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Italia Startup
Visa
Visum für selbstständige Tätigkeit für innovative Gründer aus Drittstaaten
> Verwandte Leistungen
Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Struktur für innovative Startups (Beteiligungsstruktur, Governance, Equity, Stock Options)
Beratung zu Zuschüssen und Förderungen (etwa Smart&Start Italia und weitere Startup-Maßnahmen)
Geschäftssitz und Zustelladresse
Unterstützung bei der Familienzusammenführung
Was ist das Italia Startup Visa — und für wen?
Das Italia Startup Visa (offizielles Programm Italia Startup Visa ) ist ein Visum für selbstständige Tätigkeit für Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten die in Italien ein innovatives Startup gründen oder in die Beteiligungsstruktur eines bestehenden innovativen Startups einsteigen möchten.
Das Programm wurde von der italienischen Regierung eingeführt, um ausländische Gründer mit hohem Potenzial zu gewinnen, im Rahmen der Regelung für innovative Startups nach dem Gesetzesdekret Nr. 179/2012, in geltender Fassung.
Das Verfahren gliedert sich in zwei Hauptphasen:
- Online-Antrag auf das Nulla Osta des Italia Startup Visa, eingereicht beim zuständigen Fachausschuss;
- Antrag auf das Visum für selbstständige Tätigkeit (Startup) beim italienischen Konsulat im Wohnsitzstaat der antragstellenden Person, auf Grundlage des erteilten Nulla Osta.
Nach den offiziellen Leitlinien wird das Nulla Osta in der Regel innerhalb von 30 Tagen erteilt oder abgelehnt ab Einreichung eines vollständigen Antrags.
Nach Erteilung des Visums und Einreise nach Italien ist der Aufenthaltstitel für selbstständige Tätigkeit – Startup, in der Regel ein Jahr gültig und verlängerbar, sofern:
- das Unternehmen tatsächlich in Italien gegründet wurde;
- es in der Sonderabteilung des Handelsregisters als innovatives Startup eingetragen ist;
- alle gesetzlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Für den Zugang zum Programm sind nachzuweisen:
- ein innovatives Geschäftsvorhaben, das der gesetzlichen Definition eines innovativen Startups entspricht (starke technologische Innovation oder ein hochgradig innovatives Geschäftsmodell);
- dedizierte finanzielle Mittel von mindestens 50.000 €, wie in den Leitlinien des Ausschusses gefordert.
Beim Einstieg in ein bestehendes innovatives Startup verlangt die Praxis häufig höhere Schwellen, oft ab 100.000 € oder mehr.
Unsere Leistungen
Für das Italia Startup Visa bietet Impatria eine umfassende Unterstützung von Anfang bis Ende die den Gründer von der ersten Bewertung des Vorhabens bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels führt und dabei rechtliche, steuerliche, gesellschaftsrechtliche und operative Fragen.
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koordiniert. Fallprüfung – erste Bewertung des Profils und des Geschäftsvorhabens
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In der Fallprüfung betrachten wir die Geschäftsidee, den Grad der technologischen oder geschäftlichen Innovation, den Zielmarkt, die Kompetenzen des Teams und die Kapitalstruktur — und prüfen, ob das Startup-Visum der passende Einwanderungsweg ist oder ob Alternativen in Betracht kommen, etwa die Verbindung mit einem Investorenvisum oder anderen Aufenthaltstiteln. Rechtsberatung (45 Minuten) mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Migrationsrecht
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Die Rechtsberatung legt die Antragsstrategie vor dem Ausschuss des Italia Startup Visa fest, den Verfahrensweg (direkter Antrag oder über einen zertifizierten Inkubator), die erforderlichen Unterlagen und realistische Fristen. Steuerberatung (30 Minuten) zu steuerlichem Wohnsitz, Gesellschaftsform und verfügbaren Vergünstigungen
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Die Steuerberatung betrachtet die Folgen des Vorhabens für den steuerlichen Wohnsitz, die Wahl der Gesellschaftsform und den Zugang zu startup-spezifischen Vergünstigungen (Steuerbefreiungen, gesellschaftsrechtliche Erleichterungen für die innovative S.r.l., Maßnahmen wie Smart&Start Italia oder andere nationale und regionale Förderungen, soweit einschlägig) sowie die Abstimmung mit besonderen Regelungen für Neuansässige, falls relevant.
