedet, schlösse er eine Lücke, die derzeit eine ganze Gruppe von Menschen ohne nationalen Anreiz lässt – Menschen, die in das italienische Rentensystem eingezahlt haben und Italien, und Sizilien, als Ziel wählen könnten.
Was noch fehlt: das Antragsverfahren
Das Durchführungsdekret ist verabschiedet. Die Regelung ist in Kraft. Wer heute seinen Wohnsitz verlegt, erfüllt die Voraussetzungen und wird den Erstattungsantrag stellen können, sobald die Verfahrensbestimmungen vorliegen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags (April 2026) hat die Region Sizilien allerdings weder das Antragsportal noch die Formulare, Einreichungsfristen oder erforderlichen Unterlagen veröffentlicht. Dieser Schritt wird in Kürze erwartet.
Impatria aktualisiert diesen Leitfaden, sobald die Verfahren verfügbar sind. Wer schon heute eine Einschätzung der eigenen Situation möchte – Einkunftsstruktur, Vereinbarkeit mit den anderen Regimen, Wahl der Gemeinde und Kaufplanung –, findet diese Analyse bei uns in der Vorprüfungsphase, vor jeder endgültigen Entscheidung.
Fazit: nicht für alle, aber für die Entschlossenen
Die Erstattung von 50 % der Einkommensteuer ist kein Instrument zur Steueroptimierung ohne echtes Engagement. Die Immobilienvoraussetzung ist zwingend. Die Pflicht, Wohnsitz und Eigentum zu behalten, läuft bis zum 31. Dezember des zweiten auf den Umzug folgenden Jahres. Und der Mechanismus ist eine Rückzahlung – kein unmittelbarer Vorteil beim Unterschreiben.
Für Menschen mit echter Absicht – tatsächlich umzuziehen, ein Haus zu kaufen, in Sizilien etwas aufzubauen – fügt die Maßnahme einer ohnehin rationalen Entscheidung ein solides wirtschaftliches Argument hinzu. Für Selbstständige ohne die Qualifikationen des Impatriati-Regimes ist sie heute der einzige konkrete Anreiz. Für italienische AIRE-Ruheständler mit INPS-Rente wäre sie die erste steuerliche Maßnahme, die ihre Rückkehr wirklich unterstützt. Und für alle, die in einem Dorf unter 5.000 Einwohnern kaufen wollen – vielleicht eines der Häuser für einen Euro in den Madonie oder im Nisseno –, verändert die Erstattung von 60 % über drei Jahre die Zahlen des Vorhabens spürbar.
Für deutschsprachige Leserinnen und Leser bleibt die Reihenfolge entscheidend: erst klären, welche Einkünfte Italien nach dem Doppelbesteuerungsabkommen besteuern darf, dann das passende Regime wählen, dann den Ort. Wer so vorgeht, trifft eine Entscheidung, die auch im dritten Jahr noch trägt.
Sizilien hatte nie so viele Gründe, gewählt zu werden.
- Regione Siciliana — Regionalgesetz Nr. 1 vom 5. Januar 2026, Art. 25, und Beschluss der Regionalregierung vom 10. April 2026
- GURS — Amtsblatt der Region Sizilien · Ordentliche Beilage Nr. 2 vom 9. Januar 2026
- Agenzia delle Entrate — Italienische Steuerbehörde · Wahlregime für ausländische Ruheständler nach Art. 24-ter TUIR
- Gazzetta Ufficiale — Gesetz Nr. 34/2026 (Einwohnergrenze 30.000) und Gesetz Nr. 199/2025 (Haushaltsgesetz 2026)
- Senato della Repubblica — Gesetzentwurf S. 1495 zur Einführung eines Art. 24-quater TUIR mit 4 % Ersatzsteuer
- Bundesministerium der Finanzen — DBA Deutschland–Italien 1989, Art. 19 Abs. 4 zur Besteuerung gesetzlicher Renten
- Bundesministerium für Finanzen Österreich — DBA Österreich–Italien 1981, Art. 18 zur Besteuerung von Pensionen im Wohnsitzstaat
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Häufige Fragen
Derzeit sind vier Instrumente operativ: die IRPEF-Erstattung von 50 bis 60 % (Art. 25 Regionalgesetz Nr. 1/2026, Durchführungsdekret vom 10. April 2026), die 7-%-Pauschalsteuer für Ruheständler mit ausländischen Einkünften (Art. 24-ter TUIR), das Impatriati-Regime für qualifizierte Arbeitskräfte (Art. 5 D.Lgs. 209/2023) und die Pauschalsteuer für Neuansässige von 300.000 € im Jahr (Art. 24-bis TUIR). Sie lassen sich nicht kombinieren: Jedes Profil muss das für die eigene Situation günstigste Regime bestimmen.
