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Elective Residence
Visa
Strukturierte Unterstützung für Menschen mit passiven Einkünften, die sich in Italien niederlassen möchten
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Familienleistungen und Unterstützung bei späterer Familienzusammenführung
Was ist das Visum für den Wahlwohnsitz — und für wen?
Das Visum für den Wahlwohnsitz (residenza elettiva) ist ein Visum für den längeren Aufenthalt. Es richtet sich an Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten die dauerhaft in Italien leben möchten ohne dort einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und die von passiven Einkünften oder eigenem Vermögen.
leben. Es eignet sich besonders für Ruheständlersowie für Menschen mit Kapitalerträgen, Mieteinnahmen, Dividenden, Zinsen, oder anderen Formen von Einkünften außerhalb einer Erwerbstätigkeit die außerhalb Italiens erzielt werden. Entscheidend ist der Nachweis dauerhafter und ausreichender Mittel, üblicherweise ab einem Richtwert von rund 31.000 € im Jahr für eine Einzelperson, mit höheren Beträgen bei Ehepartnern oder unterhaltsberechtigten Kindern, entsprechend den Vorgaben des jeweiligen italienischen Konsulats.
Der Antrag wird beim zuständigen italienischen Konsulat gestellt, das für den Wohnsitzstaat der antragstellenden Person zuständig ist. Nach Erteilung des Visums und Einreise nach Italien ist der Aufenthaltstitel für den Wahlwohnsitz (permesso di soggiorno per residenza elettiva) bei der örtlichen Ausländerbehörde (Questura) zu beantragen. Dieser Schritt schließt das Verfahren ab, das für ein rechtmäßiges und dauerhaftes Leben in Italien erforderlich ist.
Mit diesem Aufenthaltstitel ist jede abhängige oder selbstständige Erwerbstätigkeit in Italien ausdrücklich untersagt. Der Aufenthalt muss ausschließlich durch Renten, Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder vorhandene Mittel getragen werden.
Unsere Leistungen
Für das Visum für den Wahlwohnsitz, bietet Impatria eine vollständig integrierte Unterstützung die von der ersten Prüfung der Voraussetzungen bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels reicht und rechtliche, steuerliche und operative Fragen in einem einzigen, geordneten Ablauf koordiniert.
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Fallprüfung – erste Bewertung des Profils In der ersten Bewertung betrachten wir Einkommensquellen, Vermögen, Art der Einkünfte (Renten, Mieteinnahmen, Dividenden, Zinsen und anderes), familiäre Situation und gewünschte Fristen, um zu bestätigen, ob das Visum für den Wahlwohnsitz wirklich die passende Lösung ist oder ob Alternativen besser geeignet sind.
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Rechtsberatung (45 Minuten) mit einer spezialisierten Anwältin oder einem spezialisierten Anwalt Die Rechtsberatung legt die Antragsstrategie mit dem zuständigen Konsulat fest: erforderliche Unterlagen, Richtwerte für das Einkommen, realistische Fristen und mögliche kritische Punkte — damit der Antrag von Anfang an richtig aufgebaut ist.
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Steuerberatung (30 Minuten) zu steuerlichem Wohnsitz und begünstigten Regelungen Die Steuerberatung bewertet die steuerlichen Folgen des Umzugs nach Italien, den Wechsel in die italienische Ansässigkeit und den möglichen Zugang — bei Erfüllung der Voraussetzungen — zu begünstigten Regelungen wie der 7-%-Pauschalsteuer für ausländische Ruheständler oder dem Regime für Neuansässige mit fester Ersatzsteuer auf ausländische Einkünfte.
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Vorbereitung und Unterstützung des Visumantrags Die operative Phase — Zusammenstellung des Antrags, Schriftverkehr mit dem Konsulat und Unterstützung bei Codice Fiscale und Aufenthaltstitel — deckt alle praktischen Formalitäten bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels für den Wahlwohnsitz ab. In dieser Phase betrachten wir auch die praktischen Folgen des Umzugs: die Planung einer späteren Familienzusammenführung, den leichteren Zugang zu Bankdienstleistungen, langfristige Mietverträge und den Aufbau eines mittel- bis langfristigen Lebensvorhabens in Italien.