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Unterstützung bei Businessplan, Anforderungen an das innovative Startup und Gesellschaftsmodell Vorbereitung und Einreichung des Nulla-Osta-Antrags für das Italia Startup Visa
Die operative Phase umfasst:
• Erstellung des Businessplans nach den offiziellen Leitlinien;
• Hochladen des Antrags mit vollständigen Finanzunterlagen (mindestens 50.000 €, bei Bedarf höhere Beträge);
• Koordination mit zertifizierten Inkubatoren oder italienischen Investoren;
• Vorbereitung der Unterlagen für das Konsulat;
• Unterstützung bei Einreise nach Italien, Unternehmensgründung, Eintragung als innovatives Startup und Erteilung des Aufenthaltstitels. -
In dieser Phase betrachten wir auch die praktischen Folgen: Marktchancen in Italien, Zugang zu öffentlichen Förderungen, Wege der Familienzusammenführung und, mittelfristig, den Aufbau eines Wegs zu einem dauerhaften Aufenthalt und zur italienischen Staatsbürgerschaft, vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen.
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Koordination mit dem Fachausschuss, zertifizierten Inkubatoren und dem italienischen Konsulat
Unterstützung bei Codice Fiscale, Unternehmensgründung, Eintragung in der Sonderabteilung und Antrag auf den Aufenthaltstitel
- gültiger Reisepass
- Um mit einem Antrag auf das Italia Startup Visa zu beginnen, benötigen wir in der Regel: Entwurf des Businessplans oder Pitch Decks
- mit Beschreibung von Produkt oder Dienstleistung, Zielmarkt und Geschäftsmodell Beschreibung der innovativen Komponente
- (technologisch oder im Geschäftsmodell), im Einklang mit der gesetzlichen Definition eines innovativen Startups Nachweis über die Verfügbarkeit:
- dedizierter finanzieller Mittel mindestens 50.000 €
- für die Gründung eines neuen innovativen Startups; höhere Beträge (oft ab 100.000 €)
- beim Einstieg in ein bestehendes innovatives Startup Kontoauszüge und/oder Bankbestätigungen über die
- rechtmäßige Herkunft und sofortige Verfügbarkeit der Mittel
- Lebenslauf der Gründerin oder des Gründers bzw. des Teams, mit technischen und unternehmerischen Kompetenzen Etwaige Absichtserklärung oder Vereinbarung
- mit einem zertifizierten Inkubator oder einem bestehenden innovativen Startup Familienangehörigen Angaben zu
FAQ
Wer kann das Italia Startup Visa beantragen? Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten Das Italia Startup Visa steht offen, die in Italien ein innovatives Startup
, im Einklang mit dem Gesetzesdekret Nr. 179/2012. Vorzulegen sind ein Geschäftsvorhaben mit hohem Innovationsgrad, ein belastbarer Businessplan und dedizierte finanzielle Mittel; zudem muss die Bereitschaft bestehen, nach Italien zu ziehen und das Unternehmen selbst zu führen. Welches Mindestkapital ist erforderlich? Die offiziellen Leitlinien verlangen 100.000 € oder mehr mindestens 50.000 € an finanziellen Mitteln, die dem Startup gewidmet sind, für das gesamte Gründerteam. In der Praxis werden — besonders beim Einstieg in ein bestehendes innovatives Startup — häufig höhere operative Schwellen angelegt, oft 100.000 € oder mehr, je nach Geschäftsmodell und Beurteilung des Ausschusses. 50.000 € sind daher als
zu verstehen, während für strukturierte Vorhaben höhere Beträge realistischer sind. Ist ein zertifizierter Inkubator zwingend? Nein, ein zertifizierter Inkubator ist nicht zwingend , seine Beteiligung ist in den Leitlinien des Italia Startup Visa jedoch ausdrücklich als erleichterter Weg oder vorgesehen und gilt oft als starkes Element des Antrags. Inkubatoren können Räume, Dienstleistungen und ein Empfehlungsschreiben bereitstellen, das die Glaubwürdigkeit des Vorhabens erhöht. Anträge können entweder direkt
, je nach Vorhaben und bestehendem Netzwerk, eingereicht werden. Wie lange gilt das Startup-Visum und wie wird es verlängert?Das Startup-Visum führt in der Regel zu einem Aufenthaltstitel für selbstständige Tätigkeit – Startupeinjährigen Visum für selbstständige Tätigkeit (Startup)
zu beantragen. Für die Verlängerung ist nachzuweisen, dass das Unternehmen gegründet, als innovatives Startup eingetragen wurde und weiterhin alle wirtschaftlichen und operativen Voraussetzungen erfüllt. Aufenthaltstitel für selbstständige TätigkeitDarf man mit dem Startup-Visum in Italien arbeiten? Ja. Das Startup-Visum ist an einengebunden und erlaubt die Arbeit in Italien
. Tätigkeiten außerhalb des Startups sind sorgfältig zu prüfen, um nicht mit dem Zweck des Visums in Konflikt zu geraten. Worin unterscheidet es sich vom Investorenvisum? Das Startup-Visum richtet sich an Investorenvisum Gründer, die ein innovatives Startup aktiv führen , mit Investitionsschwellen ab in der Regel 50.000 €. Das zielt dagegen auf Personen, die
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