Personen, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2028 ihren melderechtlichen Wohnsitz und ihr steuerliches Domizil aus dem Ausland in eine sizilianische Gemeinde verlegen, in Italien steuerpflichtiges Einkommen aus abhängiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit oder Unternehmen erzielen oder eine der italienischen IRPEF unterliegende Rente beziehen, und innerhalb von zwölf Monaten nach Begründung des steuerlichen Domizils eine bewohnbare Immobilie kaufen oder eine bereits besessene Immobilie in Sizilien baulich sanieren.
Für die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung nicht: Nach Art. 19 Abs. 4 des DBA Deutschland–Italien von 1989 bleibt sie in Deutschland steuerpflichtig, bestätigt durch den Bundesfinanzhof im Verfahren I R 17/19. Betriebsrenten, private Rentenversicherungen, Dividenden, Zinsen und ausländische Mieteinnahmen fallen dagegen unter die 7 %. Eine österreichische ASVG-Pension wird nach Art. 18 des DBA von 1981 in Italien besteuert und fällt vollständig unter das Regime.
Nach dem Wortlaut der Regelung und mangels anderer Präzisierungen spricht vieles dafür. Art. 25 verlangt lediglich, „Rentenbezieher“ zu sein, ohne eine ausländische Quelle zu fordern – anders als das nationale 7-%-Regime, das dies ausdrücklich verlangt. Es ist einer der Punkte, zu denen mit den Durchführungsbestimmungen eine offizielle Klarstellung erwartet wird. Bis dahin sollte niemand den Zuschuss fest einplanen, ohne den eigenen Fall prüfen zu lassen.
Nein. Art. 25 Abs. 3 des Regionalgesetzes Nr. 1/2026 schließt die Kumulierung mit jedem anderen staatlichen oder regionalen Steueranreiz zur Gewinnung neuer Einwohner aus. Wer Zugang zum Impatriati-Regime oder zum 7-%-Regime hat, muss sich entscheiden. Die Wahl sollte auf einer Modellrechnung über den gesamten Zeithorizont beruhen, nicht auf dem Vergleich einzelner Jahre.
Melderechtlicher Wohnsitz, steuerliches Domizil und Immobilieneigentum müssen bis zum 31. Dezember des zweiten auf den Umzug folgenden Jahres beibehalten werden – nicht nur bis zum Folgejahr. Ein Umzug im Jahr 2026 begründet eine Pflicht bis zum 31. Dezember 2028. Bei Nichteinhaltung wird der Zuschuss widerrufen und die erhaltenen Beträge sind zurückzuzahlen. Dasselbe gilt, wenn die Immobilie vorher verkauft wird.
Ja, ausnahmslos. Alternativ zum Kauf ist es möglich, eine bereits in Sizilien besessene Immobilie zu sanieren, wobei gewöhnliche Instandhaltung ausgeschlossen ist und die Arbeiten innerhalb von zwölf Monaten nach Begründung des steuerlichen Domizils erfolgen müssen. Wer zur Miete wohnt, erhält den Zuschuss nicht. Diese Voraussetzung unterscheidet die sizilianische Maßnahme deutlich vom 7-%-Regime, das keinen Immobilienerwerb verlangt.
Ja, sofern der Kauf innerhalb von zwölf Monaten nach Begründung des steuerlichen Domizils erfolgt und die Immobilie bewohnbar ist oder bewohnbar gemacht wird. Viele sizilianische Gemeinden mit Verkaufsprogrammen zum symbolischen Preis haben weniger als 5.000 Einwohner, was den Zugang zur Erstattung von 60 % eröffnet. Die Sanierungskosten sind dabei realistisch einzuplanen: Sie machen bei diesen Objekten den eigentlichen Betrag aus.
Die Standarderstattung beträgt 50 % der gezahlten IRPEF. Sie steigt auf 60 % für Personen, die in eine Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohnern ziehen. Die Jahresobergrenze von 100.000 € gilt in beiden Fällen und wird pro begünstigter Person angewandt, nicht pro Haushalt. Bei Paaren, in denen beide Partner die Voraussetzungen erfüllen, verdoppelt sich der mögliche Betrag entsprechend.
Der Ablauf ist zweistufig: Zuerst zahlen Sie die IRPEF ordentlich über das Formular F24, danach stellen Sie bei der Region Sizilien den Antrag auf den nicht rückzahlbaren Zuschuss. Antragsportal, Formulare, Fristen und Unterlagen waren im April 2026 noch nicht veröffentlicht; sie werden mit den Durchführungsbestimmungen erwartet. Planen Sie deshalb die Liquidität für die volle Steuerzahlung ein, bevor die Erstattung eintrifft.