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Koordination mit dem italienischen Konsulat
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Unterstützung bei Codice Fiscale und Aufenthaltstitel für den Wahlwohnsitz
Um mit dem Visum für den Wahlwohnsitz zu beginnen, bitten wir in der Regel um:
gültiger Reisepass
Nachweis dauerhafter passiver Einkünfte (Renten, Mieteinnahmen, Dividenden, Anleihezinsen, Kapitalerträge)
Kontoauszüge und Unterlagen zum Vermögen
Nachweis einer geeigneten Unterkunft in Italien (Eigentum oder Mietvertrag, auch Vorverträge)
internationale Krankenversicherung, die den Mindestanforderungen des Konsulats entspricht
Führungszeugnis und weitere vom zuständigen Konsulat verlangte Bescheinigungen
Angaben zu Familienangehörigen, die ein verbundenes Visum oder einen Aufenthaltstitel beantragen
Die Liste wird anschließend angepasst an die Anforderungen des zuständigen Konsulats und an die Einkommensstruktur der antragstellenden Person.
FAQ
Das Visum für den Wahlwohnsitz richtet sich an Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten, die dauerhaft in Italien leben möchten, ohne dort zu arbeiten, und die dauerhafte passive Einkünfte oder ausreichende Mittel nachweisen können. Typisch sind Ruheständler sowie Menschen mit Mieteinnahmen, Dividenden, Zinsen oder anderen Kapitalerträgen. Für alle, die zum Lebensunterhalt in Italien arbeiten müssen, ist es nicht geeignet.
Das italienische Recht verlangt den Nachweis dauerhafter und ausreichender Mittel aus Einkünften außerhalb einer Erwerbstätigkeit. In der Praxis der Konsulate wird häufig auf einen Richtwert von rund 31.000 € im Jahr für eine Einzelperson verwiesen, mit höheren Beträgen für Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder. Diese Zahlen sind Richtwerte: Jedes Konsulat kann eigene Parameter anlegen und im Einzelfall abweichend beurteilen.
Nein. Das Visum für den Wahlwohnsitz und der zugehörige Aufenthaltstitel erlauben in Italien weder eine abhängige noch eine selbstständige Erwerbstätigkeit. Der Aufenthalt muss ausschließlich durch passive Einkünfte oder vorhandene Mittel getragen werden. Mischformen — etwa komplexe Modelle der Fernarbeit oder unternehmerische Tätigkeiten — bedürfen einer sorgfältigen Prüfung, da sie
Das Visum für den Wahlwohnsitz erlaubt die Einreise nach Italien, um den Aufenthaltstitel für den Wahlwohnsitz zu beantragen, der in der Regel für ein Jahr erteilt wird und verlängert werden kann, sofern Einkommen, Unterkunft, Krankenversicherung und die ernsthafte Absicht, in Italien zu leben, weiterhin belegt sind. Über die Verlängerung entscheidet die örtliche Questura anhand aktualisierter Unterlagen und der Kontinuität des Aufenthalts.
Das Visum für den Wahlwohnsitz ist für Menschen gedacht, die in Italien nicht arbeiten müssen und von passiven Einkünften oder Vermögen leben. Andere Visa — Arbeitsvisum, Investorenvisum oder Startup-Visum — setzen eine bestimmte Erwerbs- oder Unternehmenstätigkeit voraus. Bei erheblichem Vermögen oder unternehmerischen Vorhaben kann es sinnvoller sein, das Investorenvisum oder das Startup-Visum zu prüfen.
Wer sich für Impatria entscheidet, geht einen einzigen, abgestimmten Weg mit einem festen Ansprechpartner, der die Vorprüfung des Profils, die spezialisierte rechtliche und steuerliche Beratung sowie die operative Steuerung von Anfang bis Ende des Visums und des Aufenthaltstitels zusammenführt. Statt Anwälte, Steuerberater, Konsulate und Behörden getrennt zu steuern, verlassen Sie sich auf ein geordnetes System, das Fehler, Verzögerungen und doppelte Wege verringert — und den Umzug nach Italien zu einem tragfähigen, gut geplanten Vorhaben macht. tragfähigen, gut geplanten Vorhaben.
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